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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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specielle» Fall, in Berücksichtigung der Wünschender aller höchsten Person, und in Berücksichtigung der besonder» Lage der Verhältnisse,, freiwillig sein Recht aufgeben, also freinMig nachgeben. Dies würde mir nach meinem Gefühle lieber gewe sen sein, und gern würde ich, wäre es noch Zeit hierzu, einen derartigen Antrag stellen, um einen Ausweg für die gefährliche Zukunft zu retten, und doch die jetzige Verlegenheit zu entfernen. Freiherr v. Friesen: Ich erwähne nur noch aus den Ver handlungen der Vcreinigungsdeputation, daß der Vorschlag, die Entscheidung der Frage dem allerhöchste» Ermessen anheimzu stellen, noch nicht einmal kn unserer Deputation angenommen war, viel weniger aber noch in der jenseitigen Deputation. Referent Bürgermeister v. Gross: Ich erlaube mir nur zur Berichtigung einer Aeußerung des Herrn v. Posern ein paar Worte. Die Principfrage ist durch den Vorschlag der Vereini gungsdeputation nicht aufgegeben. Es kommt darnach zwar die Gegenrede für den einzelnen Fall hei Eröffnung des nächsten Landtages in Wegfall; sollte aber eine Vereinigung über die de finitive Feststellung der Landtagsordnung nicht erlangt werden, so wird die Vorschrift der provisorischen Landtagsordnüng noch ferner in Kraft verbleiben, und sonach das Princip nicht auf gegeben. v. Posern: Bedenklich ist mir, daß die Gegenrede ohne eine Verwahrung wegfallen soll. Ich würde einen derartigen Antrag gern stellen. , ... Prinz Johann: Ich erlqube mir die Bemerkung, daß von einer Verwahrung nicht die Rede sein kann; denn es liegt im Anträge selbst, daß es für die Zukunft noch res mtegra ist. Der Verhandlung über die zukünftige Landtagsordnung ist die Ent scheidung Vorbehalten, weitere Garantie können wir nicht haben, Es ist verschoben auf die definitive Vereinbarung über die Land tagsordnung. Was weiter geschieht, das liegt nicht in unserer Hand. ' ' Referent Bürgermeister v. Gross: Ich erlaube mir hin zuzufügen, daß der Vorschlag dahin geht, die Gegenrede nur bei Eröffnung des nächsten Landtages ausfallen zu lassen. v. Posern: Ich habe das Wort „nur" nicht gehört, und darauf kommt es doch hauptsächlich an. Bürgermeister Wehner: Ich kann bekennen, daß ich mich gefreut habe, daß der Vorschlag gekommen ist, wodurch eine An gelegenheit beseitigt wird, die mir nicht von der Bedeutung er schienen ist, als vielleicht manchem Andern. Ich habe bei der vorigen Abstimmung mit, der Majorität gestimmt und habe mich über die Sache nicht erklärt. Ich habe dazu meine besonder» Gründe gehabt, Ich konnte mich nämlich nicht mit den Grund sätzen einverstanden erklären, die von der Minorität, aufgestellt waren, und bei meiner Individualität hätte mir leicht ein Mort entschlüpfen können, was Manchem mißfallen hätte. Ich muß mir erlauben, zu bemerken, daß von einem Princip nicht zu spre chen ist; denn wenn wir ein Princip vor uns hätten, so müßten wir sagen, wir hatten ein Vorrecht vor der zweiten Kammer, daß unser Präsident sprechen kann. Das haben wir nicht, denn nach der Verfassungsurkunde sind die Kammern einander gleich und es ist darin kein Wort enthalten, wer zuerst sprechen soff. Die Landtagsordnung hat die Regierung blos als einen Entwurf vorgelegt, unsere Kammer hat sie angenommen, aber die andere Kammer,hqt, diesen Punkt,nicht angenommen. Allein, meine Herren, lassen Sie es dahingestellt sein; wenn man die anfäng liche Wichtigkeit betrachtet und nun das Ende, was sie zu nehmen scheint, so sollte ich meinen , diese Angelegenheit verliert nun alle Bedeutung, und ich werde mich sehr freuen, wenn wir über diese Angelegenheit wegkommen. Ich werde mich mit dem Vorschläge vereinigen und will nicht in Abrede stellen, daß es sogar wün- schenswerth ist, daß der Präsident die Rede hält, weil es die Feierlichkeit vermehrt und wir in der Persönlichkeit unsers Präsi denten soviel voraussetzen können, daß dadurch das Ende und der Anfang des Landtags nicht durch die Adresse verlängert wird. Staatsminister v. Zeschau: Der Herr Vicepräsident hat geäußert, daß es ihm nur dann möglich gewesen sein würde, von seiner abweichenden Ansicht abzugehen und sich dem Vermitt lungsvorschlage anzuschließen, wenn von Seiten des Ministern hätte erklärt werden können, daß der betreffende Passus des De kretes als zurückgenommen anzusehen sei. Ich darf nicht erst anseinandersetzen, daß das Ministerium sich in der Vereinigungs deputation nicht in der Lage befand, um auf den gedachten An trag einzugehen. Das Ministerium glaubte, es bedürfe dessen nicht, »m sich darauf zu äußern, und zwar in dem Sinne zu äußern, wie es in dieser Hinsicht von Seiten des Ministern in der jenseitigen Kammer bei der Berathung über diesen Punkt ge schehen ist. Das Decret, welches vorliegt, stellt alle Punkte zur Erklärung der geehrten Ständeversammlung. Es stellt mit hin auch diesen Punkt, so bestimmt er auch scheinbar in dem ersten Satze ausgesprochen wordxn ist, zur Erklärung der Ständever sammlung. Eine Erklärung, welche dahin geht, man wolle diesen Gegenstand der allerhöchsten Person allein zur Entschließung überlassen, würde das Ministerium allerdings auch für eine Er klärung gehalten haben und es glaubte, sie könne erfolgen, ohne daß es der Zurücknahme des betreffenden Passus dieses Dekrets bedürfe. - Die Ansicht des Ministern, es lediglich der allerhöch sten Entschließung anheimzugeben, hat jedoch in der Vermitt lungsdeputation keinen Anklang gefunden, u»d man fand sich viel mehr zu folgendem Vorschläge veranlaßt, nämlich einen Antrag darauf zu stellen, daß die Schlußrede auch noch bei diesem Land tage in der bisherige» Maße stattfinden möchte und bei der künf tigen Eröffnung Hinwegfallen möge. Pas Ministerium muß der geehrten Kammer zwar ganz die Annahme dieses Vorschlags anheimstellen; es zieht ihn jedenfalls dem Fortbestehen einer un angenehmen Differenz über diesen Gegenstand vor. Wenn der geehrte Herr Vicepräsident sich veranlaßt sieht, dem Vorschläge entgegenzutreten und bei seiner früher» Ansicht zu beharren, so will ich ihm darin gern beilreten, daß er sehr consequent handelt, wenn er seiner frühem Ansicht in dieser Hinsicht treu bleibt. Ich will nicht darauf eingehen, welche Gründe er dazu hat, ich theile sie in dep Hauptsache, es gibt aber Fälle, wo man doch genöthigt ist, aus Liebe zum Frieden, um eine Vermittlung herbeizusühren, von seiner Consequenz etwas nachzugeben. Und in der Lhat,
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