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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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IM zeugt hatte, daß der Stadkrath den ihm gegebenen Aufforderun gen nicht Folge geleistet hat. Allein man fand doch in der Aus führung des Executionsversahrens, welches damals vorgeschlagen worden war, schon in der zweiten Kammer mancherlei Bedenken und auch die Majorität unserer Deputation fand es bedenklich. Es waren nämlich die sämmtlichen Mitglieder des Stadtrathcs ausgepfändet worden, und auch darunter Einer, der an den Be schlüssen, die der Stadtrath gefaßt, gar nicht Antheil genommen hatte. Auch waren verschiedene Billigkeitsgründe vorhanden, die man anführte, und es wurde daher in der zweiten Kammer zu vörderst ein Antrag gestellt, der dahin ging: „man möchte bei der hohen Staatsregiervng vermitteln und bevorwörten, daß die abgepfändeten Sachen zurückgegeben und Kosten und Strafe er lassen werden." Diesem Anträge ist aber unsere Kammer nicht bekgetreten, sondern sie hat ihn abgelehnt. Die Sache ist nun wieder an die zweite Kammer hinüber gegangen und dort ist man bei diesem Anträge stehen geblieben, und sie hat daher zu dem Vcreinigungsverfahren-Veranlassung gegeben. Es haben sich nun die beiden Deputationen in der Gesammtheit zu einem Vor schläge vereinigt, der dahin gehen sollte , daß die ganze Sache an die hohe Staatsregierung abgegeben werden möchte, und zwar auS dem Grunde, damit dieselbe dann untersuchen könnte, inwie weit vielleicht das Verfahren nicht ganz geeignet gewesen wäre, was man bei der Exekution beobachtet hatte, und daß dann von Seiten der Staatsregierung Maßnehmungen getroffen werden könnten, die ihr aber überlassen bleiben. Es ist daher von der Ver- einigungsdeputation beschlossen worden, die Beschwerde des Stadtraths zu Hainichen an die hohe Staatsregierung abzuge ben, und Ihre Deputation rathet Ihnen an, diesem Beschlüsse nunmehr beizutreten. Ich bemerke noch hierbei, daß die Herren Regierungscommissarien gegen den Antrag selbst Etwasnicht zu erinnern gehabt, sondern sich Hamit einverstanden erklärt haben. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir hier eine Erläuterung. Nachdem die geehrte Kammer bei dem ersten Lheile der Beschwerde damit einverstanden war, daß die Be schwerde zurückzuweisen sei und sonach nur die zweite Beschwerde über das Verfahren bei der Exemtion übrig blieb, so bemerkte ich bei der frühem Berathung, daß diese Beschwerde formell gar nicht an die Stände gehöre, weil sie noch nicht bis an das Ministerium gegangen sei, ja daß Rathsglkeder sogar bei der oberrichterlichen Behörde Abhülfe zu suchen hätten.' Ich habe aber kein Beden ken tragen können, in der Vereinigungsdeputation mich selbst damit einverstanden zu erklären, ja sogar vorzuschlagen, daß die Beschwerde an dis Regierung abgegeben werde, damit das Mi nisterium im Interesse der Rechtspflege die Beschwerde näher er örtern könne. Referent Bürgermeister Wehner: Die Frage dürfte also dahin zu stellen sein, ob die erste Kammer dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitrete? v. Polenz: Wohl dem Beschlüsse der Vereinigungsdepu- tatkon? Referent Bürgermeister Wehner: Nein, er ist in der zwei ten Kammer vorgeschlagen worden und die zweite Kammer hat ihn einstimmig angenommen. Mittelst ProtokollextraetS ist er nun herüber gekommen, und wir haben uns jetzt zu erklären, ob wir ihn annebmen oder nicht. Bürgermeister Gottschaldr Die zweite Kammer hatte sich zunächst über den Vereinigungsvorschlag zu entscheiden. Das ist nun erfolgt und die Sache ist jetzt wieder herüber ge kommen. Präsident v. Gersdorf: ES ist soeben ein allerhöchstes Dekret eingegangen, welches mittelst Schreibens an den Präsi denten der zweiten Kammer der Ständeversammlung gelangt ist; es kommt soeben zur Veröffentlichung hierher. Referent Bürgermeister W e.hne r: Die Frage auf die Be schwerde des Stadtraths zu Hainichen ist noch nicht abgemacht. Präsident v. Gersdo rf: Ich glaubte, ich hätte sie schon ausgesprochen. Ich würde also fragen: ob man in dieser soeben jetzt vorgetragenen Angelegenheit nach Relation der Deputation dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitrcten wolle? —Ein stimmig Ja. ' Präsident v. Gersdorf: Nach dem von dem hohen Ge- sammtministerio erlassenen Schreiben, das Staatsbudget für die Jahre 1843,1844 und 1845 betreffend - werde ich die Ehre Ha tzen/Ihnen das allerhöchste Decret vorzulesen. Es lautet: i Nachdem nunmehr das Staatsbudget für die Jahre 1843, 1844 und 1845, wie aus der unterm 18. dieses Monats hierüber ergangenen ständischen Schrift und deren Bei lagen, inqleichen beziehungsweise aus den früheren Schriften vom 20. und 29. April dieses Jahres (Rr. 54 und 58 der gedruck ten Landtagsacten) zu entnehmen gewesen, vollständig berathen Und ständischerseits in seinen einzelnen Ansätzen und Unterlagen Mit lobenswerther Sorgfalt und Genauigkeit geprüft worden ist, so halten Se. Königliche Majestät, unter Anerkennung der Bereitwilligkeit, mit welcher die getreuen Stande im Allgemei nen den gestellten Postulatm entsprochen haben, andurch für ge nehm, daß solches in der Einnahme auf 5,681,002 Thlr. 6 Ngr. 3 Pf. Und bei der Ausgabe, vorbehaltlich jedoch einer während dieser Verwilligungsperiode für gewisse besondere Zwecke des Ministern der auswärtigen Angelegenheilen nach Befinden noch überdies in Anspruch zu nehmenden Creditbewilligung und des mit ständi scher Zustimmung aus den Ersparnissen des Militairbudjets bis zur Höhe von 1200 Thlr. jährlich zu bestreitenden Auf ¬ wands zu Einrichtung eines gemeinschaftlichen Mkttagstisches für die Subalternofsiciere der Reiterei und reitenden Artillerie auf 5,662,289 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. festgestellt werde. Allerhöchstdieselben erklären Sich zugleich mit den Abweichungen, welche darin, im Vergleich zu dem diesfalls vor gelegten Entwürfe, theils rücksr'chtlich der Höhe einzelner Ausgabe positionen, theils in Hinsicht aufSpaltung des Staatsaufwands in etatmäßigen und transitorischen, von den getreuen Ständen vorgeschlagen, ingleichen mit den Voraussetzungen und Vorbe halten, milche von ihnen bei einigen Postulaten ausgesprochen worden sind, allenthalben einverstanden. Se, Königliche Majestät genehmigen ferner, daß für die instchendeFinanz periode die Ausgabepositionen Nr. 13, 14 und 15 beim Justizdepartement,
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