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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Referent Prinz Johann tragt die ständische Schrift, die Theilung des Grund und Bodens und die Anlegung neuer Nahrungen betreffend, vor und äußert dann: Ich erlaube mir nun die Frage, ob Siedie Beilage v, welche die Motivirung der zweiten Kammerzum Wegfall des zweiten Hauptabschnitts enthält, auch hören wollen? Ich glaube, es würde dessen nicht bedürfen, da es lediglich nur die zweite Kammer interessirt. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer darauf ver zichten? — Einstimmig La. Präsident v. Gersdorf: Diese Schrift würde nun, wenn sie zuvor Ihre Genehmigung erhalten hat, abzulassen sein. Es würde nun Herr v. Crusius eine ständische Schrift vorzutragen haben. Referentv. Crusius trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret, die Abschätzung des städtischen und ländlichen Grundbesitzes betreffend, vor und äußert: Die Schrift ist,mit den gefaßten Beschlüssen ganz übereinstimmend, und es ist daher kein Bedenken- sie zu genehmigen, was auch bereits in der zwei ten Kammer geschehen ist. Präsident v. Gersdorf: Genehmigt die Kammer diese Schrift?—Einstimmig Ja. Prinz, Johann: Es ist die Schrift über das Dismembra tionsgesetz noch nicht in der zweiten Kammer gewesen und sie dürfte daher noch an diese abzugebcn sein. Präsident v. Gersdorf: Sie würde allerdings noch dahin abzugeben sein. Referent Bürgermeister Schill trägt nun die ständische Schrift über das Grundsteuergesetz nebst Beilagen vor und be merkt: Es sind diese gestellten Anträge und Abänderungen den gefaßten Beschlüssen vollkommen entsprechend. Prinz Johann: Es ist sich in der Schrift auf die Motivi rung in den Protokollen bezogen. Referent Bürgermeister Schill: Allerdings. Präsident v. Gersdorf: ES würde die Schrift abgehen können, wenn die Kammer sie genehmigt. — Sie wird ein stimmig genehmigt. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich auf der Re- gistrande nur einen Eingang noch unter 579 zu bemerken haben, einen Protokollextract der zweiten Kammer über die Wahl der Mitglieder zum Staatsgerichtshofe. Es wird nun die Anzeige darüber auszufertigen sein. Referent v. Po fern: Darf ich mir nun das Wort erlau ben? Die hohe Kammer möge sich, erinnern, daß in Folge ei ner Petition des Obstbauvereins in der Oberlausitz sie, nach vor- angegangcmr Berichterstattung und Begutachtung durch die dritte Deputation, beschlossen hatte, nur in gewisser Beziehung diese Petition an die hohe Staatsregierung abzugeben und somit zur Berücksichtigung zu empfehlen. Diese Petition enthalt näm lich mehres Andere, was die Kammer nicht billigen wollte, oder doch Wenigstens nicht kür so wichtig hielt, um eine ständische Be- vorwortung deshalb eintreten zu lassen. Nun hat aber der Re ferent der jenseitigen dritten Deputation' der jenseitigen Kammer mitgetheilt, wir hätten beschlossen, überhaupt die ganze Petition l. 89. nebst Beilagen an die hohe Staatsregierung abzugeben, rrnd dre zweite Kammer ist dem beigetreten. Wahrscheinlich war der - Drang der Geschäfte Ursache, daß dies geschehen ist, daß der jen- fertige Herr Referent dies übersehen hat; denn unser Beschluss ! war allerdings ein anderer, geht nicht soweit. — Während näm- > lich die Petition über mehre Gegenstände und Punkte handelt, ! war es nur derjenige, welcher von Einführung des Unterrichts in der Obstbaumzucht bei den Schullehrerseminarien und Schulen handelt, weshalb die erste Kammer diese Petition an die hohe Staatsregierung abgeben und somit empfehlen wollte, und geht nach Inhalt des Berichts unds des Protokolls der diesseitige Be schluß nur dahin: „nur in dieser Betrachtung und hinsichtlich, dieses Gegenstandes diese Petition an die hohe Staatsregierung abzugeben." Nun fragt es sich, was die Kammer in diesem Betracht zu Hun gedenkt. — Die Deputation hat sich darüber nicht berathen, und nicht berathen können, denn die Sache ist mir erst eben jetzt, als früherm diesseitigen Referenten, übergeben worden; ich sollte aber meinen, da der Kürze der Zeit wegen ein Aufmerksammachen auf den Jrrthum nicht mehr möglich ist, daß die Sache vielleicht auf sich beruhen könnte, daß also Beruhigung zu fassen sei hinsichtlich dieser unbedeutenden Differenz, und die Schrift nunmehr diesseits in der Art abzufassen sei, wie das vor liegende Protokoll der zweiten Kammer lautet, da gewiß die hohe Staatsregierung bei Prüfung der betreffenden Petition nebst Beilagen, nach Einsichtnahme der betreffenden Landtagsacten, von selbst auf dieses kleine. Ouussurn kommen und aus der heu tigen Verhandlung darüber insbesondere erkennen wird, wie ei gentlich der Antrag nur gemeint ist. Prinz Johann: Hat die zweite Kammer darüber be schlossen ? v. Pofern: Die Deputation der zweiten Kammer hat ge sagt, wir hätten überhaupt die Petition an die hohe Staatsre gierung abgeben wollen. Das hatten wir nicht gethan, sondern vielmehr Gewicht darauf gelegt, daß wir sagten, nur in dieser Betrachtung und hinsichtlich dieses Gegenstandes sei die Petition abzugeben. Da aber die Differenz nicht wichtig ist, es in der Lhat bei der Kürze derZeit auch rein unmöglich sein würde, noch mals mit der zweiten Kammer zu communiciren und sie auf den Jrrthum aufmerksam zu machen, dies vielmehr für die Petenten und somit auch für den von ihnen hauptsächlich empfohlenen Ge genstand die Folge haben würde, daß Nichts geschähe, also die Petition ganz liegen bliebe, was ich meinerseits wenigstens nicht wünschen kann, da die Sache von hoher Wichtigkeit und der größten Beachtung werth ist, so schlage ich unmaßgeblich vor, dies Mal von der vörgeschriebenen strengen Form abzusthm, und würde meinen, cs sei darüber Hinwegzugchen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich weiß nur nicht recht, wie der Herr Referent sich das denkt, ob wir dem Be schlüsse der zweiten Kammer beitreten, oder die Sache auf sich, beruhen lassen sollen. v. Po fern: Nein, keineswegs Beruhigung fassen. Die Deputation der zweiten Kammer sagte, wir hätten beschlossen, die Petition in ihrem ganzen Umfange an die hohe Staatsregie- 3
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