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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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0. Großmann: Es wurde die Ermächtigung, wie ich nicht anders weiß, ausgesprochen, im Aothfalle eine Beihülfe «intreten zu lassen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Das war keine Ermächtigung, sondern der Herr Staatsminister erklärte, daß er im Nothsalle die Bewilligung -um Etwas werde überschreiten müssen, und dazu schwieg man still. Das kann aber nicht in der Schrift erwähnt werden. - Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrn v. Heynitz ersuchen > die ständische Schrift, die Flachsspinnerei be treffend, vorzutragen. v. Heynitz: Es ist ein Protokollextract aus der zweiten Kammer hiereingegangen, worin mitgetheiltwird, daß dkejzweite Kammer -rücksichtlich der Differenzpunkte, die zwischen beiden Kammern über die durch diePetition des Abg. Zische veranlaßten Verhandlungen entstanden sind, den Beschlüssen dieser Kammer beigetreten sei. Es ist jenseits folgende Schrift verfaßt worden, die ich der Kammer hier mitzutheilen die Ehre haben werde. Der Vortrag dieser Schrift erfolgt. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob diese Schrift dies- seits Genehmigung finden könne? — Wird einstimmig be jaht. . Präsident v. Gersdorf: Sie kann nun abgelassen wer den; denn in der jenseitigen Kammer ist die Genehmigung be reits erfolgt. — Ich würde nun den Herrn Bürgermeister Rit terstädt ersuchen, einen Vortrag zu halten. - Referent Bürgermeister Ritterstädt: Man erinnert sich, daß hier zwei Gegenstände bei der Berichtserstattüng der dritten Deputation zusammengefaßt wurden, nämlich eine Petition des Herrn v. Großmann und eine Petition des Abg. Wieland- über welche bei der zweiten Kammer zuerst Brrathung gepflogen wor den war. Es sind darüber verschiedene Beschlüsse gefaßtwor- den über Anträge, die,man stellen wollte. Nachdem diese Be- rathung mittelst Protokollauszugs an die zweite Kammer gelangt ist, so hat diese, was zuvörderst die Petition des Abg. Wieland betrifft, ihre Anträge, insoweit sie von der ersten Kammer keine Genehmigung gefunden hatten, wieder fallen gelassen, und inso weit sie von der ersten Kammer modificirt waren, so ist man auch beigetreten. Was sodann die,Petition des Herrn v. Groß mann betrifft, so hat die zweite Kammer Bedenken getragen, zwei Anträgen, welche die diesseitige Deputation vorgeschlagen und die Kammer angenommen hatte, ihrerseits beizutreten. Der erste Antrag betrqf die Erläuterung der im Gesetz von 1827 be zeichneten Strafen, wie sie durch §. 54 bestimmt sind. Hier hat die zweite Kammer, wie sich in der Vereinigungsdeputakion ergab, das Bedenken gehabt, daß es wohl'ebenso wenig zweck mäßig scheinen dürfte, an den Bestimmungen des Mandates von 1827 irgend eine Aendcrung jetzt vorzunehmcn, als es von Sei ten der ersten Kammer angemessen gefunden worden sei, dieses mit dem Gesetze von 1836 zu thun. Was hingegen den zwei ten Punkt betrifft, so ist dieses die Verordnung, welche nach dem Berichte der diesseitigen Deputation von Seiten des hohen Cul- tusministerii bereits beabsichtigt war, um in Zukunft Falle zu vermeiden, wie der beregte Nieschburg'sche gewesen ist, Man hatte hier auf Anrathen der Deputation beschlossen, die möglichst baldigste Erlassung einer Verordnung des fraglichen Inhaltes zu beantragen. Auch hier ist die zweite Kammer bedenklich gewe sen, beizutreten, und einen ausdrücklichen Antrag auf Erlassung der Verordnung zu stellen, weil sie nicht für angemessen gefun den hat, die Interpretation eines solchen Gesetzes in der Art, wie sie durch die ftaglicheBerordnung beabsichtigt worden war, durch Verordnung geschehen zu lassen. Die Deputation bedauert nun allerdings in Bezug auf den letzten Punkt, daß sich eine Verei nigung in der Vereinigungsdeputation nicht hat treffen lassen, weil ihr dieser Punkt allerdings sehr dringend undwünschens- werth schien; allein bei der Kürze derZeit war es nicht möglich, die jenseitige Deputation von der Zweckmäßigkeit einer solchen. Verordnung zu überzeugen, und so bleibt denn Ihrer Deputa tion Nichts übrig, als Ihnen anzurathen, in den soeben erwähn ten beiden Punkten die Sache nunmehr auf sich beruhen zu las sen, da es Anträge betrifft, zu welchen der Beitritt der zweiten Kammer nicht zu erlangen gewesen ist. Allen übrigen Be schlüssen der ersten Kammer in dieser Angelegenheit ist aber die zweite Kammer beigetreten. Eine Schrift über diese Sache hat wegen Kürze der Zeit noch nicht gefertigt werden können, und es würde dieselbe, wenn man mit dem Vorschläge einverstanden ist, wohl mit in die bewußte allgemeine Ermächtigung fallen. Prinz Johann: Es ist wohl um so weniger bedenklich, diesen Antrag fallen zu lassen, als die Regierung ohnedem die Absicht hat, die Verordnung zu erlassen, und durch Fallenlassen dieses Antrages nicht gehindert werden kann, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen. Ich wünsche die Verordnung auch, und ich glaube, sie wird auch ohne Antrag erlassen werden. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Dabei habe ich mich in dieser Sache auch beruhigt. Ich glaube, wenn es in dem Be- fugniß der Regierung liegt, die Verordnung zu erlassen, so wird sie es auch ohne besonder» Antrag thun. Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie sich mit denn Vorschläge des Herrn Referenten einverstan den erklären kann? — Wird einhellig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Es würde der Herr v. Schönfels uns noch eine Schrift vorzulesen haben. Referent v. Schvnfels trägt die Schrift, welche über die Petition des verabschicdetenCorporal Nimtschke gefertigt worden ist, vor. Präsident v. Gersdorf: Es ist dies diejenige Schrift,-bei welcher ich bemerkte, daß sie eigentlich nur vondemDirectorio an das hohe Gesammtministerium zu ergehen hätte., In der jensei tigen Kammer hat man sie jedoch bereits genehmigt, und in die sem Augenblicke wäre es zu spät, nochmals darüber Vortrag zu erstatten, und das Verfahren, welches eingekreten ist, zu ändern. Nun glaube ich, daß, wenn die Regierung weiß, wie die Sache zugeht, theils im jetzigen Augenblicke, theils dadurch , daß cs in das Protokoll und in die Mittheilungen ausgenommen wird, es zu entschuldigen sein wird, damit nicht in dem letzten Augenblicke man noch in eine Differenz mit der zweiten Kammer trete.' Ich
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