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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Verbindung einmal zugesichert und dieselbe als nothwendig für seine industriellen Verhältnisse anerkannt ist, so liegt es in der Natur der . Sache, daß ihre Ausführung nicht auf unbestimmte beit versagt werden dürfe, sondern , soviel thunlich, in eben dem Verhältniß zu fördern sein werde, in. welchem die Hauptbahnen, auf welche jene Se.itenbahfl insluiren soll, > sich ihrer Bollendung nähern. ° Erwägt man nun diese Verhältnisse, sowie den Um fang, die Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Verschiedenen unternehmungen, so leuchtet ein, daß der Zeitraum, inner halb dessen dieselben zur Ausführung kommen sollen, keik, zu beschränkter sein .dürfe. Wollte man j den an sich ver zeihlichen, ungeduldigen Wünschen dir betreffenden Landes- iheile nachgeben und die Herstellung sämmtlicherprojectirter Eisinbahyen auf wenige Jahre zusammendrängen, so würde die Herbeischaffung der erforderlichen Geldmittel, sie geschehe ,nün"durch Actienzeichnung oder andere Weise, höchst,schwit zig und jedenfalls nur unter sehr unvortheilhaften Bediü- gungen möglich, werden und der Staat sich allen den finan ziellen,.Verlegenheiten ausgesetzt sehen, "die man.durch das ivorgeschlqgene System zu vermeiden beabsichtigt. "Uebrigens sind auch die intellectuellen und physischen Arbeitskräfte, welche der Bau der Eisenbahnen erfordert, da das Ausland die seinigen selbst in Anspruch nehmen wird, keineswegs in so reichlichem Maße vorhanden, um damit den Bedarf so großartiger Unternehmungen gleichzeitig bestreiten zu können, Md namentlich liegt es im Interesse der Landwirthschast, daß ihr nicht durch die Eisenbahnen zu viele arbeitende Hände auf einmal entzogen werden. Auf der andern Seite ist aber nicht minder gewiß, daß den billigen Erwartungen des Landes nicht entsprochen wer- den würde, wenn man die Vollendung des vaterländischen Eisenbahnsystems auf einen zu entfernten Zeitpunct hinaus verlegen wollte. Einmal kann dasselbe nur als ein Gan- /zes'seine wohlthätigen Folgen für das'Land vollständig ent- wickeln/Und selbst die Rentabilität'der einzelnen Unterneh mungen ist' durch ihr gegenseitiges'Jüeinandergreifen mehr oder minder' bedingt; sodann > witd Sachsen, auch wo es nicht durch Vertrag gebunden ist, hinter der Entwickelurig des Eisenbahnwesens in den Nachbarländern niemals zurück, bleiben dürfen noch wollen- , Allen diesen verschiedenen Rücksichten dürfte nun Ge nüge'geschehen, wenn für die Ausführung sämmtlicher, un ter Mitwirkung des Staats herzüftellender Eisenbahnen ein Zeitraum von zehn Jahren von jetzt an bestimmt wird, bis zu dessen Ablaufe dieselben wo irgend thunlich vollendet sein Müßten. Dabei wäre natürlich voraüszllsetzen, ein mal, daß der ruhige Fortgang des Werks nicht durch poli tische Ereignisse gestört und unterbrochen werde, sodann, 'daß sich der Staat bei der Ausführung wirklich Nicht in an derer und unmittelbarerer Weise zu betheiligen brauche, als oben angenommen worden ist. - Anlangend aber die Vertheilung der einzelnen Bahnen und Bahnstrecken auf die verschiedenen Jahre der 10jährigen. Bauperiode, so ist es eben so wenig thunlich, als rathsam, dafür schon jetzt einen festbestimmten Planzu entwerfen, da- hierbei theils die-Beziehungen zum Auslande, theils andere Rücksichten und Verhältnisse einschlagen, die sich nicht mit Sicherheit vorher sehen und berechnen lassen, woraus denn folgt, daß die speciellen' Dispositionen in.dieser Hinsicht nach den Umständen zu treffen, uüd im Wesentlichen dem -Emres--' sen der Regierung zu überlassen sein werden. , -Im Allgemeinen würde dabei der schon bisher befolgte Gesichtspunct festzuhalten sein, daß man auf die Herstellung der Verbindungslinien nach dem Auslande , zwar zunächst und vorzugsweise Bedacht zu nehmen, daß jedoch die Aus führung der inneren Verbindungsbahnen, sowert es ohne Hintansetzung und Gefährdung dieses Hauptzwecks gesche hen kann, mit .jenen möglichst gleichen Schritt zu halten habe. ... ' . - Die obige Darstellung dürste die Erwägungen, zu wel chen die Eistnbahnfrage nach ihren 'verschiedenen Richtungen hin Anlaß giebt, im Wesentlichen erschöpft haben und wird zugleich zur Erläuterung und näheren Begründung der nach folgenden Vorschläge dienen. Ul. Darlegung des Plans, welchen die Stqatsregle- rung in der Eisenbahnangelegenheit ferner zu befolgen gedenkt und über welchen der Er ¬ klärung der Ständeversammlung entgegenzusehen ist.. 1. Das unter Mitwirkung des Staats auszuführende säch sische Eisenbahnsystem begreift, neben der schon bestehenden leipzig-dresdner Eisenbahn, 1) eine Eisenbahn zur Verbindung von Leipzig mit der projectirten thüringischen Eisenbahn (leipzig-dürrenber- ger Bahn); ' 2) eine Bahn von Leipzig über Altenburg, Werdau und Plauen nach der baienschen Grenze bei Hof, einschließ lich einer Seitenbahn von Werdau nach Zwickau (säch- sisch-baierische Bahn); 3) eine Bahn von Dresden über Pirna nach der böhmi schen ' Grenze bei Nicdergrund (sächsisch-böhmische Bahn); 4) eine Bahn von Dresden über Bautzen und Löbau nach der preußischen Grenze m der Richtung auf Görlitz (sächsisch-schlesische Bahn); 5) eine Bahn zur Verbindung des mittleren Erzgebirges von Chemnitz ab mit einer der in das Ausland füh renden Hauptbahnen (erzgebirgische Bahn); 6) eine Bahn zur Verbindung der südlichen Oberlausitz von Zittau ab Mit der sächsisch-schlesischen Bahn .(Flügelbahn von Löbau nach Zittau). 2. - Soweit die vorstehend genannten Linien in den Gese tzen vom 3. Juli 1835 und 10. August 1837 nicht schon vorge sehen sind, ist die Regierung ermächtigt, das Expropriations recht nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. Juli 1835 zu dem geeigneten Zeitpunkte auf dieselben auszudehnen. 3. Die aä 1. unter 5. gedachte Verbindung des Erzge- birgs mit den Hauptbahnen ist zu bewerkstelligen in einer der beiden Richtungen entweder von Chemnitz Nach Riesa, oder von Chemnitz nach Zwickau. Welcher dieser beiden Richtungen der Vorzug zu geben und ob demnach von hem von der letzten Ständeversamm lung wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung des Erz- gebrrgs mit der nach Baiern führenden Eisenbahn gefaßten Beschlüsse nach Befinden wieder abzugehen sei? darüber bat die Negierung, unter Hinweisung auf das im Abschnitt U. darüber Bemerkte und die hiernach für die eine und die an-
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