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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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tungsüberschüsse, die aber muthmaßlichnurgering sein werden, zu den Eisenbahnen zu verwenden ; bb) «»noch eine halbe Million Lhaler Kassenbillets außer den bereits bestimmten 3 Millionen — aus zugeben, wenn die Regierung es, nach dem Stande der politischen, Verkehrs- und sonstigen Verhält nisse für angemessen und unbedenklich erachten , sollte; oder co) ein Handdarlehn von H bis eine Million Thaler auf kurze Zeit, unter möglichst billigen Bedingun gen, qufzunehmen; nicht minder wird es äck) rathsam sein, der Regierung zu überlassen, auf baldige Abwickelung, der noch vorhandenen Kam- mercreditkaffenschuld — -jetzt noch etwa 450,000 Lhlr, —hinzuwirken und deshalb die geeigneten Mittel zu ergreifen, damit die dazu im LuHot ste henden, vlro» 60,000 Lhlr. — — jährlich betra genden Zins- und Ulgungsmittel bis zum Ein tritt der nächsten Finanzperiode verfügbar geniacht werden,^'-,, , Darüber, wie dieser Vorschlag ohne Verletzung der Rechte der Staatsgläubiger ins Werk zu se tzen sei, bleiben die geeigneten Anträge Vorbehal ten, falls darauf überhaupt näher eingegangen wer den sollte.' ''' ' e) Bei der nächsten Ständeversammlung werden den Ständen Mer die während der Finanzperiode für Eisen bahnzwecke verwendeten Staatsmittel ,und „die. hon der Re gierung auf Gründ obiger Ermächtigungen ausgeführten Operationen die fpeciellen Nachweisungen vorgelegt und we gen der Deckung des Erfordernisses für die nächste Finanz periode die weitern Anträge gestellt, werden. 12, . Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, , sowohl in sich selbst, als bei den von ihm .ressortirenden Behörden diejenigen Einrichtungen zu ,treffen, welche in Beziehung theils auf die. aus der Bearbeitung der Eisenbahnangelegen- heiten und aus dem Verhältnisse des Staats zu den ver schiedenen Eisenbahngesellschaften entstehende- beträchtliche Geschäftsvermehrung überhaupt, theils auf die Handhabung der Staatsaufsicht über das Eisenbahnwesen in technischer und polizeilicher Hinsicht insbesondere, durch das Bedürfniß geboten sein werden. - Der hierdurch erwachsende Aufwand wird zunächst als ein transitorischer betrachtet und auf den Etat des.Ministe- riums des Innern cap. 26b verrechnet. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer. Durch das die Eisenbahnangelegenheit betreffende aller höchste Decret wird den Kammern eineUebersicht des dermaligen Standes der inländischen Eisenbahnangelegenheiten und' zu gleich eine Entwickelung der weiter in dieser Beziehung zu ergreifenden Maßregeln gewahrt und rücksichtlich letzterer die. ständische Erklärung erfordert. ' ' Es ist von der hohen Kammer die Berichtserstattung hierüber der zweiten Deputation unter Zuziehung der ersten Deputation übertragen worden, und die unterzeichnete Depu tation, nach vorgängiger Vernehmung mit der ersten Depu tation, legt in Nachstehendem das Ergebniß ihrer Berathun- gen über den fraglichen hochwichtigen Gegenstand vor. Die ir Äste-Deputation hat in mehreren der .wichtigsten Puncte so fort ihr Einverständniß erklärt, rücksichtlich einiger anderer äber und beziehendlich der Schlußanträge sich die Erklärung bis zur Discussion Vorbehalten. In formeller Beziehung hat die unterzeichnete Deputa tion zunächst zu erwähnen, daß in der geheimen Sitzung der zweiten Kammer vom 20. März- dieses Jahres der Beschluß gefaßt worden ist, den vorliegenden Berathungsgegenstand rn zwei Theilen, wovon der eMe für die Oeffentlichkeit, der andere für die geheime Berathung bestimmt sein sollte, zu behandeln. Bei Angriffnahme des Berichts, ergab sich aber deutlich die Schwierigkeit in . der Ausführung dieses Beschlus ses, da es in der Lhat kaum möglich erschien, dieTheils so, zu sondern, daß jeder einzeln u.nd namentlich der für die Oeffentlichkeit bestimmte, ein -irgend verständliches Ganze bil den konnte. — War beschlossen worden, nur den Lheil nicht für die Oeffentlichkeit zu bestimmen, der Beziehungen zu dem Auslände enthielt, für alles Uebrige aber die Oeffentlichkeit , eintreten zu lassen, so schien es der Deputation, als wenn der Veröffentlichung mancher Rücksichtsnahme auf die Ver bindung mit dem Auslände gar kein Bedenken entgegenstehe, während anderer Seits eine unbeschrankte Veröffentlichung der Ausdehnung der Ermächtigung der Staatsregierung für die Modalität der Aufbringung der Mittel manches Bedenkliche in sich trage. Die Deputation verkennt gewiß nicht das Gewicht der Gründe, welche für eine möglichst unbeschränkte Oeffentlichkeit in Landtagsverhandlungen überhaupt und ins besondere rücksichtlich einer Angelegenheit sprechen, welche so tief eingreift, in die nächsten und unmittelbarsten Interessen des Volks und bei welcher nothwendig, wenigstens in der Zeit, manchen Wünschen und Hoffnungen nicht genügt wer den kann; - - allein noch über dieser Rücksicht, schien es ihr, müsse die auf die Sache selbst stehen, und als deren Interesse fördernd kann die Deputation eine unbeschrankte Oeffentlich keit in dieser Angelegenheit nicht halten: . ' Die Deputation , ist überdem der Meinung, daß der Oeffentlichkeit mehr noch und Zusammenhängenderes werde übergeben werden können, wenn eine Nachträgliche Veröffent lichung stattfl'ndet, als wenn sofort nur ein Theil der Be handlung .der Angelegenheit dazu bestimmt wird, und jeden falls wird der Bericht so gehalten werden können, daß nur Weniges davon als für die Veröffentlichung nicht geeignet, ausgeschieden zu werden braucht. / Dennoch würde die Deputation in schuldiger Ausfüh rung des gefaßten Kammerbeschluffes versucht haben, so gut als es gegangen wäre, den Bericht in zwei Thcile zu tren nen, wenn nicht die hohe Staatsregierung mittelst Schreiben des hohen Gesammtministerii vom 31. Mai dieses Jahres an den Herrn Präsidenten der. zweiten Kammer die Bcra-, thung der gejammten Eisenbahnangelegenheiten in geheimer Sitzung beantragt und die,geehrte Kammer in Folge dessen von ihrem früher in dieser Beziehung gefaßten Entschlüsse zurückgegangen wäre. — Die hohe Staatsregierung behält es künftiger Entschließung vor, sowohl einen Nheil der Re gierungsvorlage, als die wesentlichen Ergebnisse der Kam- merberathung nachträglich und zwar in so ausgedehnter Weise, als es ohne Gefährdung des allgemeinen Staats- intereffe nur irgend geschehen kann, durch die Aufnahme in die öffentlichen Landtags-Acten und die Landtagsmittheilun gen der Oeffentlichkeit zu übergeben, womit die geehrte Kam mer einverstanden sein wird. Es hat die Deputation zu sicherer Erreichung dieses Zweckes die stenographische Niederschrift der Verhandlungen durch die besonders zu verpflichtenden Stenographen bean-
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