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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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tragt und im. Einverständniß der hohen Staatsregierung ist dahin Veranstaltung getroffen morden. Nach Erörterung dieser Formfrage wendet sich die Depu tation zu der Angelegenheit selbst und hat dabei die gewiß auch Seiten der geehrten Kammer Anerkennung findende Be merkung vorauszuschicken, daß die Klarheit und Uebersicht- lichkut, die erschöpfende Behandlung der einschlagenden Fra gen in der Regierungsvorlage die Abkürzung. der Berichts- erstattung wesentlich gestatten,, besonders da die Deputation in der Hauptsache sich mit den Ansichten der hohen Staats regierung einverstanden zu erklären hatte. - , -Die Vorlage gewahrt zunächst den Kammern eine Ueber- sicht der Verhandlungen, welche, seit dem vorigen Landtage in dec Eisenbahnangelegenheit, im Wesentlichen als Folge der von der vorigen Ständeversqmmlung gestellten Anträge und lrtheilten Ermächtigungen, stattgefunden haben, und des Standpunctes, auf welchem gegenwärtig diese Verhandlun gen und die Angelegenheit im Allgemeinen und Besonderen sich befinden. Die porige Ständeversammlung hatte kn ihren Verhand lungen und in der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 das Änerkenntniß der hohen Wichtigkeit des Neuen Kransport- und Verkehrsmittels für Sachsen und zugleich die Ansicht ausgesprochen, daß vor Allem es in dem Interesse des Lan des liegen werde, sich durch Eisenbahnen die großen Handels straßen zu erhalten, Leipzig, so weit als möglich, zum Mit telpunkte des deutschen Eisenbahnsystcms zu machen, und in Folge dessen den Anschluß sächsischer Eisenbahnen an Baiern, an Böhmen und an Schlesien möglichst zu befördern , wäh rend in nördlicher und nordöstlicher Richtung durch die da mals bereits feststehende Verbindung - mit Magdeburg und Berlin das Erforderliche oder Erreichbare gesichert war- Zu gleich hatte die damalige Ständeversammlung die Nothwen- digkeit der Verbindung des sächsischen Erzgebirges mit den sächsischen Eisenbahnen anerkannt, so wie ferner die Noth- wendigkeit des Hinzutrittes des Staates zu Sicherung des Erforderlichen für die sächsischen Eisenbahnen sowohl in den Beziehungen zürn Auslände, als in Beschaffung der Mittel bei der Ausführung. Rücksichtlich dieser Ausführung hatte man sich für den Grundsatz ausgesprochen, daß dieselbe der Privatindustrie zu überlassen sei und der Staat nur durch Uebernahme eines bestimmten Theils des Actienkapitals, unter Vexzichtleistung auf eine Verzinsung dafür, so lange die Bahn nicht den Privatunternehmern für ihren Kapitalantheil eine Rente von 4 Procent gewähre, concurriren, dagegen aber, wo, möglich, die Bedingung eines späteren Heimfalles der Bahnen an den Staat zu stipuliren haben werde. Erweise sich aber die Aus führung einer der bezeichneten Eisenbahnen durch Privatunter nehmer als zu schwierig und trete Gefahr im Verzüge ein, so sprachen die Stände den Antrag und zugleich die Ermäch tigung aus) den Bau einzelner Bahnstrecken auch ganz auf Staatskosten zu übernehmen. Dieß waren die Ansichten der vorigen Ständeversamm lung über das Eisenbahnwesen in Sachsen, und die hohe Staatsregierung giebt in der den jetzt versammelten Stän den ertheilten Unterlage über denselben Gegenstand die Er klärung,, daß sie darin in der Hauptsache ihre eigenen An sichten und Grundsätze.wiedergefunden und deßhalö kein Be denken getragen habe, ihre weiteren Vorschritte im Allgemei nen darnach zu bemessen. Zu den einzelnen Bahnrichtungen übergehend, enthält die Vorlage zunächst ausführliche Mittheilung über die durch Staatsverträge mit der königlich baierischen und der sachsen- altenburgischen Regierung, so wie durch Uebercinkommen mit einer Aktiengesellschaft der sächsisch-baierischen Eisen bahncompagnie — gesicherte Ausführung einer Eisenbahn nach Baiern und dem südlichen Deutschlands Mußte zur Zeit der von der vorigen Ständeversammlung gepflogenen Berathungen und, ertheilten Ermächtigungen nach Lage der Sache eine Umgehung des Königreichs. Sachsen in dieser Richtung und ein durch Zustandekommen anderer Bahnrich tungen bedingtes Verlassen des uralten Handelsweges aus dem Reiche über das Voigtland nach Leipzig und dem nörd-, lichen und nordöstlichen Deutschland als besonders und zu nächst gefährdet erscheinen, so hat gewiß das Land es mit hohem Danke zu erkennen, daß es der thätigen und umsich tigen Fürsorge der höhen Staatsregierung gelungen ist, diese Gefahr vollständig zu beseitigen und das von den vorigen Ständen bevorwortete Unternehmen in einer allen billigen Erwartungen gewiß entsprechenden Weise in verhältnißmäßig kurzer Zeit zur Ausführung und unbezweifelt, zur Vollen dung zu führen. . . Die von der Regierung gewährten Concessionsbedkn- gungen sind nach Grundsatz und Ausdehnung, in derHaupt- sache den vorigen ständischen Erklärungen lind Ermächtigun gen gemäß. Wenn allerdings hie vorige,Ständeversammlung. darauf angetragen hatte, daß bei einem Vertrage mit Pri vatunternehmern auf einen späteren unentgeldlichen Heimfall der Bahnen an den Staat Bedacht genommen werde, so hatte sie diesem Anträge Höch sofort selbst , die'Beschränkung hinzugefügt, daß mit dieser Bedingung das Zustandekommen des Unternehmens selbst nicht gefährdet werde. Es erledigt sich deßhalb der Antrag durch die Erklärung , daß möglicher weise durch das Stellen dieser Bedingung die Actiengesell- schäft nicht zu Stande gekommen sein würde, und die Depu tation hat alle Ursache der Regierung in dieser Voraussetzung beizupflichten. Zudem hat doch überhaupt der Staat das Recht in den Händen behalten, nach 25 Jahren, falls er es feinem Interesse für angemessen erachtet, unter erleichternden Bedingungen sich in den eigenen Besitz der Bahn zu setzen und .es dürfte dieß wohl als genügend erscheinen. Die technische Ausführung'anlangend, so ist nicht zu verkennen, daß die Zögerung in dem Vorschrekten des Bahn baues auf dem königlich, baierischen Gebiete manche Besorg nisse erweckt hat und daß ein schnelleres Entgegenkommen von jener Seite im Interesse der Bahn höchst wünschens- werth gewesen sein würde. Zn neuerer Zeit scheint indessen der Bahnbau auch In jenem Lande rascher vorzuschreiten und es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß die jenseitige Regierung die vertragsmäßige Frist für die Vereinigung beider Bahnen — Juli 1847 — gewissenhaft einhalten.werde. Von dem höchsten und erfreulichsten Interesse für diese Bahn in kom merzieller und finanzieller Beziehung ist die seitdem kund gewordene Entschließung der königlich baierischen Negierung, sie nicht allein von Nürnberg nach Augsburg, sondern auch von da bis Lindau, auf Staatskosten fortzuführen. Hierdurch und durch die seitdem gefaßten wichtigen Entschließungen der königlich würtembergr'schen Negierung erlangt diese Bahn, die eine Länge von beiläufig 100 Stunden von Leipzig bis Lindau erreichen wird, die volle Bedeutung einer deutschen Centralbahn , hie, durch das Herz von Deutschland gehend, den Verkehr zwischen dessen Süden rind Norden, Mischen den Hansestädten, der Nord- und Ostsee, und der Schweiz und Italien vermitteln wird- — Bahnen, die so wie diese die Arterien bilden in dem Blutumlaufe des Handels und Verkehrs, Haupthandelsstadte und schiffbare Ströme verbin den, den Verkehr nicht erst zu suchen brauchen, ihn vielmehr
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