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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Die Deputation setzt hierbei ferner voraus, daß bei der Wahl einer anderen Unterstützungsmodalität auf eine klare Uebcrsicht der Größe und Dauer der aus Staatskassen zu bringenden Opfer vorzugsweise Rücksicht genommen werden müsse, um so wenig als möglich Störung und Ungewißheit in die Voranschlagung des Staatshaushalts zu bringen. Lassen sich, wie mit der hohen Staatsregierung die De putation es hosst, mit Betheiliaung von einem Drittel und zuzüglich der Zwischenzinsen bis -f^tel des Anlagekapitals Seiten des Staates die für nothwendig erachteten sächsischen Bahnen ins Leben rufen, so wird die Summe der aus Staatsmitteln erforderlichen Opfer nicht außer Verhältniß zu den Kräften und dem Credite des Landes sein. — Betrüge nach der Annahme weiter oben die Summe der erforderlichen Anlagekapitalien 20—22 Millionen Khaler, so würden da von auf den Staat vires 7—9, Millionen fallen, auf eine Reihe von 10 Jahren repartikU Die Summe der noch disponiblen Kassenüberschüsse aus der Finanzperiode 18D und der vorhergefehenen auf die Finanz periode 18Z8 betragt vires 2 Millionen Ehaler. Bei dem System der sächsischen Staatsregierung, einen mäßigen Vor anschlag der Einnahmen und einen reichlichen der Ausgaben aufzustellen, dürften innerhalb der nächsten 10 Jahre min destens 2 Millionen abermals aus den Kassenüberschüssen verfügbar werden; hierzu, nach dem weiter unten motivirten Vorschläge der Deputation, eine weitere Creirung von 1 Mil lion Kassenbillets — betrüge in Summe vires 5 Millionen Lhaler. — Hiernach würden, falls die künftigen Stande sich für Verwendung etwaiger Kassenüberschüsse zu Eisen bahnen erklären, durch Anlehen nur noch 2, höchstens 4 Millionen Khaler aufzubringen sein, was bei dem begrün deten Kredit des sächsischen Staats ohne alle Schwierigkeit und zu sehr mäßigen Zinsen successive zu bewirken sein wird, selbst wenn unter Berücksichtigung der etwas weiter gestell ten Ermächtigung eine noch etwas größere Summe erforder lich würde. Da hiernach nur der Zinsen- und Lilgungsbe- darf für die zinsbar üufzunehmenden Kapitale und eventuell eine zu leistende Zahlung auf die bedingt und auf einige Zeit auszusprechende Zinsengarantie auf das Ausgabe-vnHet eiüwirken kann, dagegen wohl zu hoffen ist, es werde letz terer Fall sich nicht verwirklichen, vielmehr dem Staate eine Rente für seinen Antheil an dem Anlagekapitale der Eisen bahnen erwachsen, so kann die Deputation eine Besorgniß, als könnten die in Sachsen projectirten Unternehmungen den Staatshaushalt irgend erschüttern, durchaus nicht hegen. In nicht sehr ferner Zukunft wird sicher das Land die Früchte productiv angelegter Kapitalien sammeln können, und selbst gänzlich abgesehen von allem indirecten Nutzen für die Staatskassen durch vermehrten Verkehr, das Eisenbahn wesen nicht aüf dem Ausgabe-, sondern dem Einnahme- vuäjot eine Proposition bilden, besonders je nachdem die Finanz lage des Landes es gestatten wird, mit verhältnißmäßig kleinen Anleihen seinen Antheil an den für nothwendig erkann ten Bauten zu bestreiten. — v. In welcher Zeitfolge? > Die mit auswärtigen Regierungen theils schon abge schlossenen, theils in nahe Aussicht gestellten Verträge und die dabei festgesetzten Fristen für die Ausführung der Bah nen nach dem, AuslaNde geben die Zeitfolge für die Baue zunächst und von selbst an die Hand. 1) Die sächsisch-baierische Bahn ist in der Ausführung begriffen und muß bis zum 1. Juli 1847 vollendet und dem Betriebe übergeben sein. 2) Die sächsisch-üstreichische Bahn muß vertragsmäßig im Frühjahr 1845, spätestens im Frühjahr 1846 in Angriff genommen und längstens am 1. August 1850 dem Betriebe übergeben sein. 3) Für die Bahn nach Schlesien werden die Ausfüh rungsfristen unbezwkifelt in der mit der königlich preußischen Regierung zu treffenden und in Ver handlung begriffenen Uebereinkunft festgestellt wer den. In dieser Reihefolge werden demnach die betreffenden Unternehmungen mit Unterstützung des Staates ins Leben zu rufen sein. — Es bleiben dann noch übrig 4) die Bahn von Leipzig nach Dürrenberg unter der in dem vorstehenden Bericht ausgesprochenen Vor aussetzung; 5) die Flügelbahn von Löbau nach Zittau für den Be trieb durch Pferdekraft; 6) die Bahn von Riesa nach Cheiünitz (nach dem Gut achten eines Mitglieds von Chemnitz nach Zwickau, im Erwarten der Fortsetzung nach Dresden). Der Zcitpunct für Ausführung der dürrenberger Bahn ist ganz wesentlich bedingt von dem des Zustandekommens der großen thüringer Bahn und es wird aus den weiter oben entwickelten Gründen dieser wichtige kleine Lract sofort und unabhängig von anderen Bauten in Angriff genommen wer den müssen, sobald. der Anschluß an eine thüringer Bahn, gesichert ist. Die Pferdebahn von Löbau über Herrnhut nach Zittau wird sich dem Baue der Hauptbahn anschließen und dersel ben Compagnie überlassen werden müssen, mit welcher der Staat über den Bau der Hauptbahn, in ein Vertragsver- hältniß tritt. Es kann der Deputation nicht zweckmäßig er scheinen, diese kleine Flügelbahn, wenn auch der Zeitpunct ihrer Ausführung weiterer Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen Vorbehalten bleiben muß, von dem der Haupt bahn zu trennen, denn der Betrieb auf Haupt- und Flügel bahn werden so ineinander greifen müssen, und sind in dem Grade von einander abhängig, daß sie nothwendig in einer Hand bleiben müssen. Wollte aber der Staat nicht gleich von vorn herein die Ausführung der Flügelbahn in dem Ver trag begreifen, den er mit einer Compagnie rücksichtlich der Hauptbahn abschließen wird, so hätte diese es dann in der Hand, willkührliche und onerose Bedingungen deßhalb zu stellen. Auch wird der baldige Nachbau der Flügelbahn aus dem Grunde zu wünschen sein, weil sie den Nutzen der Haupt bahn sicher wesentlich erhöhen wird. Die Deputation ist hiernach der Ansicht, daß der Ge sellschaft für Erbauung der schlesischen Bahn der Bau einer Pferdebahn von Löbau nach Zittau, zu dem Zeitpunct, zu welchem die Regierung es verlangen werde, zur Bedingung zu machen sei. Es bliebe nun die Riesa-Chemnitzer Bahn übrig. — Die Deputation mag nicht verkennen, daß es für die Lan- destheile, deren Interessen sich wesentlich an diese Bahn knüpfen und die ihre baldigste Ausführung dringend wünschen müssen, nachtheilig und schmerzlich sei, sich damit noch für einige Zeit zur Geduld gewiesen zu sehen, und doch gestattet die notbwendige Rücksichtsnahme auf die Kräfte des Landes, nach Ansicht der Deputation, die sofortige, oder auch nur in dem Bereiche der laufenden Finanzperiode liegende Aus führung nicht.
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