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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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kehrsbedürfnifses einerseits und die größere oder mindere Wahr scheinlichkeit des ungetrübten Fortbestehens des Friedens und der politischen Ruhe, so wie die Ansichten über dieGeldmacht des Staates dabei in Frage kommen und nicht leicht zu be stimmen sind. Won denen, welche eine weitere ansehnliche Ausgabe von Papiergeld bevorworten, ist fortwährend auf die große Summe preußischen Papiergeldes hingewiesen worden, welche allerdings in Sachsen circulstt. , Die Deputation,.kann aber diesem Umstande ein wesentliches Gewicht für die Maßregeln .in Beziehung auf unser sächsisches Papiergeld nicht, beimeffen. Er würde höchstens bei.Erwägung eines Motivs, hesHer- kehrsbedürfmsses, sich geltend machen können, aber auch da nicht vollständig, weil bei diesem Bedürfnisse die Verhält nisse zwischen sächsischem und preußischem.Papiergelde nicht glesch sind. Die Anwendbarkeit des letzteren, das für unseren ganzen großen Verkehr nach Preußen dient, ist unverkenn bar eine viel weitere als die des sächsischen, und jeder Sach kundige wird bestätigen, daß preußische Kassenanweisungen weit öfter mit Aufgeld gesucht sind, als sächsische Kaffen- Lillets, für die ein viel engeres Feld besteht. Man darf sich desihalb auch durchaus nicht der Erwartung hingeben-, daß nnt Vermehrung unseres Papiergeldes,, das preußische aus dem Lande verschwinden würde; so lange man das letztere überhaupt für sichet hält, wird es für den Austausch in dem regen Verkehre von und nach 'Preußen dienen, den Weg zu uns finden und bei uns benutzt werden. , Es ist keineswegs die Absicht der Deputation, mit vor stehenden Erwägungen überhaupt in Abrede stellen zu wol len, daß eine Vermehrung des Papiergeldes in Sachsen, ja selbst eine etwas weitere noch, als die hohe Staatsregierung beantragt hat, ausführbar und zweckmäßig sei. Es gelten die aufgestellten Bedenken nur denen, die, nach Ansicht der Deputation, hierin zu weit gehen möchten. Die Deputation kann nicht verkennen, daß für den re gen Verkehr, welcher gegenwärtig im Lande stattsindet, eine etwas weitere Vermehrung der Circulationsmittel wohl förderlich und willkommen sein würde, daß ferner die früher nur scheinbare, jetzt wirkliche Übereinstimmung der Kassen- billets mit der Landeswährung, die neue gefällige Form die ser Papiere, der Friede,, dessen wir uns erfreuen, und der wohlbegründete Credit des sächsischen Staates, den Begehr nach Kaffenbillets unterhalten, so daß die davon circulirenden 3 Millionen Thaler dem Bedürfnisse allerdings bei Weitem nicht zu entsprechen scheinen. Nach Versicherung der könig lichen Herren Eommissare, findet ein Andrang zur Haupt auswechselungskasse durchaus nicht statt, es ist vielmehr bei derselben oft Begehr nach Papiergeld und in dem größeren Verkehr zeigt sich oft Mangel daran. Nach dem Verhaltniß der Emittirung von Papiergeld in Preußen zu der Bevölkerung jenes Staates, würde sich für Sachsen ungefähr die Ausgabe von 4 Millionen Thaler Kaffenbillets rechtfertigen lassen. Ist nun auch dieser Ver gleich nicht anwendbar, da . die Verhältnisse jenes Staates zu dem unsrigen große Verschiedenheit darbieten, so hat die Deputation doch geglaubt, daß die Summe einer Kaffen- billetscircülation von 4 Millionen Thaler, demnach die Vermehrung dieses Papiergeldes um 1 Million Thaler, anstatt der von der hohen Staatsregierung bean tragten ^Million'in Betracht unserer sächsischen Verkehrs verhältnisse, der immer verfügbaren Mittel und des Credites des Staates nicht zu hoch sei. 'Anhang i. Die königlichen Herren Eommissare haben sich hiermit, unter der in der Vorlage ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Vermehrung nur dann stattzufinden habe)'wenn die Regierung es nach' dem Stande der politischen, Verkchrs- und sonstigen Verhältnisse für angemessen und unbedenklich halten sollte, einverstanden erklärt. , Zu einem solchen Vorbehalt glaubt aber die Deputation die Zustimmung der Kammer anrathen zu müssen, da in jenen Verhältnissen unvermuthet und schnell eine Äenderung eintreten kann, die eine Vermehrung, wie sie jetzt als rath- sam und ausführbar erscheint, auch von der hohen Staats- regieruNg beabsichtigt wird, widerrathen würde. Die Depu tation wird deßhalb beantragen, die betreffende Ermächtigung auf 1 Million Thaler auszudehnen. Es möchte hier die Stelle sein, einer Petition zu ge denken, die von Ernst Wilhelm Friedrich Just in Zittau an die zweite Kammer gerichtet, der unterzeichneten Deputation übergeben worden ist und Vorschläge wegen her Ausführung der sächsischen Eisenbahnen, so wie der Aufbringung der dazu erforderlichen Mittel enthält. Petent verwendet sich zunächst für den Bäu.aufStaats- kosten unter Anführung nicht gerade neuer Gründe dafür. Die Deputation hat weiter oben diese Frage erörtert und es wird hier nicht weiter darauf zurückzukommen sein. . Petent wünscht ferner die erforderlichen Mittel, die er zü20Miüi0nen Thales veranschlagt, ganz, oder wenn man dieß für bedenklich finden sollte, zur Hälfte durch Eisenbahnscheine an xortsur, zur anderen Hälfte dürch ein drei'procentigesAn- lxhen aufgebracht und die' Bahnerträge zur Verzinsung und Tilgung zunächst des verzinslichen Darlehens und dann der Eisenbahnscheine verwendet zu sehen- ' Da die Deputation sich nicht für den Staatsbau ver wendet hat, so erledigen sich damit von selbst, zum größeren Theil, die auf Beschaffung der Mittel bezüglichen Vorschläge des Petenten. Die Deputation glaubt aber' auch weiter oben auseinandergesetzt zu haben, weßhalb sie sich nicht für eine Vermehrung des Papiergeldes, wie Petent sie wünscht, er klären konnte. SeinBorschlag, .dle Bahnerträge zu Tilgung dieses Papiergeldes zu verwenden, kann hiexinnen nichts an dern. Er würde höchstens die nachtheiligen Und bedenklichen Folgen einer solchen Papierausgabe etwas früher wieder be seitigen, aber die Möglichkeit, vorher dem Staate damit große Verlegenheiten zu bereiten, nicht ausschließen. Ja, die De putation muß die Ansicht hegen, daß die'Vorschläge des Pe tenten gar nicht auszuführen sein würden. Der Verkehr in Sachsen würde nimmermehr die Ausgabe von 20 oder auch nur 10 Millionen Lhaler Eisenbahnscheine vertragen und die Regierung in der Nöthwendigkeit sein,.sie fort und fort bei den zu bestimmenden Auswechselungskaffen gegen klingende Münze umzutauschen. Ohne die gegebene Möglichkeit eines solchen Umtausches aber würde das neue Papiergeld schon bei seinem Entstehen nicht zu dem vollen NeNnwerthe attzu- bringen sein- Die Deputation rächet hiernach, . '.. - die Erwähnte Petition auf. sich beruhen zu lassen. S) Die Aufnahme eines HaNddarlehns betreffend. Die Regierung beantragt die Ermächtigung, ein Hand- darlehn von einer halben bis einer Million Lhaler auf kurze Zeit unter möglichst bissigen Bedingungen aufzunehmen. Nach vorstehender Berechnung würden für dle laufende Finanzperiode nach Abzug der disponiblen Kassenüberschüsse 5*
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