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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ungefähr noch 1 Million Thaler zu beschaffen sein, ein Be darf, der jedoch nach Umständen sich etwas vergrößern oder vermindern kann. Durch die Ermächtigung der hohen Staats regierung, noch eine Million Thaler Kassenbillets auszugeben, sp wie vorläufig etwaige Kassenüberschüffe der laufenden Fi nanzperiode für Eisenbahnzwecke zu verwenden, ist allerdings für jenen Bedarf gesorgt; allem da, wie- erwähnt, eines Theils derselbe sich noch nicht genau übersehen läßt, anderen Theils die Ausgabe der Million Thaler Kassenbillets sich an gewisse Voraussetzungen knüpft, auch sich , noch nicht über sehen läßt, ob und in welcher Höhe sich irz der Finqnzpe- riode 18Z-Z- Verwaltungsüberschüsse bilden' werden: so sind allerdings eventuell weitere Mittel zur Verfügung der Negie rung zu stellen. Letztere, unbezwesselt von der Ansicht aus gehend, daß, falls die Verhältnisse für Emittirung derKassen- billetverstärkung ungünstig sein sollten, sie es nicht minder für den Abschluß einer Anleihe auf längereZeit sein würden, be-' absichtkgt in einem solchen Falle lediglich ein Handdarlehn auf kurze Zeit gegen unterpfändliche Einsetzung der im Be sitze der Hauptstaatskasse befindlichen Staatspüpiere aufzu nehmen. - - Die Deputation theilt die Ansichten, von denen die Ne gierung hierbei ausgeht;' es muß allerdings auch ihr zweck mäßig erscheinen, daß in der laufenden Finanzperiode der Ab schluß einer Eisenbahnanleihe möglichst vermieden werde, weil in der nächsten Zukunft die Summe der sächsischen Staats schuld durch Entschädigung des steuerfreien Grundeigenthumes sich ohnehin ansehnlich vermehren wird und auch aus diesem Grunde der Zeitpunct für Neue'Anleihett, nicht günstig fein würde- Eine Anleihe für Eisenbahnzwecke würde jedenfalls den Cours der sächsischen Staatspapiere herabdrücken , was, wie überhaupt, so namentlich rücksichtlich jener Steuerentschä digung nicht erwünscht sein kann. ' Die im Besitze der Hauptstaatskasse befindlichen Staats- passsere'bieten die Füglichkeit dar, gegen deren üntetpfänd- liche Einsetzung unter billigen Bedingungen Handdar.lehen zu bekommen, sind wenn nach vorstehendem die Deputation diese Beschaffüngsmodalitat eintretenden Falls rücksichilich der nächsten Zukunft allerdings für die zweckmäßigste halten muß, so wird sie der geehrten Kammer rachen, die Ermäch tigung dazu für die hohe Staatsregierung in der beantragten Maße auszusprechen. e) Die Ermächtigung zu baldiger Abwickelung der Kammercreditkassenschuld. . Die Summe, der noch übrigen, lediglich zweiprocentigen Kammercreditkassenschuld beträgt im Augenblicke noch 417,350 Lhlr. im Zwanzigguldenfuße, w'ovbn 147,150Lhlr.im besitze der Hau,Ptstaatskasse sich befinden. Für 12,000 Lhlr,—— müssen Zinsen und Kapital ausschließlich in Sorten des' Zwanzigguldenfußes gewährt werden. Laut Lilgyngsplan , muß diese, ganze Schuld bis Michaelis 1850 — ausschließlich eines kleinen Restbetrages von 1500 Lhlr. , der,Ostern 1851 zur Abtragungkommt, — heimbezahlt, sein. Die Mittel für Zinsen Und Tilgung dieser Schuld sind mit 61,565 Lhlr. 15 ngr. — jährlich in dem csp, 2 a.,und b. in dem Ausgabe-Budget enthalten. Die Gründe, aus welchen die hohe Staatsregierung eine frühere, als die in dem zeitherigen Tilgungsplane festgestellte Heimzahlung dieses Ehestes der Staatsschuld für wünschens- werth hält, sind in dem sub v. hier angefügten, der Depu tation von dem königlichen Herrn Commiffar. übergebenen Aufsatze enthalten. Sie lassen sich in der Hauptsache auf zwei zurückführen: : 1) Um Fonds, die für Eisenbahnzwecke verfügbar ge- ' halten werden müssen^ bevor der Moment des Be darfs dafür eintritt, nutzbar anzulegen; - ' - 2) um ein Postulat von 60,000 Thlrn.,—auf dem Budget bei Zeiten frei zu bekommen. Den ersteren Grund anlangend, so muß die Deputation allerdings den Fall für möglich halten, daß, nachdem alle Verwüllungsüberschüffe der früheren und jetzigen Finanzpe riode wegen des voraussichtlichen Bedarfs für ElseNbahnzwecke verfügbar in der Staatskasse gehalten werden müssen, hier durch, und durch die weiter zu Verfügung der Regierung gestellte 1 Millson Thaler Kafsenbillets, bei nicht im Voraus in Zeit und Umfang ganz genau zu bemessendem Bedarf, die Bestände der Staatskasse in einer Weise sich ansammeln können, welche deren nutzbare Anlegung für einige Zeit rath- sam erscheinen lassen möchte. In solchem Fallp würde eine etwas frühere Tilgung des Nestes der Kammercreditkaffen- schuld ein angemessenes Auskunftsmittel darbieten. Das Geld würde zu einer Ausgabe verwendet, die ohnehin in den nächsten Jahren eintreten wird, und brächte auf diese Weise der Staatskasse noch einigen Gewinn, während -es außerdem nutzlos daliegen müßte. Allerdings ließe sich einwenden, daß der Staat eintretenden Falls wohl besser thue, Effecten zu kaufen, die einen.höheren Zinsertrag als 2 Procent gewäh ren, allein er müßte sich dann auf Kauf und Verkauf ein lassen, eine Operation, die, wenn der Staat nicht von ihm abhängige Geldinstitute hat, immer bedenklich und nicht gut ausführbar bleibt, ihn Chancen am Cours der Papiere un terwirft, und in dem, dem Vermittler zu gewährenden Ge winn an solchem Geschäft, leicht die kleine Zinsendifferenz wieder aufwiegen würde. ' Sollte aber auch in dieser Beziehung vielleicht ein klei nes Opfer an Zinsengewinn gebracht werden, so wird das selbe jedenfalls von sehr kleinem Belang sein und nicht in Betracht kommen gegen den Vortheil aus dem zweiten Grunde, dem nämlich, des.Freiwerdens einer Summe von 60,000 Lhlr. — — auf dem Budget für Eisenbahnzwecke. Aus diesen Gründen, zu welchen der allerdings mindere hinzukommt, daß es erwünscht ist, die Staatskasse von Ver bindlichkeiten, zahlbar ausschließlich in Sorten des Zwanzig guldenfußes, nun bald befreit zu sehen, glaubt die Depu tation eine Ermächtigung für die hohe Staatsregierung zu, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des stän dischen Ausschusses zu bewirkender, früherer Til gung des Restes der Kammercreditkassenschuld, un ter der auszusprechenden doppelten Voraussetzung, anrathen zu dürfen, daß / s) disponible Kassenbestände vorhanden sind, .welche eine zweckmäßigere augenblickliche Anlage bis zu voraussichtlicher Verwendung nicht finden, und b) die Verhältnisse der Staatskasse sich so gestalten, daß es rathsam erscheint, die für die Kammercre ditkassenschuld ausgesetzten Tilgungsmittel zu Ei- , senbahnzwecken frei, zu bekommen. Die- Deputation hat hierzu noch des Umstandes zu ge denken, daß, wenn gleich in dem Avertissement, die fernere Rückzahlung der Kammercreditkassenscheine betreffend, vom 11. April 1821, (Ges. Samml. v. 1821, S. 55) ein Vor behalt rücksichtlich schnellerer Tilgung nicht enthalten ist, doch
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