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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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IM mailich kirchenrechtlich zulässige Mittel zu Erhöhung des Ein kommens der betreffenden Geistlichen darbieten, weshalb den In habern der fraglichen Stellen dadurch noch keineswegs irgend ein rechtlicher Anspruch auf Erhöhung ihres Einkommens theils an sich, theils gerade auf die betreffenden Summen eingeräumt werden solle. Demnach wird die Bewilligung dieser Berech nungssumme von 2000 Thlr. — — empfohlen. v. Großmann: Dem, hohen Minister!» bin ich sehr dankbar für diese huldvolle Berücksichtigung der in gar zu be drängten Verhältnissen: lebenden Geistlichen. Ich kann aber auf der andern Seite nicht bergen, daß mir der Maßstab , nach welchem das Bedürfniß hier besessen worden ist, nicht ganz richtig erscheint. Jchmag es berechnen, wie ich will, so, erscheint es mir als unmöglich, daß ein evangelischer Geistlicher mit350Thaler auszu kommen vermag, wenn er nämlich ein nur einigermaßen anstän diges Auskommen haben soll. Rechne ich drei Personen auf die Haushaltung ohne Kinder, so kommen doch ganz gewiß auf den Unterhalt derselben, wöchentlich 1 Lhaler gerechnet, schon jährlich 156 Lhaler. Hier ist nun noch gar nicht Rücksicht genommen, auf die Bedürfnisse an Kleidung, Wäsche^. dgl., auf wissen schaftliche und literarische Hülssmittel, auf Mittel der Wohlthä- tigkeit und was damit zusammenhängt. Ich kann also nicht be greifen, wie eine einigermaßen anständige Lebensweise mit diesen Mitteln geführt werden soll, und es ist ein Wunder, daß unter diesen Verhältnissen die Genügsamkeit einzelner Geistlichen nicht ganz entmuthigt wird. Hierzu kommt aber noch eine Rücksicht der Billigkeit. Die Vicesctuarien zweiter Classe sind bekannt lich auch mit 350 Lhaler besoldet, das sind junge Männer, die in der Regel nicht verheirathet sind, die auch noch Aussichten vor sich haben, und bei diesen mag dieser Maßstab noch zu rechtferti gen sein. Allein bei den Geistlichen, deren die wenigsten noch eine Zukunft vot sich haben, wo zumal bei dem beschränkenden und wirklich ihre Rechte als Staatsbürger beeinträchtigenden Re verswesen,'wie es jetzt von dem hohen Ministers geübt wird, nicht einmal Allen die Möglichkeit der Weiterbeförderung gege ben ist, scheint es mir doch unbillig , mit einem Minimo dieser Art aufzutreten, um so mehr, da der katholische Geistliche in Freiberg, als Cölibatär, von Seiten des Staats mit 400 Lha ler besoldet ist, und wenn ich mich nicht ganz irre, der selige Mi nister v. Carlowitz einmal hier in dieser Kammer ausdrücklich er klärt hat, das Ministerium werde darauf Bedacht nehmen , die geistlichen Stellen, welche weniger als M)0 Thaler hätten , bis auf diese Summe zu erhöhen. Ich müßte daher den Wunsch aussprechen, daß es dem hohen Ministers gefallen wolle, wenn auch nicht jetzt- wo nun allerdings die Füglichkeit kaum Vorhandensein dürfte, doch wenigstens künftig darauf Bedacht zu nehmen, die Erhöhung auf 400 Lhaler ausdehnen zu wollen. Was die geehrte Deputation am Schluffe ihres Berichts als li- mirirende Bestimmungen beigefügt hat, das muß ich vom Stand punkte des Rechts vollkommen billigen. Ich rede nur von sol chen Stellen, wo weder das Kirchenärar noch die ComMun im Stande ist, eine Verbeff rung zu bewirken, und nur vöm Staate einige Hülfe kommen kann. GrafHohenthal (Püchau): Der Herr Superintendent v. Großmann erwähnte in seiner Rede des Reverswesens; ich weiß nicht, wie ich mir das deuten soll. Soviel ich weiß, beste hen in Sachsen gar keine gesetzlichen Bestimmungen über dasRe- verswcsen, daß z. B. die Beförderung eines Patronatpfarrers zu einer Consiftorial- und Landesstelle an Revers gebunden wäre. Ich glaube, das hängt wohl ganz von dem Gutdünken des hohen Ministern ab; aber wenn solche gesetzliche Bestimmungen be ständen, daß ein Patronatspfarrer nicht anders angestellt werden kann, als nach Ausstellung eines Reverses, dann müßte ich mein Bedenken darüber aussprechen; denn dann würde allen Patro natspfarrern die Aussicht zu ihrer Beförderung abgeschnitten sein. Soviel ich weiß, besteht aber keine gesetzliche Bestimmung hierüber. Referent v. Crusius: Eine gesetzliche Bestimmung dar überist, so viel ich weiß, nicht vorhanden. Auch ist von einem frühern Vorstande des Ministern des Cultus, wenn ich nicht irre, die Versicherung ausgesprochen worden, daß diesem Neverswesen in Zukunft keine Anwendung mehr gestattet werden solle; jedoch hat, so viel mir bekannt ist, das hohe Ministerium bei Beförderung Geistlicher von Patronat- auf königliche Stellen bis jetzt immer daraufbestanden, daß Reverse ausgestellt werden müssen, wonach dem Ministers freigestellt bleibt, dem Patrone bei Wiederbe? setzung der erledigten Stelle drei Candidaten vorzuschlagen, aus denen er einen zu wählen hat. Es ist dieser Gegenstand bei eines andern Veranlassung in der zweiten Kammer zur Sprache ge kommen, und ich glaube nicht, daß jetzt eiye Discussion darüber am Platze sein möchte; auch glaube ich nicht, daß Herr 0. Groß mann seinen Aeußerungen eine Anwendung auf die jetzige Finanz periode gestatten will, ich glaube nicht, daß ein besonderer Antrag von ihm ausgesprochen worden ist, sondern blos der Wunsch, daß die Minimalsumme künftig auf 400 Lhaler erhöht werden könne. Im entgegengesetzten Falle aber würde allerdings ein Nachpostu lat von 2,300 Lhalern, nämlich 46mal 50 Lhaler, nöthig wer den , um diese Normalsumme erfüllens» können. Staatsminister v. Wietersheim: Was das Reverswesefl betrifft, ersuche ich die geehrte Kammer, das gegenwärtig nicht zum Gegenstände ihrer Berathung zu machen. In der Angele genheit wegen Verbesserung der Schullehrergehalte, worüber un streitig ein Protokollextrac't der zweiten Kammer bereits hierher gelangt ist, wird das Ministerium Gelegenheit haben, sich dar über ausführlicher zu verbreiten. Was den Antrag des geehrten Abgeordneten aus Leipzig betrifft, so ist dessen.wohlmeinende Ten denz nicht zu verkennen, aber ich muß bemerken, daß das einen Aufwand für die Stqatscasse von 4,000 Lhlrn. und noch mehr zur Folge haben würde. So sehr das Ministerum wünscht, die bedrängte Lage der Geistlichen und Schullehrer zu verbessern, so sehr ist es auch verpflichtet, Rücksicht auf die Staatscasse zu neh men. Bei der Angelegenheit, die ich vorhin erwähnte, die Ver besserung der Schullehrergehalte und mehrer Gegenstände, die auch die Geistlichen betreffen , wird ohnehin von einem bedeuten den Mehrpostulate die Rede sein, und es würde das Ministerium es nicht zu verantworten vermögen , mit seinen Anträgen so weit
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