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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Die Deputation sieht sich demnach genöthigt, die Ableh nung dieser Petition anz urathen. Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte mir bei dieser Gelegenheit eine Anfrage an das hohe CultusMinisterium er lauben, die in sehr nahem Zusammenhangs hier mit dieser Peti tion steht. Seit mehren Jahren hat nämlich der Verkauf der Pfarrhölzer und Kirchenhölzer auf geistlichen Stellen überhand genommen, und es hat sich dieser Verkauf im Allgemeinen als sehr practisch und vortheilhaft bewährt, weil es ein anerkannter Grundsatz ist, daß kleine Holzparcellen nie gut administrirt wer den können, da die Aufsicht gewöhnlich so mangelhaft ist, daß das Holz halb gestohlen wird. Das Holz verschwindet ganz, und die Geistlichen verlieren ihre HoHdeputate, und bei manchen Stellen können die Gemeinden sogar in den Fall kommen, ihnen dieses Holz subsidiarisch gewähren zu müssen. In der neuern Zeit habe ich gehört, daß Seiten der vorgesetzten Behörde dem Verkaufe manche Schwierigkeiten, entgegengesetzt, und daß weit weniger Pfarrhölzer verkauft werden, als früher. Ich erlaube mir daher die Anfrage an das hohe Ministerium, warum man in dieser Beziehung von der frühem Verwaltungsmaxime abge gangen ist, die sich sehr heilsam bewährt hat? Staatsminister v. Wietersheim: Ich habe hierauf zu erwiediern, daß mir von einem Wechsel in der Verwaltungs maxime Nichts bekannt ist. Es sind noch in der neuern Zeit mehre solcher Verkaufe genehmigt worden. Namentlich hat man vorzugsweise auf das Abtreiben des Holzbestandes und auf Umwandlung in Feld und Wiese Bedacht genommen. Indessen sind in einigen Orten, wo das nicht thunlich war, auch die Ver käufe genehmigt worden. Unbedingt kann man aber diese Maß regel nicht bevorworten; denn wo keine Schwierigkeiten cintreten, liegt es in der Natur der Sache, daß es weit besser ist, das Holz zu behalten, als das Capital zu nehmen. Der Holzwerth steigert sich immer, von den Capitalzinsen ist es aber nicht zu erwarten. Da jene örtlichen Verhältnisse aber öfter eintreten, so ist es auch sehr häufig genehmigt worden. Graf Hohenthal (Püchau): Ich bin sehr dankbar für diese Erläuterung, ich kann aber nicht zugeben, daß in Orten, wo das Pfarrholz als Forst administrirt wird, nicht große Schwie rigkeiten mit dieser Administration verbunden wären; denn bei kleinen Holzparcellen hat sich diese Administration noch nie bewährt. So muß ich bemerken, daß in den Pfarrhölzern we nig auf -Aufsicht und auf Cultur verwendet wird. Das Holz wird weggeschlagen und nicht wieder angepflanzt. Wenn das Holz in Land und Wiese verwandelt werden kann, ist gar Nichts dagegen zu sagen; aber die Administration der Holzgrundstücke als solcher hat sich-noch nicht bewährt. Bürgermeister Wehner: Ich muß da allerdings dem geehrten Sprecher vor mir gewissermaßen widersprechen. Ich habe mit Pfarrhölzern in früherer Zeit sehr viel zu thun gehabt. Mrs Erste gebe ich zu, daß es blos in gewissen concreten Fällen nützlich wäre, wenn Holzparcellen verkauft werden. Im Allge meinen möchte ich das aber nicht als Regel gelten lassen; denn es ist, bekannt, daß man sich sehr in Acht nehmen muß, Etwas, was fortdauern soll, in etwas Anderes zu verwandeln, was mehr dem Zufall unterworfen ist, als der Grund und Boden. Was aber hie Administration anlangt, so habe ich sie an vielen Orten sehr zweckmäßig gefunden, weil diese Pfarrhölzer nicht unmittel bar durch den Pfarrer, sondern durch irgend Jemanden, der von Seiten der Pfarrlehne angestellt ist, sehr vielfach aber durch die angrenzenden königl. Förster administrirt werden. Dabei habe ich wahrgenommen, daß besonders die Letzteren für eine kleine Remuneration die Pfarrhölzer in sehr gutem Zustande erhalten. Es würde daher sehr bedauerlich sein, wenn man im Allgemeinen beschließen wollte, Pfarrhölzer zu verkaufen und die Kaufsummen zinsbar anzulegen; denn da die Zinsen eher fallen, als steigen, so würde das offenbar Nachtheil herbeiführen. v. Großmann: Dem, was soeben geäußert worden ist, muß ich vollkommen beistimmen, und ich kann nicht den Nutzen einsehen, der aus dem Verkaufe der Pfarrhölzer entspringen soll. Es sind leider mehre Fälle der Art in neuerer Zeit vorgekommen, weil gerade die Pfarrhölzer oder auch die Kirchenhölzer ein Haupt augenmerk für die Holzdiebe sind. Allein der Mißbrauch hebt bekanntlich nicht den Gebrauch auf, Und ich kann es nur als ein beklagenswerthes Versehen ansehen, daß bei der Berathung im Jahre 1840, wo es der Kammer gefiel, zu Gunsten der geist lichen Lehen eine Beschränkung und theilweise Aufhebung jenes Gesetzes zu machen, worüber alle Geistlichen höchst-erfreut und dankbar sind, gerade dieser Punkt unerörtert geblieben ist. Ich glaube allerdings, daß dem Wesen der Sache nach das Pe titum des v. Siebenhaar auf gleicher Linie stehtmitdemPetitumso vieler anderen Geistlichen, welche sich für die Naturalzinsen ver wenden. Da aber die Statistik der geistlichen Lehen damals nicht so gründlich erörtert worden war, wie es jetzt von Seiten des hohen Ministern geschehen ist, so ist die Wichtigkeit der Holz deputate damals nicht gehörig gewürdigt worden. v. Thiel au (auf Lampertswalde): Gegen den Verkauf der Grundstücke muß ich mich aussprechen; aber das Holz durch Abtreiben und Verkauf zu Capital zu machen, finde ich sehr zweck mäßig und erlaube mir ein Beispiel anzugeben. Der Pfarrer in Buch hatte ein bedeutendes Holzgrundstück, nach der forst mäßigen Taxation ergab sich, daß in 20 Jahren der ganze Wald abgetrieben wäre, wenn jährlich das Holzdeputat fortgcgeben würde. Darauf ward das Holz verauctionirt, und es ist so viel Capital damit gewonnen worden, daß das Deputat des Geist lichen durch die Zinsen nicht nur gedeckt ist, sondern auch noch ein Ueberschuß übrig bleibt. Ich glaube, daß sowohl die Geistlichen dadurch gewinnen werden, als auch die Kirchfahrt. Vicepräsident v. Carlowitz: Zwischen dem, was der Herr Graf Hohenthal und dem, was der Herr Bürgermeister Wehner bemerkt hat, scheint mir die Wahrheit in der Mitte zu liegen. Nach meiner gemachten Erfahrung kommt es häufig vor, daß die Beaufsichtigung der Pfarrhölzer, insofern die Leitung des Schlags und die Wiederanbringung der Blößen darunter zu verstehen ist, in die Hand der benachbarten Förster gelegt wird. Aber hin sichtlich des Forstschutzes muß ich dem Herrn Grafen Hohenthal beipflichten. Um den Forstschutz dieser Hölzer bekümmert sich
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