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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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gewöhnlich Niemand, und dem benachbarten Förster ist dies Ge schäft auch nicht zuzumuthen. Er steht auch gewissermaßen zu hoch, als daß er den Holzläufer für Pfarrhölzer abgeben könnte. JmMgemeinm bin ich daher ganz der Ansicht des Herrn Staats ministers, es läßt sich eine allgemeine Regel nicht geben, vielmehr kommt es auf die besonderen Umstände an, ob die Veräußerung solcher Hölzer nützlich und daher zu genehmigen ist, ob nicht. Secretair v. Biedermann: Ich bemerke „daß mir Fälle bekannt sind, wo die Administration der Pfarrhölzer sowohl, als derForstschutz sehr zweckmäßig eingerichtet sind, und ein vollkom men befriedigendes Resultat geben, andere aber auch, wo es noth- wendig gewesen ist, das Abtreiben d^r Pfarrhölzer anzuordnen. Graf Hohenthal(Püchau): Ich muß nur bemerken, daß diese. Fälle Ausnahmen sind. Ausnahmen aber beweisen nie' Etwas gegen eine Regel, und die Regel ist, daß die Administra tion für kleine Holzparcellen in finanzieller Hinsicht im Allge meinen nicht ersprießlich ist. Referent v. Crusius: Ich habe nicht gehört, daß der Herr Graf Hohenthal einen Antrag gestellt hat, und erlaube mir nur zu bemerken, daß ich der von dem Herrn Vicepräsidenten in Uebereinstimmung mit dem Herrn Stgatsminister ausgesproche nen Ansicht ebenfalls meine Zustimmung geben muß. Ich glaube, daß sich eine allgemeine Regel durchaus nicht annehmen läßt, wie es in dieser Beziehung für die betreffenden Pfarrlehne und zu gleich für die Parochianen am vortheilhaftesten sei. Wenn aber erwähnt worden ist, daß zum Lherl die Administration, beson ders der Forstschutz, bei den Pfarrhölzern mangelhaft zu sein pflege, so kann man dies nur den betreffenden Kircheninspectio- nen zum Vorwurf machen, nur als einen Mangel an Aussicht betrachten, welche sie aufdle Verwaltung der Pfarrholzgrundstücke zu verwenden haben. Mir sind ' aber in meiner Gegend sehr viele Beispiele vorgekommen, wo nicht allein die Verwaltung der Pfarrhölzer eine sehr zweckmäßige ist, sondern daß auch für den Forstschutz'sehr zweckmäßige Maßregeln getroffen worden sind, indem man besondere Holzaufseher bestellt, und, insoweit der Betrag der Hölzer es gestattet, die Besoldung dieserHolzwächter aus letzterem angeordnet hat. Da aber ein besonderer Antrag nicht vorliegt, so erlaube ich mir nur noch zur Rechtfertigung der Deputation einige wenige Worte anzuführen, insofern sie auf Ablehnung der Sirbenhaar'schen Petition angetragen hat. Es ist von dem Herrn 0 Großmann erwähnt worden, er sei der Meinung, daß die Gewährung von Holzdeputaten der von Ge- traidedeputaten gleichzustellen sei; dem kann aber die Deputation nicht beistimmen, sie glaubt vielmehr, es sei ein wesentlicher Un terschied zwischen den Naturalbezügen von Getraide und denen von Holz, weil das erstere als ein unmittelbares Lebensbedürfniß zu betrachten ist, was bei dem Holze nicht, wenigstens nicht in gleichem Grade behauptet werden kann. Daher glaubte die De putation, daß es nicht gerechtfertigt werden könne, aus dieser Rücksicht ein Gesetz, was erst bei vorigem Landtage ins Leben gerufen worden ist, jetzt schon wieder zu ändern und zwar ebenso wenig zu widerrufen, als in seiner Wirksamkeit zu erweitern. Die Deputation hat nicht verkannt, daß in mancher Bezie- I. 68. hung auch für die Pfarrstellen in neuester Zeit Beschwernisse und Nachtheile eingetreten sind, insbesondere auch in Folge der Ablösung von Naturalbezügen durch die Steigerung der Holz preise erwachsen können, daß demnach wohl unbezweifelt manche Gründe der Billigkeit für diese Petition sprechen; allein sie hielt cs doch nicht für rathsam, die Bevorwortung dieser Petition an- zurathen, und zwar einestheils aus den soeben angegebenen Grün den, anderntheils weil sie besorgen mußte, hierdurch zu Conse quenzen Veranlassung zu geben, welche mehr oder weniger den für die landwirthschaftliche Cultur so wohlthätigen Zwecken des Ablösungsgesetzes entgegentreten könnten. Prinz Johann: In Bezug auf die Siebenhaar'schePeti tion bin ich mit der geehrten Deputation darin einverstanden, daß von einer Sistirung der Ablösung der Holzdepuiate nicht die.Rede sein könne, und in diesem Bezüge sollte wohl, was bei porigem Landtage geschehen ist, als abgeschlossen betrachtet werden; an ders aber und unzweifelhaft ist es, ob es nicht angemessen wäre, die Capitalien für diese Deputate auf die Staatskasse zu über nehmen. Die geehrte Deputation führt zwar an, es lasse sich zur Zeit noch nicht übersehen, was sür ein Opfer dadurch der Staats kasse anzusinnen sein würde; mir scheint es aber denn doch zwei felhaft, ob nicht das geehrte Ministerium in dieser Beziehung genaue Kenntniß haben sollte, weil auch von dieser Seite Andeutungen geschehen sind, daß man einer solchen Maßregel nicht abgeneigt sei. Ich frage also die geehrten Herren Staatsminister, ob viel leicht über den Betrag dieser Abminderungscapitalien bereits ge genwärtig sich eine Uebersicht machen lasse? Staatsminister v. Wietersheim: Ich habe gehorsamst zu erwiedern, daß, was den Siebenhaar'schen Antrag auf Sisti rung solcher Ablösungen betrifft, die Regierung sich ganz entschie den dagegen aussprechen muß. Was den zweiten Lheil des An trags betrifft, der nur eine Verwaltungsmaßregel zum Zweck hat, nämlich die Uebernahme von solchen Capitalien auf die Staats kasse, so hat die Regierung einen Antrag darauf ebenfalls nicht gestellt, man hat solches aber in dem Aufsatze, der bei diesem Lheile des Budjets der Deputation übergeben worden ist, mit erwähnt, weil man voraussah, daß die Sache zur Sprache kommen würde. Es läßt sich nicht verkennen, daß erhebliche Gründe der Billigkeit für eine solche Maßregel sprechen; nun kennt man zwar den Be trag nicht, er wird sich aber jedenfalls im Laufe dieser Finanzpe riode übersehen lassen, und ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit noch zu bemerken, daß -er Gegenstand jedenfalls nicht bedeutend sein wird; denn die meisten Geistlichen auf dem Lande beziehen ihre Deputate aus den vorhandenen Pfarr- oder Kirchenärarien, es kommen jedoch auch Falle vor, wo diese Deputate von den Communen gewährt werden. Es ist auch zur Entscheidung ge kommen, ob sie zu den eigentlichen Parochiallasten zu zählen seien. Es bleibt also nur noch der Fall übrig, ob dritte Personen, die nicht eine ganze Commun bilden, dazu verpflichtet sind, und ich sollte glauben, daß dies nicht bedenklich sei. Aber auch die Zahl dieser Fälle wird nicht groß sein. Indessen kann allerdings in einzelnen Fällen das Capital eine bedeutende Höhe erreichen, da es sich manchmal um einige 20 Klaftern handelt, jedenfalls wird 3*
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