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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ILOS sich abcrim Laufe der jetzigen Firanzper'wde der Betrag des Ca- pitals vollständig übersehen lassen. Prinz Johann: Ich will mich vor der Hand beruhigen, indem ich hoffe, daß dieser Gegenstand künftig noch einmal zur Berathung kommen wird, und ich werde daher nicht gegen das Deputationsgutachtenstimmen. Staatsminifter v. Ze schau: Was die Hvlzdeputate be trifft, welche Geistliche aus den Staatswaldungen beziehen, so sind selbige allerdings nicht unerheblich, .aber es sind von Selten des Ministern Ablösungen derselben nicht beantragt worden, da dasselbe dadurch den Wünschen der Betheiligten entsprochen zu haben glaubt. Ich erlaube mir indeß noch hinzuzusügen, daß später vielleicht Fälle eintreten könnten, wo von den Geistlichen selbst die Ablösungen gewünscht werden könnten; denn wir dür fen nicht vergessen, daß die Verwendung von Holzsurrogaten im mer allgemeiner wird, namentlich in den Gegenden, wo cs Stein kohlen- und Torflager gibt, die auf vielen Punkten des Landes erst in der neuesten Zeit benutzt werden. v. Po fern: In der Hauptsache ist das, was ich sagen wollte, bereits gesagt worden; -aber noch einen Umstand muß ich erwähnen. Nämlich bei dem Verkauf oder gänzlichen Abtrieb von Pfarrhölzern haben sich mehrfacheUebelstände und Ungewiß heiten herausgestellt, und es schien an gesetzlichen Bestimmungen zu mangeln, wem das Plus dabei zufallen solle, ob der Kirche oder der Pfarrstelle. Der Begriff darüber, was Kirchenlehn und was Pfarrlehn ist, scheint entweder nicht festzustehen, oder wenig stens nicht festgehalten zu werden, oder mindestens von den ver schiedenen Behörden verschieden interpretirt zu werden. Die Pfarrer nehmen in der Regel dasselbe in Anspruch, wenn sie das bisher gewöhnlich zu schlagende Holz für sich verwendet hatten, die Kirchgemeinde aber sagte: du bedarfst nur das gewöhnliche Deputat an so und so viel Klaftern, und dasAndere nehmen wir zur allgemeinen Kirchcasse. Sie Nehmen auch dem Pfarrer den Nutzen, den er an Streu und andern Nebennutzungen gehabt hatte. Wenigstens mir sind Fälle bekannt, wo Streitigkeiten daraus entstanden sind, und es scheint mir an diesfallsigen gesetz lichen Bestimmungen mindestens in der Oberlausitz zu mangeln, weshalb ich mir die Anfrage an das hohe Ministerium erlaube, ob demselben dergleichen Fälle bekannt geworden sind, und ob es bereit sei, die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, um dergleichen Irrungen und Zweifeln vorzubeugen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir dar auf zu erwiedern, daß dieser Gegenstand zwar nicht erschöpfend durch das Gesetz regulirt ist, obgleich sich auch in den alten Kir chenordnungen Bestimmungen finden, so daß die Sache kirchen rechtlich außer Zweifel ist. Wenn das Holz der Kirche gehört und der Pfarrer daraus nur sein Deputat zu beziehen hat, so kann er Nichts als Entschädigung für letzteres verlangen; stand ihm auch die Streu- und Grasnutzung zu, so muß er auch da für Entschädigung erhalten; allein der eigentliche Gewinn wird der Kirche verbleiben. Gehört aber das Holz-dem Pfarrlehn, so muß auch der Capitalwerlh, der dafür gewonnen wird, sol chem verbleiben. Man hat aber in einzelnen Fallen die Anord ¬ nung getroffen, die ebenfalls kirchenrechtlich begründet ist, daß nicht der ganze Zinsengewinn dem Pfarrer zuvörderst, sondern nur ein Theil zurückgezahlt wird , einestheils, um Capitalver- lusten vorzubeugen, dann «berauch, um für Baulichkeiten, zu denen früher Holz aus der Pfarrwaldung entnommen ward, ei nen Fonds zu gewinnen, damit die bauende Commun nicht alle Kosten tragen müsse. v. Pofern: Um mich deutlich zu machen, will ich ein Beispiel anführen. Ein früherer Geistlicher pflanzte auf seinen Pfarrwiesen Eichen; sie waren herangewachsen und der spätere Geistliche benutzte sie aller 3 Jahre als Schnödelholz. Es trat eine Vakanz ein und während derselben wollte die Gemeinde diese Eichen fällen und zum Nutzen der Kirche verwenden. Der Col- lator hat es aber, obschon die Kirchengemeinde die Ansicht meh rer practischen Juristen für sich hatte, abgeschlagen und gesagt, es werde dadurch der Pfarrstelle Etwas' entzogen, und da ein früherer Pfarrer die Eichen gepflanzt habe, sie auch auf den nur der Pfarrstelle zur. Nutznießung übergebenen Wiesen erwachsen seien, so dürften sie nur zum Nutzen der betreffenden Stelle ge schlagen werden. Der Streit ruht zwar, da die Gemeinde in diesem speckellen Falle sich bei dem Ausspruch des betreffenden Collators beruhigt hat; ich wünschte aber der Zukunft wegen über die Sache einen Aufschluß zu erhalten und nach Befinden deshalb einen Antrag zu stellen. ' - / Staatsminister v.' Wietersheim: Wenn die Sache an das Ministerium gekommen sein würde, so wäre sie unstreitig in der Maße entschieden worden, wie nach der Erklärung des geehrten Abgeordneten der Collator entschieden hat. Er scheint ganz Recht zu haben. Referentv. Crusius: Es scheint auch mir keinem Zwei fel zu unterliegen, daß eine solche Entscheidung nur bestätigt werden könnte, und ich erlaube mir aus meiner eigenen Erfah rung Fälle zu erwähnen, wo, um den nachhaltigen Ertrag der Pfarrhölzer im Interesse der Pfarrstellen und Communen, und zwar letzterer rücksichtlich ihrer subsidiarischen Verbindlichkeit, zu schützen und sicher zu stellen , die früher unbedingten Natural bezüge aus den Pfarrhölzern in bestimmte Deputate verwandelt worden sind, und wo, wenn der Ertrag das Deputat oder das Bedürfniß des Pfarrers überstieg, der Ueberschuß verkauft und ein sogenanntes Pfarrholzcapitel daraus gebildet wurde, dessen Zinsen dem Nutznießer des Pfarrlehns mit überwiesen wurden. Gewöhnlich werden diese Capitale bei den Kirchrechnungen be sonders verrechnet und der Zinsenüberschuß dem Pfarrer über- ' geben, nachdem die Culturkosten und der Forstschutz daraus be stritten worden sind. In Beziehung auf die Petition des Herrn v. Siebenhaar erlaube ich mir noch nachträglich eines Grundes zu; erwähnen, aus welchem die Deputation sich nicht für die Bevorwortung derselben erklärt hat, nämlich weil der Umfang der auf die Staatscasse zu übernehmenden Belastung nicht zu übersehen ist und eine unbekannte Größe, namentlich in Bezie hung .auf die Beschwerung der Staatscasse, mit der doch so spar sam als möglich zu verfahren dringendste Pflicht ist, der Deputa tion bedenklich schien. Die Zukunft wird es erst übersehen lassen,
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