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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Kammer abzuwarten hat. Soviel scheint mir aber gewiß, und auch im Interesse des ganzen hierländischen Eisenbahn wesens zu liegen, daß, nachdem sich die geehrte Kammer sür die Richtung Riesa-Chemnitz ausgesprochen, es nicht rathsam ist, noch eine zweite, Chemnitz - Zwickau, in das System auf zunehmen. Ich besorge, daß, wenn man in dieser Hinsicht zuweit geht, dieß den Binnenbahnen überhaupt nachtheilig werden könnte. Ist wirklich das Bedürfniß in späterer Zeit vorhanden, eine Bahn von Chemnitz nach Zwickau zu bauen, so wird sich dieses Bedürfniß gewiß geltend machen, und es werden alle Bedenken, welche wegen der Benachtheiligung und Verkürzung dieser oder jener Bahn hervorgehoben wor den sind, dann von selbst schwinden und unbeachtet bleiben. Es scheint rathsam, wahrend wir jetzt ein Eisenbahnsystem aufstellen und uns verpflichten, es im Laufe der nächsten zehn Jahre auszuführen, in den Forderungen nicht zuweit zu gehen, weil sonst das ganze System gefährdet werden könnte. Secretair Abg. v. Schröder: Meine Herren! Ich er kenne an, daß für den ganzen Landestheil, der dadurch be troffen wird, eine Bahn von Riesa bis Zwickau äußerst wünschenswert!) wäre, und auch die Gegend, der ich ange höre, würde den größten Vortheil davon haben; allein ich muß doch höheren Rücksichten auf das Wohl des ganzen Staates ein Uebergewicht zugestehen, und kann meine Stimme nicht dazu geben, ein Sonderinteresse dieses Landestheils zu befördern und dagegen das Wohl des ganzen Staates zu gefährden. Das Letztere geschieht aber unzweifelhaft, wenn man eine Bahn von Riesa nach Zwickau führt und sie mit der baierischen Bahn verbindet. Denn die sächsisch-baierische Bahn würde dadurch großen Schaden leiden; wir wis sen, daß sich der Staat bei der sächsisch-baierischen Bahn bedeutend betheiligt hat, und ich glaube nicht, daß es in unserem Auftrage liegt, gegenwärtig Maßregeln zu ergreifen und Geldmittel darauf zu verwenden, daß die beim vorigen Landtage von uns verwilligten Gelder wieder verloren gehen müssen. Denselben Schaden, den der Staat davon hat, wenn die Bahn vollständig gebaut wird, werden aber auch die Actionaire der sächsisch-baierischen Bahn haben, und ich müßte fürchten, daß dieses Beispiel auf die übrigen Eisen bahnunternehmungen von sehr schädlichem Einflüsse sein würde. Wenn wir die Bewilligung zur Fortsetzung der Bahn bis Zwickau aussprechen, so könnte das die Veranlassung geben, daß die sächsisch-baierischen Eisenbahnactien einen bedeutenden Fall erlitten; tritt aber das ein, so kann ich mir nicht den ken, daß noch eine große Lust im Lande vorhanden sein sollte, sich bei den übrigen Eisenbahnunternehmungen zu be theiligen. Wenn die Bahn von Chemnitz nach Riesa gebaut wird, so müssen wir zugeben, daß für das dringendste Be dürfniß der Stadt Chemnitz und seiner Fabrikindustrie, so wie des übrigen betroffenen Landestheils hinlänglich gesorgt ist. Nun liegen aber Chemnitz und Zwickau nur vier Mei len auseinander, beide Orte werden durch eine gute Chaussee Anhang 5. verbunden, und es folgt daraus, daß, da beide Orte von Eisenbahnen berührt werden, kein dazwischen liegender Ort weiter als zwei Meilen von der Eisenbahn entfernt ist. Diese Entfernung ist aber nicht geeignet, um wegen deren Beseitigung einen so großen Nachtheil auf den Staat zu wälzen. Manche Gegend würde sich glücklich schätzen, wenn sie in der Entfernung von zwei Meilen eine Eisenbahn hätte. Wenn ich dem Anträge des geehrten Abg. Rahlenbeck daher nicht beistimmen kann, so muß ich auf der andern Seite auch wünschen, daß das Expropriationsgesetz, welches sür die Linie Zwickau-Chemnitz ausgesprochen worden ist, wieder zu rückgenommen werde. Ich kann darin nur eine Garantie sehen, die wir den Actionairen der künftigen Bahnen geben, die darin besteht, daß sie fest darauf bauen können, daß sie ihr Geld nicht wegwerfen. Geben wir ihnen diese Garantie nicht, lassen wir offen, daß sie befürchten müssen, auch diese Zweigbahn werde künftig gebaut werden, so wird man in unser ganzes Eisenbahnwesen und unsere Eisenbahnangelegen- heitcn kein besonderes Vertrauen legen, wie der Herr Staats minister soeben sehr richtig bemerkt hat. Sollte das Be dürfniß indeß sich in künftiger Zeit dringender gestalten, so wird gewiß auch die Ständeversammlung jeder Zeit geneigt sein, mit der hohen Staatsregierung das Expropriationsgesetz wieder aufzunehmen, oder auszudehnen, wie es gerade noth- wendig wird. Abg. von Thielau: Nur zwei Worte zur Rechtferti gung des Deputationsgutachtens. Ich übergehe die Frage, die der Abg. Rahlenbeck aufgestellt hat, und will nur be merken, daß die Zurücknahme des Expropriationsgesetzes deß- halb nothwendig ist, damit die Concession zu deren Anlegung nicht anders ertheilt werden kann, als mit Genehmigung der Ständeversammlung. Meine Herren! Die Menschen sind sterblich, und wir können nicht wissen, wer einmal an der Spitze des hohen Ministern steht, oder welche Ansichten vor herrschen werden, wenn ein Wechsel eintritt, ob nicht dann, ohne die Stände zu fragen, die Concession aus dem Grunde ertheilt werden kann, weil das Expropriationsgesetz noch be steht. Heben Sie das Expropriationsgesetz nicht auf, so ist die hohe Staatsregierung ermächtigt, die Expropriation zu genehmigen, und Concession zu crtheilen, ohne Kenntniß der Ständeversammlung. Das scheint Grund genug, um das Expropriationsrecht aufzuheben. Es ist gesagt worden, daß die Bahn nicht wegen der Actionaire angelegt werde; das weiß ich recht wohl; aber man kann aus diesem Grunde doch nicht auf Treu und Glauben gezeichnete Actien werth los machen wollen. Was die Actionaire der zwickau-riesaer Bahn betrifft, so sind diese in ihrem Rechte nicht beeinträch tigt, denn, die verwendeten Kosten sind nicht blos für die zwickau-chemnitzer, sondern für die chemnitz-riesaer Bahn aufgewendet, diese Kosten werden in Abrechnung zu bringen sein bei dem Bau einer neuen Bahn. Das ist eine Sache, die sich von selbst versteht; sie sind im Interesse der Sache aufgewendet. Die Gesellschaft, die schon existirt, wird be- 2
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