Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
denklich. Ich kann einmal diese Ueberzeugung nicht theilen, und habe schon früher die Gründe entwickelt, warum die Bin nenbahnen gleichsam in die zweite Gasse gebracht werden müssen gegen die Bahnen, die an die Grenze anstoßen. Ich habe mich auf Belgien, auf England bezogen, und das hat doch wohl Etwas für sich. Ich muß bemerken, wenn ich den letzten,Satz ansehe r „die Modalität der Ausführung der nicht auf Staatsvertragen beruhenden Bahnen bleibt künftiger Ver einbarung zwischen Regierung und Standen Vorbehalten," so kommt mir dieß vor, als ob man das, was man für die chem- nitz-riesaer und für die löbau-Mauer mit einer Hand gege ben hätte, mit der andern Hand wieder nehmen wollte. Die Besorgniß kann ich nur theilen. „Modalität der Ausfüh rung." Za, wenn es geheißen hätte: „Modalität der Teil nahme der Negierung in Aufbringung der Mittel," da würde ich mich eher haben damit cinverstehen können. Aber diese Ausdehnung: „Modalität der Ausführung," macht mich sehr bedenklich. Denn wenn dieser Beschluß von den Ständen ge faßt werden sollte, so ist dem Staate die Hand gebunden, ohne daß er nur mit einer dieser Bahnen nur irgend einen Schritt thun kann, denn es ist uns die Modalität der Ausführung Vor behalten. Aus diesen Gründen kann ich für nichts Anderes stimmen, als für das, was die hohe Staatsregierung vorge schlagen hat. Das Bedenken, wie es gestellt worden ist, als ob man den künftigen Ständen nicht vorgreifen solle, theile ich gar nicht. Es ist hier gerade so eine Sache, wie wir sie schon mehrmals gehabt haben, wo auf mehrere Jahre hinaus, auf mehrere Finanzperkoden hinaus, Etwas geschehen ist, und Niemandem ist eingefallen, hier ein Bedenken zu erheben. Man hat angenommen, die folgende Ständeversammlung werde den Bau genehmigen. Ja, wenn man es in allen abstracten Fol gen fortsetzen wollte, wie sie dem Deputationsgutachten unter liegen, so wäre es gar nicht.möglich, eine Bahn zu bauen. Wird mit Unterstützung des Staats eine Bahn angefangen, und verweigert die folgende Ständeversammlung die Mittel, so bliebe sie halb gebaut, und halb nicht. Ich will nicht glau ben, daß die Deputation damit bezweckt hat, diese Binnen bahnen zu gefährden, aber wenn diese Stelle stehen bleibt, so sind sie gefährdet, und es werden dem öffentlichen Verkehre diese Bahnen gänzlich entzogen. Präsident v. H aase: Es hat zwar der Herr Referent den Antrag gestellt, allein ich habe nun auch die übrigen Mitglieder der Deputation zu befragen, ob sie dem Herrn Referenten bei treten oder bei ihrem Beschlüsse beharren wollen? Der Herr Vorstand hat sich erklärt, und ich habe nun noch den Abg. Poppe zu fragen, ob derselbe bei der Meinung verbleiben wolle, welche die Deputation bei Punct 5. ausgesprochen hat, oder ob derselbe der Meinung des Herrn Vicepräsidenten beitreten wolle? Abg. Poppe: Wenn ich den Herrn Staatsminister rich tig verstanden habe, so ging dessen Ansicht wohl dahin, daß es der hohen Staatsregi'erung zweifelhaft sein könne, ob nach der Fassung der Deputation diese Flügelbahn von Löbau nach Zit tau überhaupt berührt werden könne, weil dadurch die hohe Staatsregierung in Conflict gerathen würde. Da ich aber nach Inhalt des Satzes der Deputation von der Ansicht ausging, daß allerdings die hohe Staatsregierung ermächtigt ist, diese Flügelbahn in dem Vertrage, der mit der Aktiengesellschaft be schlossen ist, mit aufzunehmen und nur die Ausführung der nächsten Standeversammlung vorzubehalten, so würde ich doch wünschen, daß die Art und Weise des Antrags, wie er von der Deputation erfolgt ist, auch festgehalten werde. Abg. Püschel: Ich muß mich bei nochmaliger Erwä gung gegen das Deputationsgutachten und für die Regierungs vorlage erklären. Abg. v on der Planitz: Ich bleibe bei der Fassung des Deputationsgutachtens stehen. Abg. Römer: Ich habe mich ebenso zu erklären. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Ich muß ein Mißverständniß beseitigen. Wenn auch die Regierungsvor lage angenommen würde, so könnte von einer wirklichen Bau ausführung auch der zittau-löbauer Bahn in der laufenden Finanzperiode keineswegs die Rede sein, denn über die Aus führung der Binnenbahnen enthält Punct 10. die strictesten Be stimmungen. Es ist keineswegs meine Absicht gewesen, die Bauausführung der Binnenbahnen in der laufenden Finanz periode zu begünstigen. Es ist mir aber allerdings später der Zweifel beigekommen, es sei das Bedenken des Herrn Finanz ministers nicht ganz ungegründet. Ich denke mir die Sache rückfichtlich der löbau-zittaucr Mgelbahn so: Es wird eine Aktiengesellschaft gebildet für die sächsisch-schlesische Bahn, und dieser die Verpflichtung auferlcgt, daß von ihr diese Flügelbahn von Zittau nach Löbau zu erbauen sein wird, zu dem Zeitpunkte, wo es die Negierung verlangt. Nun muß doch, wenn die Staatsregierung einen solchen Vertrag mit der Aktiengesellschaft abschließen soll, sie ermächtigt sein, der Ge sellschaft zu erklären, daß, wenn die Bauausführung verlangt wird, die Gesellschaft rücksichtlich der Flügelbahn dieselben Vortheile genießen soll, wie rücksichtlich der Hauptbahn. Ob nun die hohe Staatsregierung, wenn wir bei dem Deputations gutachten stehen bleiben, zu einer solchen Zusicherung ermäch tigt sein würde, gebe ich anheim. Abg. von Thielau : Inden nachfolgenden Erklärungen der Deputation über die Art und Weise, wie der Staat sich zu'betheiligen hat, ist nirgends ein Unterschied gemacht wor den, sondern es soll die Betheiligung des Staates bei allen Unternehmungen eintreten, welche unter Punct 1. bezeichnet sind, und ausdrücklich sind alle die Punkte ausgeschlossen, welche unter Punct 1. nicht begriffen sind. Also kann die hohe Staatsregierung, auch wenn sich heute eine Aktiengesellschaft für das Unternehmen Chemnitz-Riesa bilden wollte, solche zu dem Bau autoriflren, aber auf keinen Fall eine Zeichnung der Aktien eintreten oder die Ausführung beginnen lassen, ehe von der Standeversammlung die Mittel bewilligt sind, oder sich über die Modalität des Baues ausgesprochen ist. Wenn der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder