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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Herr Vicepräsident meinte, es wäre in dieser Maße auch von früheren Standeversaiümlungcn vorgegriffen worden, so gebe ich das zu. Wenn aber das die Meinung ist, jetzt unbedingt d.en Bau der Eisenbahnen binnen hier und 10 Jahren zu be schließen, dann muß ich doch wünschen, daß die hohe Staats regierung erklärt, in welcher Weise die Mittel aufgebracht wer den sollen. Denn für jetzt ist darüber gar nichts im Decrete enthalten, ob blos auf Kosten der Steuerpflichtigen die ganzen Bahnen auszuführen sind. Die Deputation hat geglaubt, darüber Weggehen zu können und zu müssen, denn in diesem Augenblicke sind die Mittel vorhanden, ohne die Abgaben pflichtigen zu belasten. Aber der Meinung bin ich gar nicht, daß man alle Bahnen ohne Anleihen auszuführen im Stande sein wird. Jetzt also unbedingt den Zeitraum zu bestimmen, wo sie auszuführen sind, dafür würde ich mich im Interesse der Steuerpflichtigen nicht erklären können, denn wir können gar nicht wissen, wie hoch die Kosten sich belaufen werden. Neh men Sie an, daß wir uns wieder um einige Millionen täu schen, daß der Statt statt 7H Millionen, vielleicht 10 Mil lionen beitragen muß, wie sollte das Geld können aufgebracht werden, wenn das Bedürfniß nur durch Kassenüberschüsse ge deckt werden sollte? Wir können uns zu weiter nichts ent schließen, als der künftigen Ständeverfammlung die Moda lität der Ausführung vorzubehalten. Staatsminister von Nostitz und Jänckendorf: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß der Bau der sächsisch-schlesischen Eisenbahn..schon innerhalb der nächsten 4 Jahre vollendet werden muß, und daß daher auch die Bedin gung wegen Uebernahme des Baues einer Flügelbahn mit den Hauptunternehmern festgestellt werden muß. Dem scheint mir die Fassung der geehrten Deputation bei Punct 5. entgegen zu stehen, weil nach dieser die Regierung nicht ermächtigt sein würde, gewisse bestimmte Mittel für die Ausführung dieser Flügelbahn den Hauptunternehmern im Voraus zuzusagen. Secretair Abg. v. Schröder: Ich habe mir dieselbe Be merkung gegen den Herrn Abg. v. Lhielau erlauben wollen, welche der Herr Staatsminister eben gemacht hat. Ich glaube, der Herr v. Lhielau ist dem Puncte, um den es sich eigentlich dreht, ausgewichen. Es ist nicht zu verkennen, daß, wenn der Punct 6. so angenommen würde, wie er im Berichte der Deputation steht, dann die Staatsrcgierung nicht ermächtigt fein würde, in dem Falle, den der Herr Finanzminister an führte, der sich bildenden dresden-görlitzer Eiscnbahngesellschaft die Zusicherung zu geben, für die Flügelbahn nach Zittau die selbe oder eine andere Unterstützung zu gewahren, wie für die Hauptbahn. Daß aber über die Art der Unterstützung auch Etwas in den Contract mit dieser Aktiengesellschaft, wenn sie sich einmal bildet, ausgenommen werden muß, ist richtig. Wenn man ihr einmal die Bedingung stellt, daß sie jene Bahn bauen muß, so finde ich es ganz angemessen, daß man auch in den Contract mit hineinsetzen muß, was man ihr dann für den Fall, wenn sie jene Bahn baut, bewilligen, oder auf welche Weise man sie sonst unterstützen wolle; und das würde die Anhang 5. hohe Staatsregierung nicht können, wenn man Punct 6. so an nimmt, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat. Staatsminister von Ze sch au: Es scheint mir in der Hauptsache nach den gegebenen Erläuterungen ziemlich gleich gültig, ob der Deputationsantrag oder der Punct S. der Re gierung angenommen wird. Denn ich verstehe allerdings den 10. Punct auch ganz so, wie ihn der Herr Referent auslegt, daß der Bau der innern Verbindungsbahnen erst nach Bewil ligung der erforderlichen Mittel durch die künftige Ständever sammlung, so wie nach vollständiger Sicherung der Bahnen nach dem Auslande zu erfolgen habe. Daraus folgt, daß die Regierung sich behindert sieht, irgend Mittel im Laufe dieser Finanzperiode auf diese Flügelbahn zu verwenden. Man mag nun aber Punct 5. der Regierungsvorlage, oder den Vorschlag der Deputation annehmen, so bleibt immer noch in beiden Fal len der von mir angeregte Zweifel übrig. Nämlich, ob die Regierung ermächtigt ist, der Gesellschaft, welche die Bahn von Dresden bis Görlitz auszuführen hat, die Zusicherung zu crcheilen, daß ihr für die Flügelbahn eine ähnliche Beihülfe aus Staatsmitteln gewährt werden soll, wie zur Hauptbahn. Ich spreche blos davon, ihr die Zusicherung zu ertheilen; denn über die Zeit der Ausführung und über die Bewilligung der Mittel muß künftig jedenfalls die Zustimmung der geehrten Standeversamm- lung erfolgen. Aber ist die Regierung berechtigt, diese Zusiche rung zu ertheilcn? Es liegt hier derselbe Fall vor, in welchem sich die preußische Regierung befand, als sich die nieder-schlesische oder märkische Eisenbahngesellschaft bildete. Sie legte dieser die Verpflichtung auf, die Bahn bis Görlitz zu bauen, fügte aber hinzu, daß ihr dann auch die Zinsengarantie von 3^ Pro cent gewährt werden sollte. Darüber wird sich die geehrte Ständeverfammlung aussprechen müssen, ob die Regierung eine Brihülfe versprechen kann, abgesehen von der Frage, wenn die Bahn ausgeführt werden soll und wenn die dießfallsigen Mittel, hinsichtlich welcher man sich mit den Ständen zu vereini gen haben wird, angewiesen werden sollen. Sollte die Negierung eine solche Zusicherung nur mit Vorbehalt der ständischen Zu stimmung ertheilcn können, so würde dieß leicht dem ganzen Unternehmen nachtheilig werden können. Ich wiederhole, der Zweifel bleibt, man möge nun die Vorlage der Regierung oder der Vorschlag der Deputation annehmen. Abg. von Lhielau: Ich bin der Frage keineswegs aus gewichen, wie Herr v. Schröder meint, sondern ich habe sie deutlich bezeichnet. Ich glaube, daß die Ständeverfammlung jetzt schon darüber beschlossen hat, daß die Bahnen, die in das System ausgenommen werden, auch mit Beihülfe des Staats und unter denjenigen Begünstigungen gebaut werden sollen, die in der Vorlage der hohen Staarsregierung ausgesprochen wor den sind. Wenn das Deputationsgutachten überhaupt ange nommen werden sollte, dann ist kein Zweifel mehr übrig, daß die nächste Ständeversammlung die Art der Betheiligung des Staats und das System ohne Genehmigung der Regierung nicht mehr abändem könnte, denn es ist dann ein Vertrag zwi- chen Regierung und Ständen vorhanden. Die nächsten Stän- 3
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