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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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tat der Ausführung." Es. ist das eben der Grund, warum ich zwar jetzt allenfalls der Veränderung beizutreten vermag, welche die Deputation auf Vorschlag des Herrn Finanzmini sters gemacht hat, allein nur dann, wenn noch einige Worte aus dem Deputationsgutachten ausfallen, nämlich die Worte: „rücksichtlich welcher Verträge mit auswärtigen Regierungen bestehen oder im Laufe der jetzigen Finanzperiode abgeschlossen werden." Denn bleiben diese Worte stehen, so würde aus dem fünften Punct soviel folgen, daß von den unter 1. genannten Ei senbahnen nur diejenigen, welche auf Staatsvertragen beruhen, der Unterstützung und Mitwirkung des Staates theilhaftig werden sollen, die übrigen nicht. Nun heißt es zwar hinter her: „Die Modalität der Ausführung der nicht auf Staats verträgen beruhenden Bahnen bleibt künftiger Vereinbarung zwischen Negierung und Ständen Vorbehalten." Damit ist aber nicht, gesagt, daß diese Bahnen irgend eine Unterstützung und Mitwirkung des Staates genießen sollen. Ich erlaube mir daher, insofern es noch Zeit ist, den förmlichen An trag, daß aus dem Vorschläge der Deputation, wie er jetzt vorliegt, die Worte: „rücksichtlich welcher Verträge mit auswärtigen Regierungen bestehen oder im Laufe der jetzigen Finanzperiode abgeschlossen werden," ausfallen. Es würde auch dadurch das We sentliche, was die Deputation will, nicht verändert; denn so viel ich aus der Discussion habe abnehmen können, will sie selbst, daß sämmtliche unter 1. genannte Bahnen der Unter stützung und Mitwirkung des Staates theilhaftig werden. Es bedarf also nicht der Beschränkung auf die Bahnen, welche auf Staatsverträgen beruhen, und da auch die Modalität der Auf bringung der Mittel Vorbehalten bleibt, so glaube ich, daß dem Zwecke nicht geschadet wird, wenn diese Worte ausfallen, und es stehen dann beide Sätze Nr.1. und 5. nicht im Widerspruche. Sollte mein Antrag nicht von der Deputation selbst angenom men werden, oder, falls dieses nicht geschieht, auch keine Un terstützung in der Kammer finden, so würde ich mich schlechter dings gedrungen sehen, gegen die Deputation zu stimmen und auf die unveränderte Vorlage der Negierung zurückzukommen. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Der Punct 5. in seiner ursprünglichen Fassung handelt allerdings lediglich von der Modalität der Ausführung der Eisenbahnen, und es sollte dabei von der Aufbringung der Mittel keine Rede sein. Die Frage über die Aufbringung der Mittel ist in einem spätern Punct, in dem Punct 10., behandelt. Bei dem Punct 5. war die Ansicht der Deputation, daß allerdings rücksichtlich der auf Staatsverträgcn beruhenden Bahnen die Ausführung durch Privaten mit Unterstützung des Staats zunächst bevorwortet, aber rücksichtlich der Bahnen, welche nicht auf Staatsverträ gen beruhen, die Ausführung ganz der Vereinbarung mit der künftigen Ständeversammlung überlassen werden solle. Ich glaube, daß in der Fassung, wie sie die Deputation ursprüng lich gegeben hat, durchaus kein Widerspruch liegt. Es ist un ter Punct 1. anerkannt, daß unter Mitwirkung des Staats sämmtliche dort genannte Eisenbahnen ausgeführt werden sol len. Nach Punct 5. sollen die auf Staatsverträgen beruhenden Bahnen zunächst diejenigen sein, rücksichtlich welcher die Depu tation ein Gutachten über die Modalität der Ausführung giebt, weil die Ausführung in der jetzigen Finanzperiode begonnen werden muß. Die Ausführung der nicht auf solchen Verträgen beruhenden Bahnen soll dagegen der künftigen Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen überlassen bleiben. Nun er gab sich bei der Discussion allerdings eine Lücke dadurch, daß, wenn die zittauer Bahn in der schlesischen begriffen sein soll, auch Etwas wegen der Modalität der Ausführung für diese Bahn ausgesprochen werden muß, nicht wegen der Zeit der Ausführung, sondern wegen der Art derselben, indem für den Fall, daß diese Bahn ausgeführt würde, den Unternehmern gleichfalls schon in jetziger Finanzperiode ein Zugeständniß zu machen wäre. Die Ausfüllung dieser Lücke hat zu einer Abän derung geführt, die der Herr Staatsminifter vorgeschlagen hat. Ich muß aber allerdings bekennen, daß der Herr Abg. v. Mayer Recht hat, daß nun eine Inkonsequenz hereingekommen ist. Ich hätte geglaubt, daß die Srändeversammlung sich in keiner Weise präjudicirt haben würde, wenn sie für die Fassung ge stimmt hätte, die ursprünglich der Entwurf gehabt hat. Ich sehe die Nothwendigkeit des Zusatzes nicht ein; denn was die ser Zusatz enthält, das ist schon in dem Punct 10. vollständig enthalten, und wenn dieser Punct angenommen wird, so braucht dieser Zusatz hier nicht enthalten zu sein. Präsident v. Haase: Der Abg. 0. von Mayer beabsich tigt einen Antrag zu stellen? Abg. v. von Mayer: Ich stelle den Antrag, daß die Worte: „rücksichtlich welcher Verträge mit aus wärtigen Regierungen bestehen oder im Laufe der jetzigen Finanzperiode abgeschlossen werden", aus dem Deputationsgutachlen wegfallen. Präsident 0. Haase: Ach frage, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? Abg. v. von Mayer: Ich bitte, mir noch das Wort zu einer kurzen Motivirung meines Antrags zu erlauben. Ich mache noch darauf aufmerksam, wie ungünstig dieser Punct, wenn er zur Oeffentlichkeit kommen wird, auf das Vertrauen wirken muß, mit dem das Publikum dem Unternehmen der Ei senbahnen entgegen kommt. Es ist hier ausdrücklich gesagt, daß nur die unter 1. genannten Eisenbahnen der Unterstützung und Mitwirkung Seiten des Staates sich zu erfreuen haben, welche auf Staatsverträgen beruhen. Ob andere Eisenbahnen sich der selben Unterstützung und Mitwirkung zu erfreuen haben, das ist nicht deutlich ausgesprochen, und sie sind also ohne Weiteres davon ausgeschlossen.. Ich kann daher nicht glauben, daß es im Sinne der Deputation liegen könne, diese Worte nunmehr noch stehen zu lassen, die ich zum Wegfall beantragt habe. Präsident v. Haase: Ich frage, ob der Antrag des Abg. 0. von Mayer unterstützt wird? — Es erheben sich 28 Mit glieder. Präsident 0. Haase: Es scheint allerdings die Unterstü-
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