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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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nen Weise bevorworten zu dürfen. So gern Ye anrrkettnt, daß es für den Staat von,Werth sein müsse, sich ein Rückkaufsrecht der Bahnen.in, nicht zu entfernter Zukunft vorzubehalten, so muß es ihr doch scheinen, als gehe er zu weit und gefährde den Zweck, wenn er dieAclionaire bedrohe, schon nach ISjährigem Bestehen ein solches Recht geltend zu machen und ihnen zwar den Nenn werth der Actien, aber in keinem Falle, auch bei sehr guter Ren tabilität der Bahn, irgend etwas mehr zu gewähren. Die De putation fürchtet, es werde eine solche Bestimmung-vorzugs weise von der Actienbetheiligung abhalten, da jeder Actionair die Besorgniß hegen müßte, daß der Staat, falls die betreffende Bahn schlechte Rechnung gebe, sie in den Händen derActionairs lassen, falls sie aber gut rentire, sich beeilen werde, lediglich un ter Vergütung des Nennwerthes, sie selbst zu übernehmen. Die. Perspective auf,Gewinn für die Actionaire, als Gegensatz .für übernommenes Nisico, würde nach Ansicht- der Dephlation in Zeit und Umfang — besonders, da erfahrungsmäßig M Eisen bahnen meist erst mit längerer Ausbildung der Verkehrßverhält? niste an Ertrag zunehmen — in.der Khat zu beschränkt sein-: um einen ausreichenden Anreiz zur Betheiligung übrig zu lassen. Auch kann dieDeputation, welche in dem Rückkaufsrecht für den Staat hauptsächlich, nur die gegebene Möglichkeit finden kann, Veranstaltungen, die er jetzt aus guten Gründen trifft, wieder rückgängig zu machen", kaum annehmen, daß nach IS.Jahren schon das Gewicht jener Gründe sich so vermindert haben sollte, um diese Möglichkeit nach so kurzer Zeit in so hohem Grade Wünschenswerth erscheinen zu lassen, daß sich namhafte Opfer in der Gegenwart, die m der einen oder andern Weise dafür dar geboten werden müßten, rechtfertigen ließen. Aus diesen Gründen halt die. Deputation die der sachsisch- baierischen Eisesibahncompagnie gestellten Rückkaufsbedingun gen für angemessener und für den gegebenen Zweck wesentlich förderlicher. - Ohne deßhalb-einige Modifikationen im Interesse des Staats hierbei ausschließen zu wollen, für welche die Negie rung, falls sie selbige für ausführbar hält, ja immer freie Hand behält, glaubt sie ihrer geehrten Kammer die unveränderte An nahme von Punct 6. a. b. e. und ä., für den Punct 6. e. aber folgende Fassung Vorschlägen zu müssen: Dagegen stipulirt sich derselbe das Recht des Rück kaufs der Bahn nach den für die sächsisch-baierische Bahn in der Erklärung vom 24. April 1841 Punct 6. festgestell ten Grundsätzen. Für im Interesse des Staats bei der Art seiner Mitwirkung bei den Eisenbahnen wesentlich erforderlich hält die Deputation, daß den Gesellschaften die successiveBildung eines angemessenen Reservefonds für außerordentliche Zwecke, aus den Erträgnissen über 4 Procent des Anlagekapitals, zur Pflicht gemacht werde, wie es bei dem sächsisch-baierischen Unternehmen geschehen ist, und die Deputation wird sich weiter unten einen bezüglichen Antrag gestatten." (Staatsminister vonNostitz und Janckendorf tritt während des Vortrags in den Saal,) Abg. Clauß (aus Chemültz): Insofern nur nach der Reihe folge über die Puncte unter 6. gesprochen wird, bitte ich, zu Punct o. mir das Wort zu gestatten. < - Präsidentv. Haase: Wir werden allerdings Punctfür Punct berathen und ich frage: Hat Jemand bei Punct a. Et was zu bemerken?, Bei Punct b.? -- c.? — ä.? — So nach würde bei Pu'nct e. der Abg. Clauß sprechen. Abg. Cl a u ß (aus Chemnitz): Ich will, meineHerrn, mich füt die Regierungsvorlage und gegen das Deputationsgutachten erklären. Dieses Gutachten steht im Widerspruch mit einer Aeußerung, die wir gestern Abend von dem Herrn Referenten selbst vernommen hüben und zwar gerichtet gegen den Antrag des Abg. Müller. Der Herr Refermt äußerte, es müsse dem Staate ein möglichst großer Einfluß auf Eisenbahnunterneh mungen Vorbehalten bleiben. Dieser Einfluß wäre begreiflich bei Annahme des Müller'schen Antrags nicht auszuschließen ge wesen. Es ist meine Ansicht im Allgemeinen, daß dieser Ein fluß ausdrücklich im Interesse des gesammten, bei diesen Unter nehmungen beteiligten vaterländischen Publikums gewünscht werden muß. Ich war früher schon so lebhaft davon überzeugt, daß ich leider allein in der II. Kammer auf dem Landtage 18M mit dem Abg. Sachße gleicher Meinung gewesen bin, nämlich der Meinung: ein Staat, welcher die Chausseen, wel cher das Postwesen als Regale ansieht, sollte die Eisenbahnen auf Staatskosten bauen; vorzugsweise aber ein Staat, wie Sachsen, her soviel bereite Hülfsmittel hat, und dem außerdem Noch ein unbegrenzter Credit, zu Gebote steht. In dieser Hin sicht sind nicht die Verhältnisse in allen Staaten gleichgestellt, ich meine, Ms die Finanzen anlangt. Anders gestalteten sich die Verhältnisse in England , wo seit langer Zsit schon LranS- portunternehmungen, Anlagen von.. Haupt- und Nebenstraßen und Kanälen durch Parlamentsacten der Privatspcculation überlassen worden sind. Ich kann aber, nur, bedauern,, daß die hohe Staatsregierung sich nicht, hat zu dem Entschlüsse erheben wollen , daß in Sachsen die Eisenbahnen auf Staatskosten ge ballt würden, namentlich, meineHerrn, seitdem wir auf Bel-) gien Hinweisen können, dessen Mittel die unsrigen nicht überbie ten, wo sich, in Bezug üllf die von dem Staat gebauten Eisen bahnen zeigt, welche administrativen Vortheile für die Staats verwaltung mit dem durch ihre Erbauung erlangten Eigen- thumsrechte über die Bahnen unverkennbar verbunden sind. Die finanziellen Opfer, die nach Abschnitt 6. bei uns den Un ternehmern gebracht werden sollen, sind auch sehr gering! Nach der von dem Herrn Referenten und mir ausgesprochenen Ansicht aber, daß dem Staate thunlichst Einfluß auf derartige Unterneh mungen gesichert werden möge, kann ich auch nur wünschen, daß, wie in der Regierungsvorlage bestimmt ist, der Zeitraum von IS Jahren, und nicht, wie die Deputation beantragt hat, von 26 Jahren, stipulirt werde, nach dessen Verlaufe seit Herstellung der Bahn, es dem Staate freistehen solle, gegen Zahlung des Nennwerths der Actien, das ganze Unternehmen als Eigenthum an sich zu bringen. Es sind aber, meine Herrn, die Vortheile, die außerdem unter Punct ». b. o. und S. den Unternehmern
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