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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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„„Anlangend insbesondere — nach den Umstanden ge sichert erscheint"" wegbleiben könne-— Es ist mit Sicherheit zu hoffen, daß rücksichtlich der schlesischen Bahn demnächst ein Vertrag mit der königlich preußischen Regierung abgeschlossen werden wird; — kommt er aber wider alles Erwarten nicht zu Stande , so müßten sich wohl kaum zu beseitigende Hinder nisse gefunden haben, und in diesem Falle würde sich die De putation nicht für einen Bau bis an die preußische Grenze verwenden können. Es würde vielmehr dann die oberlau- sitzer Bahn in die Kategorie einer Binnenbahn zurückfallen und rücksichtlich ihrer wirklichen Ausführung weiterer Ver einbarung zwischen Regierung und Ständen Vorbehalten blei ben müssen." Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Durch den ab geschlossenen Vertrag erledigt sich der Zusatz ohnehin. Präsident v. Haase: Da Niemand darüber spricht, so frage ich also: Will die Kammer sich bei Punct 10. in der Seite 32 des Berichts (s. Nr. 1. des Anhangs) von der Deputation anempfohlenen Maße erklären? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Punct 11. der Regierungsvorlage lautet: „Die in Folge der Bestim mungen unter 5., 6. und 8. für Eisenbahnzwecke erforder lichen Staatsmittel werden in folgender Weise beschafft: s) Rücksichtlich des Bedarfs für die sächsisch-baierische Eisenbahn ist auf das allerhöchste Decret vom 21. Novem ber 1842, die Kassenbestände betreffend, Bezug zu nehmen, und alles dasjenige, was von den darin gedachten Über schüssen nach Abzug der für andere Zwecke beantragten Be willigungen verbleibt,' mit Rücksicht auf die vorher erwähnte Überschreitung der Kostenanschläge, für die benannte Bahn zu überweisen. d) Die aus der Staatskasse zu den übrigen Bahnen zu leistenden Zuschüsse sind in runder Summe zu 5-^ Mil lionen Khaler anzuschlagen. Das dießfallsige Bedürfniß ver- theilt sich, da das Jahr 1843 außer Rechnung zu bleiben haben wird, auf 9Jahre, sodaß jährlich eine Summe von vires. 600,000 Lhlr. erforderlich ist. Zu dem Ende ermächtigen die Stände die Negierung, zunächst mit Rück sicht auf die laufende Finanzperiode ss) die etwa im Laufe derselben entstehenden Verwal tungsüberschüsse, die aber muthmaßlich nur gering sein werden, zu den Eisenbahnen zu verwenden; bb) annoch eine halbe Million Thaler Kassenbillets — außer den bereits bestimmten 3 Millionen — aus zugeben, wenn die Regierung es, nach dem Stande der politischen, Verkehrs- und sonstigen Verhältnisse für angemessen und unbedenklich erachten sollte; oder vv) ein Handdarlehn von H bis eine Million Thaler auf kurze Zeit, unter möglichst billigen Bedingungen, auf zunehmen; nicht minder wird es ää) rathsam sein, der Regierung zu überlassen, auf bal dige Abwickelung der noch vorhandenen Kammercre- ditkassenschuld — jetzt noch etwa 450,000 Lhlr. — hinzuwirken und deßhalb die geeigneten Mittel zu er greifen, damit die dazu im LaHet stehenden, virvs 60,000 Lhlr. jährlich betragenden Zins- und Lilgungsmittel bis zum Eintritt der nächsten Finanz periode verfügbar gemacht werden. Darüber, wie dieser Vorschlag ohne Verletzung der Rechte der Staatsgläubiger ins Werk zu setzen sei, bleiben die geeigneten Anträge Vorbehalten, falls darauf überhaupt näher eingegangen werden sollte. o) Bei der nächsten Ständeversammlung werden den Stän den über die während der Finanzperiode für Eisenbahn zwecke verwendeten Staatsmittel und die von der Regierung auf Grund obiger Ermächtigungen ausgeführten Operationen die speciellen Nachweisungen vorgelegt und wegen der Deckung des Erfordernisses für die nächste Finanzperiode die weitem Anträge gestellt werdens" Die ausführlichere Entwicklung der Vorschläge der Depu tat i o n zu dem Puncte 11. (s. in Nr.1. d. Anhangs Seite 32 flg.) Nach diesen Vorschlägen würde die Fassung des Puncts 11. von Seiten der Deputation lauten: „Die in Folge der Bestimmungen unter 5., 6. und 8., sowie des Vertrages mit der sächsisch-baierischen Eisen-' bahn compagnie, für Eisenbahnzwecke erforderlichen Staats mittel werden in folgender Weise beschafft: ») durch Bewilligung der laut allerhöchsten Decretes vom 21. November 1842, die Kassenbestände betreffend, nach Abzug der für andere Zwecke im Betrage von 496,500 Lhlr. ausgesprochenen Bewilligungen noch ver ¬ bleibenden Kassenüberschüsse aus den Finanzperioden 18H-A und 18-4« an, nach vorläufiger Uebersicht, zu sammen 1,933,229 Lhlr. 18 ngr. 4 Pf. ; ferner durch Ermächtigung der hohen Staatsregierung: b) die im Laufe der Finanzperiode 18ßZ entstehenden Verwaltungsüberschüsse zu den Eisenbahnen vorläufig zu bestimmen, vorbehältlich jedoch der Zustimmung der nächsten Ständeversammlung, diese Bestimmung zu einer definitiven und bleibenden zu machen; v) annoch eine Million Thaler Kassenbillets zu creiren und auszugeben, wenn es nach dem Stande der poli tischen, Verkehrs- und sonstigen Verhältnisse angemessen und unbedenklich erscheinen sollte; ä) erforderlichen Falls ein Handdarlehn von einer halben bis einer Million Thaler auf kurze Zeit unter mög lichst billigen Bedingungen aufzunehmen. Hiernächst wird unter der Voraussetzung, daß dis ponible Kassenbestände vorhanden sind, welche eine zweckmäßigere augenblickliche Anlage bis zu voraus sichtlicher Verwendung nicht finden, so wie ferner, daß die Verhältnisse der Staatskasse sich so gestalten,'
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