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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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steuer sein muß; denn wenn wir nicht 9, sondern nur 8 Pfennige Grundsteuern bewilligen wollen, so würden wir damit ein Deficit in dem Staatsbudget aussprechen. Das kann nicht die Absicht der Ständeversammlung sein, und sollte sie daher beschließen, zu beantragen, daß blos 8 Pfen nige Grundsteuern erhoben werden, so könnte das dadurch entstehende Deficit nur durch die vorhandenen Kassenüber schüsse gedeckt und dahin verwiesen werden. Dennoch kann ich dem Anträge des Abg. Tzschucke nicht beistimmen, weil ich den Erfolg davon nicht einsehe. Hätte man die Bera- thung über die Grundsteuer zuerst vorgenommen, so würde man einwenden können: „Wir wollen erst sehen, was für die Eisenbahnunternehmungen gebraucht wird." Nehmen wir aber die Berathung über die Eisenbahnen vorher, so wissen wir, was bei der Grundsteuer zu bewilligen ist, und können diese bei der heutigen Berathung fortwährend mit ins Auge fassen. Es ist von dem Abg. Brockhaus bemerkt worden, daß, wenn es sich darum handelte, die Grundsteuer nach dem zeitherigen Satze zu bewilligen, er nichts dagegen haben würde, da aber von einer Erhöhung der Grund steuer die Rede sei, so müßte man die Kassenüberschüsse im Auge haben. Wenn aber auch die Lotalsumme des Grund steuerertrages sich etwas höher stellt, so wird doch die Bei- tragspflichtigkeit der Einzelnen durchschnittlich durchaus nicht eine höhere sein. Ich beziehe mich deßhalb auf die Unter lage beim Budjet, wo eine Berechnung darüber enthalten und 'gesagt ist, daß zwar im Allgemeinen gegen jetzt eine Mehrerhebung von ungefähr 165,166 Lhalern beabsichtigt und veranschlagt sei, diese Mehrcrhebung jedoch noch nicht ein Fünftheil der bisherigen Grundsteuer und der dahin zu rechnenden Aequivalente betrage, die der Steuerentrichtung zu unterwerfenden bisher steuerfreien Grundstücke aber unge fähr ein Fünftheil der gesammten Grundsteuerobjecte betragen, so daß, ungeachtet der steigenden Grundsteuer, gegen früher und für die dermalen Steuerpflichtigen, immer noch eine Steuerverminderung erzielt werde. Es geht also daraus hervor, daß, wenn die geehrte Kammer beantragen wollte, daß nur 8 Pfennige erhoben werden, sie effektiv auf Abmin derung der Grundsteuer gegen die bisherige antragen würde, welcher Ausfall durch die Überschüsse aus der abgelaufenen Finanzperiode ersetzt werden müßte. Dazu hat sich die De putation nach der reiflichsten Erwägung nicht bestimmen kön nen, weil, wenn wir die Kassenüberschüsse nicht vollständig zu den Eisenbahnen verwenden, die Aufnahme von Anleihen in erweiterter Maße stattsinden muß, und es, wie der Abg. v. Khielau dargelegt hat, gerade in der jetzigen Finanzperiode von höchster Wichtigkeit ist, in der Aufnahme von Darleihen nur in höchst beschränkter Weise und mit Vorsicht vorzu schreiten. Es kann nicht fehlen, daß die Aufnahme von Darleihen Einfluß auf den Cours der sächsischen Staatspa piere haben wird, und ich bitte zu bemerken, daß bei den 4 Millionen wegen der Steuerbefreiten die Coursdifferenz zu vergüten ist, wenn die Staatspapiere nicht pari stehen. Es ist Seiten des Herrn Staatsministers das ausführlich auseinander gesetzt worden, und ich wüßte dem kaum Etwas hinzuzufügen. Es würde der Deputation gewiß sehr erwünscht gewesen sein, wenn sie nach ihrer Ueberzeugung hätte bean tragen können, daß noch weitere Kassenüberschüsse zur Steuer verminderung überwiesen werden möchten- Die Gründe, warum dieß nicht möglich war, sind auseinander gesetzt wor den, und ich "komme nicht darauf zurück. Aber noch eine Bemerkung erlaube ich mir. Es scheint mir denn doch be denklich, daß Kassenüberschüsse, welche aus den Ersparnis sen in der Verwaltung, und den Mehrerträgen der Regalien und indirecten Abgaben hervorgegangen sind, lediglich nur dem Grundbesitz zu Gute gehen sollen. Es haben auch noch andere Leute dazu beigetragen, und man würde einen Schritt thun, der für alle, welche Grundbesitz nicht haben, eine wesentliche Beeinträchtigung sein würde. Es könnte eine solche Abminderung nur mit einer gleichen in der Gewerb- und Personalsteuer Hand in Hand gehen. Wir haben ohn- gefähr nach den bisherigen Sätzen die Gewerb- und Perso nalsteuerbewilligt, und wir müssen also auch bei der Grund steuer so verfahren. Abg. Brockhaus: Ich erlaube mir, zur Beseitigung eines Mißverständnisses Einiges zu bemerken. Ich bin mit dem Herrn Referenten einverstanden, daß im Allgemeinen die neue Grundsteuer keine härtere sein werde, als die frü here war. Ich habe nur erwähnt, daß es für die Klasse der Staatsangehörigen, die dadurch härter getroffen wird, zu wünschen sein möchte, daß ihnen einige Erleichterung ge währt werde, besonders da es sich um Einführung der Steuer handelt. Referent Abg. Georgi: Ich muß dem geehrten Ab geordneten erwidern, daß durch einen Erlaß die Ungleichheit, über die er klagt, nicht beseitigt wird, denn ein Erlaß an der Grundsteuer würde auch denen zu Gute gehen, die künf tig weniger geben als zeither. Was den Erlaß an der Per sonalsteuer betrifft, so ist er Hand in Hand gegangen mit dem Erlaß an den Cavallerieverpflegungsgeldern für das Jahr 1843 und der neuerliche Erlaß an der Gewerb- und Perfonalsteuer geht hauptsächlich den Grundbesitzern zu Gute. Abg. von Thielau: Zur Widerlegung des Abg. Bröckhaus. Ich muß nur bemerken, daß, wenn wir jetzt eine Grundsteuer neu einführen und damit anfangen wollten, sie so zu stellen, daß wir sie für die nächsten Jahre wieder erhöhen müßten, so würde dieß ein weit bedenklicherer Schritt sein, als jetzt den Satz anzunehmen, von dem wir wissen, daß er keineswegs ein unangemessener sei. Wir müssen an erkennen, daß die Sätze im Ganzen nicht erhöht werden, sondern daß sich nur Einzelne, die sich harter betroffen fin den, darüber beschweren. Denn, meine Herrn, es werden außer den Eisenbahnen auch noch andere Bedürfnisse zu be streiten sein, und dann würde kein anderes Mittel übrig blei ben, als die Steuer zu erhöhen. Selbst das zeitherige Ver fahren der hohen Staatsregierung giebt uns einen Finger-
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