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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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wie bei der sächsisch-baierischen Eisenbahncompagm'e geschehen, auch künftigen Gesellschaften zur Pflicht gemacht werde; e) daß der nächsten Ständeversammlung die ertheilten Concessionen, so wie in Beziehung auf das Ei senbahnwesen erlassenen Verordnungen vorgelegt werden." . Präsident 0. Haase: Ich erwarte, ob Jemand bei Punct 12. des Decrets und dem dazu gehörigen Kheile des Be richts etwas bemerke? Stellvertr. Abg..G ehe: Bei dem Puncte 3. wollte ich Etwas sagen. Präsident 0. Haase: Der Abgeordnete hat das Wort. Stellvertr. Abg. Gehe: Dieser Punct bezieht sich ausidie polizeilichen Anordnungen. Die Eisenbahnpolizei ist zuerst bei uns in Sachsen ins Leben getreten; in England, Belgien, Frankreich weiß man nichts davon. Diese Erfindung hat in Sachsen stattgefunden, und ist durch diesseitige Verhandlung auf Preußen übertragen worden. Sie ist mit viel mehr Nach theil und Kosten verbunden, als der Erfolg rechtfertigt. Die jetzt stattfindende Begleitung eines jeden Wagenzuges durch Polizekofficianten ist zu manchen Zeiten vielleicht nvthwendig und ersprießlich, z. B. zur Zeit von Messen, Jahrmärkten, bei Volksfesten, oder bei besondern Verdachtsgründen, aber die jedesmalige Begleitung aller Wagenzüge durch besoldete Poli- zeiofsstianten ist wohl dem Erfolg nicht angemessen. Die Kosten können nicht unbedeutend sein und müssen sich vermeh ren , je mehr die Eisenbahnen selbst an Ausdehnung zunehmen. Die Kosten sind bedeutend für die Staatskasse und für die ° Communen. Man hat gegenwärtig den Communen angeson- nen, daß sie die Polizei haben stellen müssen. Es ist in Drrs- ->den der Fall, es muß die' städtische Polizei eine Polizeiwache auf denWahnhof stellen und besolden. Dasselbe findet meines Wissens auch in Leipzig statt, und es steht dieses Vergnügen noch mehreren Städten bevor; wenn man will gerecht sein, muß es sich auf alle Städto erstrecken, welche einen Bahnhof erhalten. Ich glaube, daß die Kosten in keinem Verhältniß Mhen zu dem geringen Erfolg der Maßregel, und zu der Plage, ^dir daraus für düs Publicum entsteht. - Wer übt die Maßregel aus? Wenn der ausgezeichnete-Polizeimann, von dem die Maßregel ausgegangen ist, die Ausführung selbst hätte, so würde dieser wohl zu unterscheiden wissen; jedoch von der Klasse von Unterbeamten, die für diesen Dienst zu erlangen sind, kann man nicht so viel Lact und Scharfblick erwarten, um nicht sehr häufig Uebergriffe, wenigstens Fehlgriffe befürch ten zu müssen. Daß solche stattgefunden haben, kann ich ver sichern; es fällt häufig vor, daß aus unrichtigem Verdacht, aus dem zufälligen Umstande, daß ein Mann weiter reist, als er ursprünglich bezweckt hat, große Hudeleien entstanden sind. Aus diesen Gründen wünsche ich, daß hier an dieser Stelle, wo es beißt: „die aus polizeilicher und technischer Beaufsichtigung der Essenbahnen erforderlichen Anordnungen zu treffen," noch Anhang 6. ferner der Zusatz beliebt werden möge : „dabei jedoch der Con- trole des Personenverkehrs die möglichste Erleichterung zu ge währen." Es ist nicht meine Absicht, die Paßkarten zu ver drängen ; diese finde ich für gut. Jedoch die immerwährende Polizeibegleitung der Personenzüge, die polizeiliche Maßregel beim Ankauf der Plätze möchte ich in Erwägung gezogen sehen, um Erleichterung da eintreten zu lassen, wo es thunlich ist. Man möge die nöthig bleibenden Leute instruiren, sich nicht in quisitorisch zu benehmen und nicht nach äußeren Wahrnehmun gen polizeiliche Haft eintreten zu lassen. Ein zufälliger Um stand kann nach den Begriffen eines subalternen Mannes nur allzu leicht als Verdacht dienen. Ich halte die Polizei am rechten Orte für wohlthätig und nützlich, sie ist in vielen Fällen unumgänglich nvthwendig, aber sie darf in Ermangelung von Geschäften, sich nicht selber Geschäfte machen, ich glaube, daß sie da, wo nichts zu thun ist, sich auch nicht einmischen darf. Ich bitte, meinen Antrag geneigtest zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haaser Der Abg. Gehe hat beantragt, an den Punct 3. die Worte anzufügen: „dabei jedoch-der Controle des Personenverkehrs die möglichste Er leichterung zu gewähren." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt?— Er wird durch nur 13 Stimmen für nicht hinreichend un terstützt gehalten. Präsident v. Haase: Hat sonst noch Jemand in Bezug auf diesen Punct Etwas zu bemerken? — Meine Herrn! Welche Anträge die Deputation bei diesem 12. Puncte des allerhöchsten Decrets gestellt hat,, und in welcher Maße sie die hohe Staats- regierrmg von der Kammer ermächtigt wissen will, haben Sie bereits aus dem Berichte ersehen. Die Deputation hat diese beantragte Ermächtigung der Regierung nebst drei besondern Anträgen, welche sie daneben zu stellen anempsiehlt, in eine Fassung gebracht, welche im Berichte zu ersehen ist, sie lautet so: „Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, 1) sowohl in sich selbst, als bei den von ihm ressortiren- den Behörden, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche in Beziehung auf die aus der Bearbeitung der Eisenbahnangelegenhelten und aus dem Verhältnisse des Staats zu den verschiedenen Eisenbahngesellschaf ten entstehende Geschäftsvermehrung geboten sein werden; 2) den hierdurch erwachsenden transitorischen Aufwand aus dem Postulat für den Etat des Ministeriums des Innern Kap. 26. b., vorbehältlich seiner Zeit darüber zu ertheilenden Nachweises, zu bestreiten; 3) die aus polizeilicher und technischer Beaufsichtigung der Eisenbahnen erforderlichen Anordnungen zu treffen; 4) die Concessionsbedingungen für die bis zu nächster Ständeversammlung zu concessiom'renden Eisenbahn gesellschaften festznstellen. 4
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