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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Görlitz (sächsisch-schlesische, oder sNr. 1. des Anhangs, S. 1s Südostbahn), für den Verkehr mit Schlesien, Polen, Rußland. Sie wird nun nach dem, was zu 3. bemerkt worden ist, eine selbstständige Bahn bildens die Betheiligung da- -ran war nach der Decretsbeilage von einem abzuschließen- -en Vertrage mit der Krone Preußen abhängig gemacht worden; ein solcher ist aber immittelst zu Stande gekommen. — Mittelst dieses bis auf allerhöchste Ratification mit der königl. preußischen, Negierung unter dem 24. v. M. abge schlossenen Vertrags, haben'sich die beiden Regierungen ver pflichtet, für die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwi schen Breslau und Dresden zum Anschlüsse an die von Dresden nach Leipzig führende Eisenbahn Sorge zu tragen, und zwar in der Art, daß einer Seits von der nieder-schlesisch- märkischen Eisenbahngesellschaft in Verbindung mit der von ihr zu erbauenden Eisenbahn von Breslau nach Frankfurt an der Oder eine Anschlußbahn nach Görlitz angelegt, ande rer Seits der Bau einer Eisenbahn von Dresden über Bautzen und Löbau nach Görlitz, einschließlich des im könig lich preußischen Gebiete gelegenen Theils der selben, durch die im Königreich Sachsen zu errichtende Ge sellschaft ungetheilt als ein Ganzes zur Ausführung gebracht, und der Bau innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren, vom Abschlüsse des gegenwärtigen Vertrags an ge rechnet, vollendet und thunlichst so'gefördert werden soll, daß der Betrieb gleichzeitig mit der Eröffnung der Eisen bahn von Breslau nach Frankfurt a. der O. beginnen könne. Es sind hierbei die gegenseitigen Verhältnisse der beiderseiti gen Regierungen theils in Beziehung aus das Aufsichtsrecht, theils in Betreff der Einwirkung auf die Administration, ferner wegen Benutzung der Bahn Seiten der Militärver waltungen und in Betreff der Postverhältm'sse, so wie der nöthigen Modl'sicationen des königl. preußischen Eisenbahn gesetzes vom 3. November 1838 getroffen worden; und es haben hauptsächlich nur diejenigen Bestimmungen des letzte ren, welche die Begünstigungen der Actiengesellschaften und die Expropriationsgrundsätze enthalten, keine Abänderung er litten. Die königlich preußische Negierung hat sich endlich die Erwerbung der auf königlich preußischem Gebiet gelegenen Bahnstrecke nach Verlauf von 30 Jahren gegen Erstattung des Anlagekapitals, oder, wenn eine bedeutende Abnutzung der Bahn cingetreten sein sollte, gegen eine durch Sachver ständige zu ermittelnde Kausssumme Vorbehalten. Der gesummte Geldbedarf für diesen Bahnbau von Dresden ab bis Görlitz ist zu 6 Millionen Lhaler zu veranschlagen. Durch vorgedachte 4Bahnen in Verbindung mit der leipzig- magdeburger Bahn (der Nordbahn, s. Nr. 1. des Anhangs, S-1.) ist das Eisenbahnsystem, insoweit es auf die Verbindung mit dem Auslände berechnet ist, geschlossen und Sachsen befindet sich in der günstigen Lage, daß nach allen Seiten hin, mit Aus schluß der Richtung von'Leipzig nach Dürrenberg, sein Ver kehr durch Eisenbahnen mittelst Verträge gesichert ist. Es ist nun zu den Binnenbahnen, welche in das Sy stem ausgenommen werden sollen, überzugehen. Es wird hier im Allgemeinen genügen, auf die klare Darlegung der Verhältnisse, welche in der Decretsbeilage (s. Nr. 1. des Anhangs, S. 2 flg.) und dem jenseitigen Bericht (st Nr. 1. des Anhangs, Seite 17 ff.) enthalten ist, hinzuweisen, um die Ueberzeugung zu gewahren, daß die Staatsregkerung der Beförderung des Binnenverkehrs mittelst Eisenbahnen ihre Fürsorge und Betheiligung nicht völlig entziehen kann und darf. Mit Ausschluß der sächsisch-schlesischen Bahn, welche die Oberlausitz ziemlich durchschneiden wird, ziehen die übri gen Eisenbahnen sich mehr oder minder längs der Landes grenzen hin und lassen das Innere des Landes unberührt; ihr Nutzen für die gewerbreichen und dichtbevölkerten Gegen den in der Mitte des Vaterlandes wird dadurch ein sehr ge ringer, ja es absorbirt der Nachtheil, der durch die Aus schließung von diesen Verkebrsmitteln herbeigeführt wird, die sen geringen Vortheil vielleicht völlig. Wahr ist wohl hie Bemerkung im jenseitigen Bericht, daß sich der Gewerbsverkehr, namentlich der größere, wel cher mit dem Auslande in Verbindung steht, von den den Ei senbahnen entfernter liegenden Orten sich nach und nach im mer mehr nach den ersteren hinziehen wird, wo ihm die schnellsten und wohlfeilsten Verkehrsmittel zu Erlangung der Fabriksmaterialien, zum Vertrieb der Gewerbserzeugnisse und zum Personenverkehr geboten werden; es würde aber hier durch ein Umsturz in'dm Nahrungsvcrhältnissen der einzel nen Landestheile herbeigeführt werden, der für den Staat selbst Besorgnisse erregen muß. ' ' Die Betheiligung der Staatskassen wird sich lediglich auf solche Binnenbahnen erstrecken dürfen (wenigstens zur Zeit), welche man im allgemeinen Landeswohl für unent behrlich hält; denn wollte man weiter gehen, so würden die jenigen Gegenden und Landestheile, welche von den Eisen bahnverbindungen ausgeschlossen bleiben, zum Vortheil der von Eisenbahnen betroffenen Gegenden zu sehr benachtheili- get werden. Es ist der Grundsatz, daß der Staat nur da Lei den Eisenbahnen helfend einzuschreiten hat, wo das allgemeine Landesinteresse deren Herstellung unabweisbar gebietet, als ein leitender bereits anerkannt worden, und die Deputatio nen werden sich bestreben, ihn auch in Bezug auf die Bin nenbahnen festzuhalten. Die hohe Staatsregierung hat zwei solche Bahnen in das Eisenbahnsystem ausgenommen: 1) eine Bahn zur Verbindung des mittleren Erzge birges von Chemnitz ab mit einer der in das Aus- > land führenden Hauptbahnen (erzgebirgische Bahn); 2) eine Bahn zur Verbindung der südlichen Oberlau sitz von Zittau ab mit der sächsisch-schlesischen Bahn (Flügelbahn von Löbau nach Zittau). Referent Bürgermstr. Schill: Ich würde hier die Frage zu stellen haben, ob die geehrte Kammer wünscht, die Gründe, welche die hohe Staatsregierung hinsichtlich dieser Bahnen, namentlich der gebirgischen Bahn aufgestellt hat, vorgetragen zu sehen. (Sie sind ersichtlich in Nr. I.dieses Anhangs,Seite S flgg.) vonPolenz: Sollte nicht Jeder in diesem Saale sich damit bekannt gemacht haben? Der Gegenstand ist so wichtig, daß Niemand darüber urtheilen kann, der die dazu gehörigen Schriften nicht studirt hat. Es möchte das aber wohl zu ver- muthen sein, und sie dürften daher nicht erst vorgelesen werden. Referent Bürgermstr. Schill: Es heißt nun im Berichte: Zu 1. Es ist zuvörderst auf die historische Darlegung der Ver hältnisse in der Decretsbeilage hinzuweisen.
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