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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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eine Eisenbahn hat sein sollen, welche von Zwickau bis jan die Elbe führen soll, und zuletzt faßte diese Gesellschaft nur noch den Entschluß, vorerst, ohne Aufgabe des übrigen Trakts, von Chemnitz nach Riesa zu bauen; ferner daß die ganze Ei senbahn gerade die volkreichsten Gegenden berührt, die im Erz gebirge sich vorfinden, sie berührt viele Städte und Dörfer mit gegen 600,000 Menschen. Daraus geht hervor, daß eine andere zweckmäßigere Richtung schwerlich zu finden sein wird, und daß also diese Bahn eine ist, die sich von selbst recomman- dirt. Auch kann ich nicht umhin, zu bemerken, daß, nachdem der Eisenbahngesellschaft zu Chemnitz Seiten der Regierung alle nur mögliche Unterstützung im Voraus schon zugesichert worden war, sie sich auch hat entschließen müssen, die nöthigen Vorarbeiten zu besorgen und die damit verbundenen Ausgaben zu übernehmen. Diese Ausgaben sind aber nicht von gerin gem Belange. Es betragen solche 37,696 Khlr. 22 gr. 3 pf. blos in Beziehung aus die Kosten für die Vermessung, Voranschläge und Büreauaufwand. Davon ist nicht ein Heller an das Direktorium gekommen, dieses hatte die Arbei ten ohne alle Entschädigung lediglich um der guten Sache wil len übernommen. Die Kosten für angekauften Grund und Boden belaufen sich auf 32,875 Khlr. 23 gr. 5 pf., also wurde im Ganzen eine Summe von 70,572 Khlr. 21 gr. 8 pf. für diese Angelegenheit ausgegeben, und jetzt soll nun noch die Frage sein: ob man auf diese Gesellschaft Rücksicht neh men solle oder nicht? Das ist doch hart! Denn, wenn der Be schluß der zweiten Kammer Annahme fände, so würde diese Gesellschaft so gut als gesprengt und aufgelöst sein. Ich muß ferner bemerken, daß in der Generalversammlung der gedachten Gesellschaft vom ersten Mai 1837 der Bau der erz- gebirgischen Eisenbahn von Zwickau nach Chemnitz beabsichtigt wurde. Es wurden auch die Vorarbeiten nach dieser Rich tung gefertigt und die Ertheilung der Concession hing nur von Bedingungen ab, welche die fiscalischen Interessen berühren. Hierauf wurden 2-^-Thlr. von der Aktiengesellschaft ausge schrieben und zwar mit Vorwissen der Negierung. Die Re gierung gab auch den.Erlaß des Expropriationsgesetzes der Eisenbahn zu erkennen, und als das Direktorium nachher den Plan der Eisenbahnstrecke nach Sektionen einreichen wollte, gab das Ministerium zu erkennen, daß es damit nicht einver standen sei, es müße die ganze Eisenbahn von Nie sa bis Zwi ckau gebaut, und darnach die Vorarbeiten gefertigt werden, weil man sich auf einzelne Sektionen nicht einlasse, und aus diesem Grunde wurde auch hierauf der verlangte Plan mit allen Vorarbeiten eingereicht, und mit der Bemerkung wieder zurückgegeben, daß man zur Zeit Nichts dagegen zu erinnern hätte. Ich führe das hierbei an, weil im Separatvotum an gegeben ist, als wenn noch keine Untersuchung und kein Vor anschlag stattgefunden habe. Sie haben aber stattgefunden und auch bereits der Regierung vorgelegen. Ferner erklärte die hohe Staatsregierung die Eisenbahn nicht von Riesa nach Chemnitz, sondern von Zwickau bis Riesa für ein Unterneh men des Bedürfnisses, und drückte dieses in einer besonder« Verordnung aus, und endlich fand sie sich auch bewogen, dem Direktorium zu erklären, daß nur noch besondere Gründe da wären, welche die Concession verhinderten, daß man aber die selbe dem Direktorium allerdings in Aussicht stellen könne. Daraus sehen Sie, meine Herrn, daß nicht etwa diese Eisenbahngesellschaft so was man sagt Holterpolter in das Zeug hineingegangen ist, sondern sich festgestellt hat auf die Zusicherung und Erklärung der Regierung, und darauf das Unternehmen gegründet, und auf solches große Kosten ver wendet hat. Wenn in der zweiten Kammer demnach der Beschluß ge faßt worden ist, es sollte zwar der Bau der Eisenbahn von Riesa nach Chemnitz zugegeben, aber das Expropriationsgesetz für Zwickau zurückgenommen werden, so ist das Etwas, was der von der Regierung anerkannten Gesellschaft zum Nachtheil gereichen würde, und nicht nur ihr, sondern dem ganzen Ge birge, dem ohnedieß so großer Schaden zugezogen worden ist, durch die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden, und einer zweiten von Leipzig nach Plauen, und ein Unrecht würde man begehen, wenn man der Bevölkerung anmuthen wollte, die neuen Eisenbahnen, die jetzt nothwendig geworden sind, mit zu bezahlen, ohne ihr dafür zuzugestehen, was sie nicht entbehren kann. Die Eisenbahn vonZwickau bis an die Elbe ist in der That für das Erzgebirge, ich kann cs sagen, eine Lebensfrage, und es springt in die Augen, daß, wenn man sie nur so stehen läßt, wie sie die zweite Kammer alleweile be schlossen hat, dann die jetzige Gesellschaft nicht mehr bestehen kann, was das Scheiterndes ganzen Unternehmens herbeiführen müßte. Denn, denken Sie sich, meine Herren, die Schwierig keiten, die hervortreten würden, wenn die Gesellschaft, die vorhanden ist, aufhören müßte, und dafür eine neue constituirt werden sollte. Die Gesellschaft hat sich nicht blos für die Bahn von Riesa nach Chemnitz, sondern für die ganze Bahn von Zwickau an die Elbe gebildet, für Chemnitz-Riesa besteht keine, es müßte also eine neue geschaffen werden. Ich bin also mit den Vorschlägen der Deputation vollständig einver standen, sobald die chemnitz-rkesaer Bahn in das System aus genommen und Vorbehalten wird, das Expropriatkonsgesetz für dieBahn vonChemnitz nach Zwickau nicht zurückzunehmen. So glaube ich, kann, im Ganzen genommen, das Erzgebirge sich wenigstens über offenbares Unrecht nicht beschweren, die Sache wird ihren gehörigen Gang nehmen können. Anders würde es aber der Fall sein, wenn das nicht geschieht. Ich bitte da her dringend und inständig, daß die verehrten Mitglieder dem Deputationsgutachten allenthalben beitreten möchten, und sich nicht nach dem Separatvotum richten, welches, wie auch der Herr Referent auseinander gesetzt hat, ich nicht für so be gründet halten kann, um das Gutachten der Majorität zu nichte zu machen. Gegen das Separatvotum will ich mir nur einige einzelne Bemerkungen erlauben. Erstens ist der Verfasser im Jrrthum, wenn er glaubt, daß die Bahn nach Freiberg zu noch nicht in Untersuchung gekommen wäre. Es scheint wenigstens, als glaube er das. Es ist aber bereits, so
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