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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Anhang. Die Eifenbahnangelegenheit betreffend. 9. Dresden, den II. November 1843. Dritte geheime Sitzung der ersten Kammer am 12. Äugust 1843. (A b e n d s i tz u n g.) Inhalt: Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts über das aller höchste Demi vom 8. Februar 1843, die Eisenbahnan gelegenheil betr. (Besondere Berathung: Punkt 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11. und 12. — Ein Antrag des Vi cepräsidenten vonCarlowitz. — Schlußabstimmnng.) Die Sitzung beginnt ^-6 Uhr Abends mit Verlesen des Protokolls über die vorhergehende, welches durch Herrn Secre- takr von Biedermann erfolgt. Anwesend sind 31 Mit glieder. Seiten der Staatsregierung haben sich ekngefunden die Herrn Staatsminister Nostitz und Jänckendorf, von Zeschau undvonKönneritz. Jenes Protokoll wird auf Präsidial frage genehmigt, und vom Herrn Bürgermeister Schill und Herrn von Hartitzsch mit vollzogen. Der Referent Bürgermeister Schill betritt die Redner bühne , um den heute Morgen abgebrochenen Vortrag fortzu setzen. Referent Bürgermstr. Schill: Der zweite Punkt lautet in der Regierungsvorlage so: „Soweit die vorstehend genannten Linien in den Gesetzen vom 3. Juli 1835 und 10. August 1837 nicht schon vorgesehen sind, ist die Regierung ermächtigt, das Expropriationsrecht nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. Juli 1835 zu dem geeigneten Zeitpunkte auf dieselben auszudehnen." Im Bericht heißt es: Die Nothwendigkeit der Ausdehnung des Expropria tionsgesetzes auf vorgedachte Linien, soweit es noch nicht ge schehen, bedarf weiter keiner Begründung, und man bean tragt deßhalb: mit der von der Regierung beanspruchten Ermächti gung sich einverstanden zu erklären, wie solches die zweite Kammer ebenfalls gethan hat. Hiernächst geht der Antrag der Majorität unter Hin weisung auf das Obige dahin: die hohe Staatsregicrung zu ermächtigen, das Expro- prkationsgesetz ebenfalls auf die Lime Zittau-Löbau Anhang 9. auszudehnen, ohne jedoch hierdurch eine Betheiligung des Staats für diese Bahn auszusprechen. Präsident vonGersdorf: Die Deputation trägt zuvor derst darauf an: mit der von der Regierung beanspruchten Er mächtigung sich einverstanden zu erklären, wie solches die zwekteKammer ebenfalls gethan. Ich habe die geehrte Kammer zu fragen: ob sie gleich der zweiten Kammer dieß zu thun ge neigt sei? — Dieß wird einstimmig b ejaht. — Präsident von Gersdorf: Ferner frage ich, ob nach dem Vorschläge der Majorität der Deputation die Regie rung ermächtigt werden soll, das Expropriationsgesetz auf die Linie Zittau-Löbau auszudehnen, ohne jedoch hierdurch eine Betheiligung des Staats sür diese Bahn auszusprechen? — Wird gegen eine Stimme bejaht. Referent Bürgermstr. Schill: Der dritte Punkt in der Regierungsvorlage lautet: „Die aä 1. unter 5. gedachte Verbindung des Erzgebirges mit den Hauptbahnen ist zu bewerkstelligen in einer der beiden Richtungen entweder von Chemnitz nach Riesa, oder von Chemnitz nach Zwickau. Welcher dieser beiden Richtungen der Vorzug zu geben und ob demnach von dem von der letzten Ständeversammlung we gen Herstellung einer Eisenbahnverbindung des Erzgebirgs mit der nach Baiern führenden Eisenbahn gefaßten Beschlüsse nach Befinden wieder abzugehen sei? darüber hat die Negierung, unter Hinweisung auf das im Abschnitt II. darüber Bemerkte und die hiernach für die eine und die andere Richtung sprechen den eigenthümlichen Vortheile, die gutachtliche Erklärung der Ständeversammlung zu erwarten. Diejenige der beiden Linien, welche durch den zu fassenden Beschluß beseitigt wird, bildet keinen Bestandtheil des von Staatswegen aufzustellenden Eisenbahnsystems und ihre Aus führung bleibt, wenn sie sich als wünschenswerth darstellen sollte, entweder allein den Privatkräften überlassen, oder einer späteren Zukunft." ImBerichte wird fortgefahren: Ist das Nöthige über die Richtung der Binnenbahn von Chemnitz aus aä I. bereits bemerkt, so ist hier nur noch des von der zweiten Deputation der zweiten Kammer gestellten I