Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ien beitreten, so würde es scheinen, als wollten wir von jenm Verfahren ganz abweichend mit der katholischen Gemeinde ver fahren, und das werden wir doch nicht wollen. Ich glaube, wir müssen der hohen Staatsregierung die Sache in die Hand geben und sie ersuchtn, die obwaltenden Umstande genau zu erörtern, mit der katholischen Gemeinde zu Leipzig in Vergleichsver handlungen zu treten und mit ihr einen Vergleich, mit Vorbehalt .ständischer Genehmigung, abzuschließen. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen: „Die Kammer wolle diese 300 Thlr. bewilligen und zugleich im Vereine mit der zweiten hohen Kammer an die hohe Staats regierung den Antrag richten, dieselbe wolle die Ansprüche der katholischen Gemeinde zu Leipzig einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen und nach Maßgabe des Resultats dieser Prüfung einen Vergleich mit derselben abzuschließen suchen, je doch vorbehältlich der ständischen Genehmigung desselben." . . Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fra gen: ob sie den Antrag Unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. ' . ' Bürgermeister Hubler: Zur Rechtfertigung des Deputa- tionsgutachtcns wollte ich mir einige Worte erlauben. ' Präsident v. Gersdorf: Es haben sich zuvor noch gemel-^ det Aerr Graf v. Hohenthal (Königsbrück), v. Posern und v. Friesen. . . Referent v. Crusius: Die Deputation ist gewiß weit ent fernt gewesen, irgend confessionellen Rücksichten einen nachthei- ligen Einfluß auf diese Bewilligung zu gestatten; im Gegentheil würde es ihr zur Vermeidung eines solchen Scheines höchst er wünscht gewesen sein, wenn sie ihrer Ueberzeugung gemäß sich für die Bewilligung hätte aussprechen können. Meine Herren! die Deputation hält sich streng verpflichtet, blos dann sich für eine Bewilligung auszusprechen , wenn sie die Gründe, aus wel chen ein Postulat, insbesondere ein neues, auf dem Budjet in Antrag gebracht worden ist, für vollgültig erachten kann, um eine solche Belastung her Staatscasse vollständig rechtfertigen zw können. Dies konnte sie im vorliegenden Falle aber nicht, ein mal deshalb nicht, weil die Stände über die Parochialbedürfnifse der katholischen Gemeinden des Landes überhaupt und nament lich der Gemeinde zu Leipzig i. I. 1837 gewissermaßen einen Vergleich abgeschlossen haben, einen Vergleich, der von Landtag zu Landtag von Neuem die ständische Anerkennung gefunden hat, sodann um so weniger, als dieser Vergleich auf Voraussetzungen beruht, die nach den neuesten Erfahrungen bei Beurtheilung des Postulates angenommen werden können. Vermochte nun die Deputation nicht zu beurtheilen, ob, — wie die Erläuterungen zum Budjet annehmcn, — dem Entschädigungsanspruchs Rechtsgründe zur Seite stehen, so konnte sie auch nicht wünschen, daß ein Uebereinkommen altcrirt oder überschrit ten werde, welches zur Vermeidung der Wiederkehr sehr schwieriger und unangenehmer Erörterungen im Jahre 1837 ge troffen worden ist. Hauptsächlich ist es der Grund, der die De ¬ putation veranlaßte, sich gegen das Postulat zu erklären, weil als rechtliche Forderung in Anspruch genommen wird, was allerhöch- stens nur aus Billigkeitsrücksichten einige Beachtung verdienen könnte. Wenn von dem geehrten Sprecher vor mir erwähnt worden ist, daß cs den Schein gewinnen könnte, als ob die Ver änderung mit dem Staatsgebäude blos deshalb angenommen worden wäre, um der Aufnahme der Gemeinde oder Kirche in diesem Staatsgebäude überhoben zu sein, so dürfte diese Schluß folgerung doch eine etwas sehr gezwungene sein; denn es hat sich erst in späterer Zeit, nachdem die Veränderungen mit diesem Ge bäude aus ganz andern Rücksichten vorgenommen worden waren, dieNothwendigkeit herausgestellt, Unterstützungsmauerneinzu bauen. Staatsminister v. Wietersheim: Wenn der Herr Refe rent Bezug genommen hat auf die Verhandlungen im Jahre 1837, wo unter Zugrundlegung des Communalprincips der katholischen Gemeinde zu Leipzig eine bestimmte Unterstützung ausgesetzt wor densei, so habe ich darauf zu erwiedern, daß das gerade das Ent gegengesetzte beweisen dürfte. Denn im Decrete vom 20. Februar 1837, welches sich in den betreffenden Landtagsacten in dem zwei ten Bande der ersten Abtheilung befindet, ist ausdrücklich gesagt worden, daß den katholischen Gemeinden der Bau und, die Unter haltung ihrer Kirchen obliege, jedoch mit Ausnahme der katholi schen Gemeinden in Dresden und Leipzig, deren Kirchen Staats-, gebäude seien. Es hat daher bei jenen Verhandlungen darauf nicht Rücksicht genommen werden können, sondern es ist die ka tholische Kirche in Leipzig ausdrücklich als ein Staatsgebäude anerkannt worden. Was die Sache selbst betrifft, so bemerke ich zuvörderst, daß es nnangemeffen scheint, auf die Nechtsgründe einzugehen, weil es nicht den Verhältnissen entsprechen würde, über einen Gegenstand/ der nach Befinden zu rechtlichen Erör terungen gelangen kann, die Ansicht der Staatsregierung im Voraus auszusprechen, worauf leicht künftig Bezug genommen werden könnte. Was die Billigkeitsgründe betrifft, so erlaube ich mir noch kürzlich hinzuzusetzen, was schon vom Herrn Antrag steller bemerkt worden ist, daß drei gewichtige Gründe dafür zu sprechen scheinen, nämlich einmal der I31jährige Besitzstand, in dem sich die katholische Kirchengemeinde zu Leipzig in diesem Staatsgebäude befunden hat. Zweitens der Umstand, daß die Unbrauchbarkeit der Kirche als Kirche nicht durch einen Casus, sondern durch einen im Staatsinteresse unternommenen Bau herbeigeführt worden ist. Drittens daß in Folge dieses Baues die Räume nicht aufgehört haben zu existiren, sie sind noch fort während vorhanden, ja sie sind zu andern Zwecken noch brauch barer und nutzbarer geworden; das Unterziehen von Mauern hat mehre Abtheilungen zur Folge gehabt, welche als Niederlage ver wendet werden können. Es zieht also.der Staat daraus noch einen Nutzen und er würde sich durch diese 131 Jahre lang der katho lischen Kirchengemeinde zu Leipzig überlassenen Räume zum Schaden der Kirchengemeinde geradezu bereichern, wenn keine Entschädigung gewährt würde. Referent 0. Crusius: Ich habe nur zwei Worte zu ent gegnen. Wenn der Herr Staatsminister des Decretes von 1837
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder