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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Eine definitive Bewilligung dieser zukünftigen Überschüsse dürste aber doch bedenklich sein, da sich anderweite außeror dentliche Staatsbedürfnisse Herausstellen könnten, welche die künftige Ständeversammlung dann zu einer Steuererhöhung nöthigen würden. Jedoch wird es kein Bedenken finden, der Regierung die einstweilige Verwendung, wenn sie erforderlich sein sollte, zu überlassen, mit dem Vorbehalte, daß der künftigen Stände versammlung die definitive Bestimmung anheimgegeben werde. Die zweite Kammer hat beschlossen: die hohe Staatsregierung zwar zu ermächtigen, er forderlichen Falls die in der laufenden Finanzpe- riode etwa sich bildenden Verwaltungsüberschüsse vorläufig theilweise oder ganz zu Eisenbahnzwecken zu verwenden, deren definitive Bestimmung für diesen Zweck aber der Vereinbarung zwischen der hohen Staatsregierung und der nächsten Stände versammlung vorzubehalten, wozu man ebenfalls den Beitritt «»empfiehlt. Secretair Bürgermstr. Ritterstädt: Ich will in Bezug auf das Protokoll, was ich sofort machen will, fragen, ob es nicht würde nothwendig sein, daß die einzelnen Punkte ange führt werden? Sie werden wohl dann zusammengenommen? Referent Bürgermstr. Schill: Nein, es wird das nicht nöthig sein, sie werden sodann zusammengestcllt. e. annoch eine halbe Million Thaler Kassenbillets — außer den bestimmten 3 Millionen — auszugeben, wenn die Regierung es nach dem Stande der po litischen, Verkehrs - und sonstigen Verhältnisse für angemessen und unbedenklich erachten sollte. Die jenseitige Deputation hat nach sorgsamer Erwägung der Frage: ob das Papiergeld zu vermehren? beantragt: .die betreffende Ermächtigung auf 1 Million aus zudehnen, was die zweite Kammer auch beschlossen hat. Die Deputationen stimmen auch hier vollständig bei und sprechen die Ueberzeugung aus, daß eine Summe von 4,000,000 Thlr. Papiergeld dem Verkehr nur nütz ¬ lich, dem Staatscredit aber keineswegs schädlich sein wird/ Ja, sollte der Fall eintreten, daß Sachsen Eisenbahn unternehmungen auf Staatskosten ausführen müßte, so wird wohl zu erörtern sein, ob es sich eine Beihülfe in nochmali ger Vermehrung seines Papiergeldes verschossen dürste? — Die Deputationen.empfehlen auch hier, dem Beschluß der zweiten Kammer beizutreten. Der Herr Finanzminister hat hierbei während der Dis kussion in der zweiten Kammer die Ermächtigung beantragt: das dießfalls nöthige Gesetz, unter Beziehung auf die ständische Zustimmung erlassen zu können. In demselben werden die annoch auszugebenden Appoints benannt und die wegen der bestehenden Kassenbilletsschuld geltenden Bestimmungen auch auf diese nachträgliche Crei- rung auszudehnen sein- Die zweite Kammer hat die Ertheklung dieser Ermäch tigung ausgesprochen und die Deputationen empfehlen, ein Gleiches zu thun. 6. die Aufnahme eines Handdarlehns von » bis 1 Million Thaler auf kurze Zeit unter möglichst bil ligen Bedingungen. Die hohe Staatsregierung scheint nach der Decretsbei- lage nur dann diese Maßregel haben ergreifen zu wollen, wenn die Vermehrung der «»zinsbaren Staatsschuld nicht erfolge. — Nachdem aber wegen der sächsisch-schlesischen Eisenbahn ein Vertrag abgeschlossen worden und dadurch der Bedarf für die nächsten Jahre bedeutend gewachsen ist, überdkeß auch die Ausgabe der Kassenbillets nur nach und nach wird erfolgen können und überhaupt von gewissen Voraussetzungen bedingt ist, so erscheint es nothwendig, der hohen Staats regierung beide Mittel in die Hand zu legen, um hierdurch desto leichter den Bedarf sich beschaffen zu können. Derselbe Grund, welcher dem Gutachten sub a. und b. unterlag, spricht auch für diese Maßregel; es muß nämlich in den Nächsten Jahren, so lange als nur thunlich, die Aus gabe eines neuen zinsbaren Staatspapieres vermieden werden. Jedenfalls würde bei einer neuen Anleihe in der nächsten Zeit ein höherer Zinsfuß als 3Z- zugestanden werden müssen, und dieß dürfte auf den Cours der, in nächster Zeit hinaus gehenden neuen Staatsobligatkonen in Betrag von vires 4 Millionen Thaler sehr nachtheilig zurückwirken, was mög lichst zu umgehen ist. Die Deputationen empfehlen aus diesen Gründen: Die Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen Handdarlehns auszusprechen, wie solches auch die zweite Kammer gethan hat. e. die hohe Staatsregierung hält es endlich für rath- sam, auf baldige Abwickelung der noch vorhande nen Kammercreditkaffenschuld — jetzt noch etwa 450,000 Thlr. — hinzuwirken, und deßhalb die geeigneten Mittel zu ergreifen, damit die dazu im LnHet stehenden 60,000 Thlr. jährlich betragen den Zins- und Tilgungsmittel für eine erforderliche Anleihe, so weit thunlich, bis zum Eintritt der nächsten Finanzperkode verfügbar gemacht werden. In dem Aufsatz sub 0. (s. Nr. 1. des Anhangs, S. 52 flgd.) sind die Gründe, welche für diese Maßregel spre chen, näher auseinander gesetzt und nachgewiesen, inwie fern diese Abwickelung mit der vorliegenden Angelegenheit im Zusammenhang steht. — Anscheinend dürfte gegen diese Maßnahme sprechen, daß man es nicht vortheilhaft finden könne, eine, zu so niedri gem Zinsfüße (2K) stehende Schuld schneller, als der Plan erfordert, zu tilgen. Bei näherer Erwägung wird man aber zu einer entge gengesetzten Ansicht kommen. Es handelt sich hier nicht um eine Gewinn bringende Speculation, sondern um eine Finanzoperation, wodurch, ohne eine Erhöhung des Ausgabe-kuHet, Mittel zu neuen unvermeidlichen Bedürfnissen beschafft werden sollen- Besteht ein Tilgungsplan, wie in Sachsen, wo der Tilgungsfonds durch Zuschlag der sich halbjährlich abmin dernden Zinsen wächst, so wird in dem Falle, wo die Til gungsmittel im Verhältniß zur Schuld eine unverhältniß- mäßige Höhe erreicht haben und der Staat eine neue Anleihe zu machen genäthigt ist oder sonstige außerordentliche Be dürfnisse zuwachsen, es allemal im Vortheil der Steuer pflichtigen erkannt werden, wenn die Staatsregierung die geringe Staatsschuld völlig abwickelt und sich hierdurch die
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