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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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werde, gestattet sich jedoch dell Vermittelungsvorschlag, die diesseits im Bericht und bei den Verhandlungen ausgespro chene Voraussetzung,! daß > die Ausführung Her zittau-löbaurr Flügelbahn deÜ UUternehmern der Hauptbahn vöü vorn-her ein zur Bedingung gemacht werde, eine Maßregel, die aller dings einiges Bedenkliche hat, fallen zu lassen, so daß diese Bahn, als Pferdebahn, zwar in das System der unter Mit wirkung des Staates auszuführettdem Eiseübadnen mit aus genommen werde, die Ausführung und der Bau aber erst nach Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel durch die künftigen Ständeversammlungen und nach vollständiger Si cherung der Bahnen nach dem Auslände zu erfolgen habe. Wenn die geehrte Kammer dem Vorschläge der Depu tation beipflichtet, so kann Punct I. nach dem diesseitigen Bericht unverändert bestehen bleiben. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Ich habe noch zu erwähnen, daß die erste Deputation Ihrer Kammer dieser An sicht vollständig beigetreten ist. Abg. Puschel: Meine Herrn I Ich darf wohl als ge wiß annehmen, daß die geehrte Kammer, dem wiederholten Rache ihrer Deputation gemäß, ihren früheren Beschluß, inso weit er dahin ging, diese Flügelbahn mit in das jetzige System der unter Mitwirkung des Staates zu bauenden Eisenbahnen aufzunehmen, aufrecht erhalten werde. Die Ablehnungsgründe der jenseitigen Kammer sind nicht haltbar, sie beruhen zum Theil auf falschen Voraussetzungen, von denen man schon theilweise zurückgegangen ist, und enthalten sogar innere Wider sprüche. Ich werde mich indessen auf die Beleuchtung dieser Gegengründe nicht einlassen, theils weil ich es nicht für nöthig halte, theils auch aus Rückfichtsnahme auf die zugemessene kurze Berathungszeit. Will Man nun, wie ich vorausfetzen darf, den gewetbreichen und bedrängten Gegenden eine Unterstützung, die sie so nöthig haben, wirklich zu Theil werden lassen, so muß ich der Meinung sein, daß wir den Vermittlungsvorschlag, wie ihn die Majorität der Deputation angerathen hat, nicht ge nehmigen können. Die Bedingung, daß die Unternehmer der Hauptbahn zu verpflichten sind, auch den Bau der Flügelbahn auszuführen, kann nicht aufgegeben werden, denn nur durch diese Bedingung wird die Füglichkeit gewährt, den Bau aus zuführen, welchen die geehrte Kammer wirklich beabsichtigt. Ich halte diese Bedingung für unerläßlich nothwendig, und an dern Theils auch für ganz unbedenklich. Für nothwendig; — wäre das Vrrhältniß noch so, wie 1836 und 1837 , so würde ich einer ganz andern Ansicht sein; denn damals war es ein Leichtes, die Kapitalisten für solche Unternehmungen zu ge winnen. Jetzt ist es aber anders. Ich muß darauf aufmerk sam Machen, daß die ganze oberlausitzer Bahn ohne Hülfe des Staates bereits gebaut oder doch wenigstens ihrer Vollendung nahe sein würde, wenn die Staatsregierüng damals die Con- cession dazu nicht zurückgehalten hätte, denn die Mittel waren auf dem Wege der Privatsubscription bereits zusammengebracht. Ich bin weit entfernt, der hohen Staatsregierung darüber einen Vorwurf machen zu wollen, ich weiß, daß inmittelst die Ansich ten über die Nothwendigkeit des Baues der Eisenbahnen sich erst festgestellt haben, was damals noch nicht der Fall war. Dermalen aber würde es freilich schwer sein, selbst wenn der Staat ver mittelnd und unterstützend einträte, eine Gesellschaft für diese Zweigbahn und ' deren Bau zu finden. Man-würde jetzt gar sehr in Erwägung ziehen, daß die großen Kosten einer eigenen -Administration nothwendig auf die Rentabilität einer solchen Zweigbahn nachtheilig einwirken müßten, und deßhalb bedenklich werden, ob man sich betheiligen könnte. Ich halte aber auch diese Bedingung für ganz unbedenklich. Man sagt zwar, es würde dem Rechte der künftigen Ständeversammlung sträjudi- cirt, wenn man jetzt die Regierung ermächtigen wollte, diesen Bau gleichzeitig mit dem Baue der Hauptbahn in Accord zu geben und den Abschluß darüber zu bewirken, indem beschlossen worden ist, es solle erst die künftige Ständeversammlung über die Höhe der Betheiligung bei Binnenbahnen Bestimmung treffen; allein ich glaube, es läßt sich ein Ausweg treffen, wodurch diesem Beschlüsse nicht entgegengetreten wird. Mei ner Ansicht nach braucht sich vor der Hand die Staatsregierung nur darauf zu beschränken, daß sie die Gesellschaft für den Hauptbau im Allgemeinen verpflichtete, die Flügelbahn mit zu bauen, die nähern Bestimmungen wegen der künftigen Bethei ligung aber sich vorbehielte. Ich glaube, die Gesellschaft wird kein Bedenken haben, eine solche Verpflichtung rinzugehen, wenn sie auch vor der Hand nicht weiß, wie hoch die Betheili gung sein wird; denn sie weiß doch wenigstens so viel, daß eine Betheiligung stattfinden wird, sie weiß auch, daß ihr diese Bahn sehr nützlich für den Betrieb der ganzen Hauptbahn sein wird. Sie wird ferner in Betrachtung ziehen, daß es sich hier nicht um Aufbringung und Verzinsung von Millionen handelt. Ich muß aus diesen Gründen, meine Herren, dringend anra- then, die Bedingung nicht aufzugeben und die Bahn nicht aufs Spiel zu setzen. Man.hat Seiten- der Majorität diesen Vor schlag als einen Vermittlungsvorschlag hingestellt, ich glaube aber' in der That, es wird desselben nicht bedürfen. -Ich habe erst neulich bei einer besondern Veranlassung eine gewichtige Stimme aus der jenseitigen Kammer den Wunsch aussprechen hören, daß es zwischen beiden'Kammern zum völligen Friedens schlüsse kommen möge, und sollte daher wohl glauben, daß man in einer so wichtigen Angelegenheit, wo es sich um die Wohl fahrt einer dicht bevölkerten und bedrängten Gegend handelt, eine andere Meinung nicht haben werde. Daher ersuche ich die geehrte Kammer, meiner Ansicht nachzugeben und die gestellte Bedingung nicht aufzugeben. Staatsminister Nöstitz und Jänckendorf: Der geehrte Abg. Püschel erwähnte vorhin, daß die oberlausitzer Bahn be reits gebaut sein würde, wenn sich die Regierung früher hätte entschließen Mnett, ConcessiöN dazu zu ertheilen. Darauf muß ich bemerken, daß die Concessivn für diese Bahn deßhalb früher nicht ertheilt worden ist, und ertheklt werden konnte, weil zunächst die Eisenbahnverbindungen mit dem Auslande, hier also die mit Schlesien, gesichert sein Mußte. Ueber> die Befolgung dieses Grundsatzes fand bereits mit der vorigen StandevirsäMm- lung vollständiges Einverstandniß statt. Däs Vorhandensein des gesicherten Anschlusses an das Ausland war demnach als
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