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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Ohne nun in der genauem Fassung einer solchen Verord nung der Staatöregierung vorgreifen zu wollen, hat sich die De putation erlaubt, ihre Ansicht in dieser Hinsicht in folgenden zwei Paragraphen der verehrten Kammer mitzutheilen. Sie würde ganz kurz in wenigen Paragraphen vielleicht fol gendermaßen zu fassen sein: 8- 1- , . Der Bauernstand wird aufden erbländischen Kreisversamm lungen durch diejenigen feines Mittels vertreten, welche auf den' Grund ihrer Ansässigkeit in dem betreffenden Kreise die Function als bäuerliche Abgeordnete zur allgemeinen Ständeversammlung, mgleichen als deren Stellvertreter auf sich haben. §-2. Die Abgeordneten des Bauernstandes bilden den dritten Stand oder die dritte Corporation der Kreisstände und haben in dieser Beziehung die nämlichen Rechte und Pflichten, als die Cor poration der Ritterschaft und Städte. Diese beiden Hauptgrundzüge, daß die Deputation wegen dieser Neuerung keine neue Wahlen wünscht, und zugleich dem Bauernstände alle Rechte und Pflichten, somit auch eine Colle- ctivstimme in gewissen Fällenals dritte Corporation sichern will, hat sie hier aussprechen zu müssen geglaubt, während sie alle übrigen Bestimmungen, als zur nähern Ausführung gehörend, vertrauungsvoll in die Hände der Staatsregierung gelegt wis sen will. Sollte nun die verehrte Kammer mit der Deputation hier über imWesentlichen einverstanden sein, so schlägt ihr letztere vor: sich mit der zweiten Kammer dahin zu vereinigen: daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, die Zulassung von Vertretern des Bauernstandes auf den erbländischen Kreisversammlungen auch unerwartet einer neuen Kreistagsordnung durch Verordnung bal- digst'bewirken zu wollen. Referent Graf Hol) enthal (Püchau): Ich kann unmög lich diesem Bericht beschließen, ohne darüber zuvor noch meine Freude auszusprechen, daß dieser Antrag von unserm Herrn Vice präsidenten ausgegangen ist, dessen Grundsätze in politischerHin- sicht bekannt genug sind , indem derselbe dadurch den Beweis lie fert, daß auch die Mitglieder der Ritterschaft und Aristokratie, die sich zur konservativen Seite bekennen, wenn es sich um einen wohlerwogenen Fortschritt handelt, demselben nicht entgegen sind, und nicht Lurch Ausschließung anderer Stände eine Art Druck ausüben wollen, wie es hin und wieder geglaubt worden ist. Vicepräsident v. Carlowitz: Wenn durch meine Petition derjenige Gegenstand in Anregung gebracht wurde, der sich heute auf der Tagesordnung befindet, so bleibt mir nach Einsichtnahme des Berichtes unserer Deputation Nichts weiter übrig, als ihr Dank zu sagen für die Berücksichtigung meiner Wünsche und zu gleicher Zeit zu erklären, daß ich mit ihrem Gutachten vollkommen einverstanden bin. Freiherr v. Friesen: Auch ich habe mich mit dem Anträge, schon als er gestellt wurde, einverstanden erklärt, trete auch dem Deputationsgutachten bis auf ein einziges Wort bei, welches ich dem Anträge beizufügen für nothwendig halte. Sind nämlich nach d,er bisherigen Kreistagsordnung die Kreistage theils allge meine, an welchen Ritterschaft und Städte Theil nehmen, theils besondere, wo die Ritterschaft ihre Angelegenheiten ohne Zuzieh ung der Städte zu berathcn hat, so ist zu diesem letzter^ neuerlich noch eine andere, sehr wichtige Angelegenheit gekommen, nämlich die ritterschaftlichen Wahlen, die man eigentlich, streng genommen, nicht besondere Kreistage nennen kann, sondern Wahltage; da aber ein Unterschied zwischen den allgemeinen und besonderen Kreistagen besteht, so wird es nothwendig sein, in den Antrag noch die Worte hinzuzufügen: „auf den erbländischen allgemei nen" Kreisversammlungen, und ich würde, insofern die Deputa tion nicht geneigt wäre, diese nothwendige Einschaltung beizufü gen, den Herrn Präsidenten bitten, dieses als Amendement zur ' lnterstützung zu bringen. Im Allgemeinen habe ich nur noch wenige Worte zu sagen. Die Zuziehung bäuerlicher Abgeord neten bei den Kreistagen ist nicht nur wünschenswerth, sondern auch wirklich notwendig, sie wird schon durch §. 4 und 5 der Kreistagsordnung, wie auch die Deputation erwähnt hat, noth- wenöig, indem diesen zufolge die Kreisstände die allgemeine Wohl- ahrt des Kreises zu berathen, und demzufolge Anträge und Gut achten zu geben haben, und es können demnach natürlich, wo es das allgemeine Wohl des Kreises gilt, nur solche Gutachten als allgemeine anerkannt werden, an welchen auch die bäuerlichen Ab geordneten Theil genommen haben. Die Theilnahme bäuerlicher Abgeordneten an den Kreistagen ist ferner auch nach §. 7 noth wendig, nach welcher die ällgemeinen Kreisstände in Zeiten der Noth, also namentlich des Krieges, mit Genehmigung der Regie rung sogar das Recht haben, allgemeine Anlagen auszuschreiben. Die Zuziehung ist ferner nöthig wegen der gemeinschaftlichen Fonds, welche die Kreise besitzen- und die theils von den vormali gen Kreisdeputationen und ihren Cassenbeständen hcrrührcn, theils aus der vormals ständischen Gensdarmerieverwaltung übrig geblichen sind, bei welcher sich Ueberschüffe gebildet haben. Diese Cassen sind damals durch Beiträge der steuerbaren und steuer freien Unterthanen aufgebracht worden, und also ohne Zweifel Eigenthum der Kreise. Ein Medenken könnte ich allenfalls gegen den Antrag erheben, nämlich das, — (Staatsminister v. Linde nau tritt ein) — ob es nicht nothwendig wäre, bevor bäuerliche Abgeordnete zu den Kreisversammlungen zugezogen würden, die Kreisstände deshalb zu befragen, da nach der Verfassungsurkunde die Kreisstände eine in Wirksamkeit bestehende Corporation bilden, man also eigentlich, streng genommen, ohne ihren Willen nicht neue Elemente hinzufügen kann. Allein ich unterdrücke dieses Beden ken und fühle mich darüber vollkommen beruhigt, und zwar 1) da es keinem Zweifel unterworfen sein kann, daß, wenn Negierung und Landstände sich über einen Beschluß vereinigen, derselbe Ge setzeskraft hat, und also auch die Kreisstände an dieses Gesetz gebunden sind; 2) nchme ich dieses Bedenken sofort zurück, weil, wenn man dasselbe verfolgen wollte, der Wunsch, der diesen Antrag veranlaßt hat, vielleicht bis zum nächsten Landtage un erfüllt bleiben würde, was uns nicht ängcnehm sein könnte, und 3) weil ich überzeugt bin, daß der Antrag ganz im Sinne und Wunsche der Kreisstände selbst ist, und daß sie, wenn sie befragt werden sollten, auf diese Frage unbedingt Za antworten würden. — Nun hätte ich aber noch zum Schluffe eine Bitte an die hohe
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