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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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künftigen Ständeversammlungen und nach vollständiger Si cherung der Bahnen nach dem Auslande zu verfolgen habe. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Ich glaube, daß das Letztere, namentlich durch Punct 10., der in beiden Kam mern Annahme 'gefunden hat, bereits feststeht und darauf keine Frage zu (stellen sein werde. Ich glaube daher, cs würde blos die Frage zu stellen sein: ob die Kammer bei Punct 1., wie er bei der ersten Berathung beschlossen wor den ist, stehen bleiben, und dann, ob sie den Antrag des Abg. von Thielau noch annehmen wolle. Abg. von Thielau: Man könnte die Frage vielleicht so stellen: will Idie Kammer bei ihrem früheren Beschlüsse mit Vorbehalt des Antrags, den ich gestellt habe, be harren? Präsident v. Haase: Ich würde also sonach die Kam mer fragen: ob sie bei ihrem Beschlüsse in Bezug auf die löbau-zittauer Flügelbahn beharren will, mit Vorbehalt einer «nderweiten Frage auf den heutigen Antrag der Deputation, welcher in Folge eines Antrags des Abg. von Melau stattge funden hat. Will die Kammer bei ihrem ersten Beschlüsse beharren? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident v. Haase: Nun würde ich also fragen: ob die Kammer der Staatsrcgierung in Bezug auf die Maßregel, die Ausführung der löbau-zittauer Flügelbahn den Unter nehmern der Hauptbahn von vorn herein zur Bedingung zu machen, überlassen wolle, in wie weit sie auf dieser Be dingung bei Concessionirung des Eisenbahnbaues von Dresden nach Breslau insistiren zu können glaube? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Im Berichte heißt es weiter: Zu 2. Unter letzterer Voraussetzung beantragt die Deputation die diesseits angenommene Fassung dieses Punctes nach der Vorlage bestehen zu lassen. Eine Aenderung, wie sie die erste Hammer beantragt hat, würde nur aus einer Aende rung von Punct I. sich rechtfertigen lassen. — Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Die erste Kam mer hat eine Aenderung mit Punct 2. vorgenommen, weil dieses durch ihren Beschluß bei der löbau-zittauer Flügel bahn nothwendig wurde; da wir aber bei unserm Beschlüsse diesseits beharrt sind, so würde hier keine Abänderung nö- thig sein. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer der Ansicht der Deputation bei?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Im Berichte heißt es weiter: Zu 3. Der von der zweiten Kammer mit 41 gegen 25 Stim men beschlossene Antrag auf Aufhebung des durch das Gesetz vom 10. August 1837 ausgesprochenen Expropriationsrechtes auf der Linie Zwickau-Chemnitz ist von der ersten Kammer einstimmig abgelehnt worden. — Anhang 10. Die unterzeichnete Deputation ist bei Stellung jenes Antrages von der Ansicht ausgegangen, daß durch das Zu standekommen des Tractes Zwickau-Chemnitz, wenn Chem nitz-Riesa einmal gebaut wäre, der Charakter dieser ganzen Bahn ein wesentlich anderer, daß es eine Parallelbahn für die sächsisch-baierische Bahn werben, diese, und damit die ansehnlich daran betheiligte Staatskasse, so wie das Interesse von Leipzig — ganz besonders, wenn die jüterbogk-riesaer Bahn noch einmal ausgeführt werden sollte — sehr empfind lich berühren würde. — Die Deputation meinte deßhalb, es knüpften sich fernerhin an den Bau der Strecke Chemnitz- Zwickau so gewichtige Interessen, daß es rathsam sei, diesen Bau, auch wenn keine Mittel aus Staatskassen dazu erfor derlich würden, jedenfalls von einer weiteren Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen abhängig zu machen. Das war der einzige Zweck des diesseitigen Antrages und dieser ließ sich nur durch Zurücknahme des Expropriationsrechtes erreichen, da außerdem die hohe Staatsregierung jeden Au genblick die Concession zu jener Bahn ertheilen kann. — Die Deputation war der Ansicht, die ansehnliche Betheiligung des Staates an der sächsisch-baierischen, der zwickau-wer- dauer und der chemnitz-riesaer Bahn berechtige denselben vollkommen, jenes Expropriationsrecht zurück zu nehmen, das unter ganz anderen Verhältnissen und in der Vorausse tzung, daß die ganze Linie ohne Beihülfe des Staates ge baut werden würde, ertheilt worden war. Aus diesen Gründen rathet die Majorität der Deputation der Kammer an, bei ihrem früheren Beschlüsse zu beharren. Die Minorität der Deputation dagegen will nicht ver kennen, daß eine der wichtigsten Voraussetzungen, von denen die Deputation bei Stellung des Antrages ausgegangen ist, erst dann sich erfüllen wird, wenn der Bau der chemnitz-ric- saer Bahn unter Beihülfe und Mitwirkung des Staates be ginnt, und daß demnach, da hierzu für die jetzige Finanz perkode keine Mittel bewilligt worden sind, in Wirklichkeit der Stand der ganzen Angelegenheit zur Zeit sich wenig än dert und ändern wird, demnach wohl auch ohne wesentlichen Nachtheil zur Zeit noch jener Antrag auf sich beruhen kann. — Non derjenigen künftigen Ständeversammlung, welche die Mittel zum Bau der Linie Chemnitz-Riesa bewilligen wird, wird es abhangen, ob sie für rathsam erachtet, dann die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, daß die Linie Chem nitz-Zwickau ohne Zustimmung der Stände nicht nachfolgen kann. Aus diesem, aber auch lediglich aus diesem Grunde ra thet die Minorität der Deputation ihrer geehrten Kammer an, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten und zur Zeit den Antrag auf Aufhebung des Expropriationsrechtes auf der Linie Zwickau - Chemnitz fallen zu lassen. Für den möglichen, wenngleich nicht wahrscheinlichen Fall jedoch, daß die Linie Zwickau-Chemnitz ohne Unterstü tzung des Staates, vor Beginn der Linie Riesa-Chemnitz erbaut würde, rathet dieselbe Minorität der Deputation ihrer geehrten Kammer an, im Verein mit der ersten hohen Kam mer in der ständischen Schrift die Voraussetzung auszuspre chen, daß in solchem Falle alle Verpflichtungen des Staates zu Mitwirkung bei der Linie Riesa-Chemnitz erledigt sein würden. Die erste Deputation, mit Ausnahme eines ihrer Mitglieder, tritt dem Minoritätsgutachten, jedoch nicht dem Anträge in die ständische Schrift bei. Abg. 0. Geißler: Ich bin dafür, daß die Kammer bei ihrem früher gefaßten Beschlüsse, dem Majoritätsgutachten ge mäß , stehen bleibe. Ich halte Vollführung der Bahn von 2
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