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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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auch an die denken, die es bezahlen sollen. Da man in diesen Conflict geräth, so glaube ich, muß man dabei stehen bleiben, daß man da nicht bewilligt, wo die Nothwendigkeit nicht klar vorliegt. Ich erlaube mir aber auch bei dieser Gelegenheit noch, einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, der zwar nicht zum Budjct gerade gehört, den ich abevheute Vorbringen will, weil eine Verhandlung, die wir zu erwarten haben, mir nicht Gelegen heit geben Möchte, über den Gegenstand zu sprechen, da ich um Urlaub nachzusuchen mich bewogen finden und abwesend sein könnte. Es ist nämlich eine ausgemachte Sache, daß alle Kir chen uNd Schulen in Sachsen ohne Ausnahme unter der Aufsicht der Kircheninspectionen stehen, wozu die Localobrigkeiten mit gehören. In dem Gesetze vom I. November 1836 ist aber über- dem ausdrücklich bestimmt worden, daß die Obrigkeiten dafür sorgen sollen, daß dem gedachten Gesetz überall nachgekömmcn werde, und daß,die Geistlichen auch in dieser Beziehung sich an die Obrigkeiten verwenden sollen. Meine Herren! daraus stießt wohl ganz deutlich, daß die Obrigkeiten auch die katholischen Geistlichen, die in den ihrer Obsicht anvertrauten Orten ange stelltwerden , genau kennen müssen. Nun ist aber in dem Ort, dem ich angehöre, ein ganz eigner Fall vorgekommen. Es ist für die katholische Gemeinde, welche kaum 1000 Seelen zahlt, erst ein katholischer Pfarrer angestellt, diesem ist aber neuerlich noch ein zweiter Geistlicher beigegeben worden. Dagegen ist an und für sich Nichts eknzuwenden, allein der zweite Geistliche ist bei uns angekommen, und befindet sich bei.uns bereits seit sechs Monaten und langer. Ich glaubte anfangs, er sei blos auf Desuch da, allein spater hat er mir persönlich seinen Besuch ge macht, und da habe ich denn vernommen, daß er als zweiter Geistlicher bei der katholischen Pfarre in Chemnitz allerdings angestellt sei. Davon hat man aber keiner Stadtbehörde irgend eine Nachricht gegeben; ich glaube aber, wenn man die Verhältnisse zusammennimmt, in welchen die Obrigkeiten zu den katholischen Geistlichen stehen, so ist es unerläßlich, daß die Behörden wissen müssen, wer diejenigen sind, welche die geist lichen Functionen verrichten. Ich enthalte mich, einen Antrag zu stellen, allein unbemerkt konnte ich diesen Umstand nicht las sen, und ich hoffe, das hohe Ministerium des Cultus werde gewiß die katholische Anstellungsbehörde anweisen, sie möge in Zukunft bei Anstellung katholischer Geistlichen den betreffenden Obrigkeiten Notiz zukommen lassen, weil eine solche Unterlassung, ich will mich ganz gemäßigt ausdrücken, mir wenigstens nicht artig erscheint. ' - Prinz Johann: Ich bin weit entfernt, unserer geehrten Deputation irgend einen konfessionellen Grund bei ihrem Anträge unterschieben zu wollen; jedoch möchte auch ich mich für die Be willigung des Postulats erklären, und kann den Gründen der Deputation meinen Beifall nicht in allen Punkten schenken. Ihr Raisonnement ist ungefähr folgendes: Im Jahre 1837 wurde ein Bauschquantum für die Kirchen und Schulen bewilligt; was über dieses Bauschquantum noch ferner bewilligt werden soll, muß auf ganz unbezweiselten Nechtsgründen beruhen; die Be willigung für die katholische Kirche in Leipzig beruht aber nicht auf solchen unzweifelhaften Ncchtsgründen; sie ist also abzuwei sen. Ich kann diesem Raisonnement durchaus nicht meinen Beifall schenken; denn das Abkommen vom Jahre 1837 beruht auf der Voraussetzung, daß die katholische Kirche zu Leipzig in einem Staatsgebäude untergebracht sei und für dasselbe irgend ein Beitrag der Gemeinde nicht angesonnen werde. Es kann , also die Basis dieses UebereinkoMmens aüf die vorliegenden Ver hältnisse in keiner Weise angewendet werden. Mir scheint da her auch, als ob man nicht unbedingt strenge Nechtsgründe ver langen müsse. Mich auf solche Rechtsgmnde einzulassen, bin ich auch nicht gesonnen; sollte ein Rechtsstreit darüber entstehen, so werden sie an einem andern Orte, und wahrscheinlich besser ^alß hier, erörtert werden, und es müßte dann jedenfalls der Staatsregierung unbenommen sein, im Wege eines Vergleichs dasjenige vorzunehmen, was sie für die Staatscasse der Lage der Sache nach am angemessensten halte. In Bezug auf den zweiten Kheil des v. Hcynitz'schen Antrages glaube ich, wird es dessen nicht bedürfen. Was über die Billigkeitsgründe anlangt, so glaube ich, ist cs wohl überhaupt angemessen, einen Rechts streit soviel wie möglich zu vermeiden, nicht das'Recht aüf die Goldwaage zu legen, sondern der Billigkeit, die In jedes Men schen Herzen geschrieben steht, zu folgen. Daß aber solche Bil- ligkeitsgrünbe hier vorwalten, liegt am Tage; cs ist schon vün mehren Mitgliedern erwähnt worden, daß die katholische Ge meinde in Leipzig seit 130 Jahren in ungestörtem Gebrauche ei nes Locals in einem königlichen Gebäude, nämlich der Pleißen- burg, gewesen ist, und für die Unterhaltung dieses Gebäudes in baulichem Stande ihr nie Etwas angcsonnen worden ist; sie konnte auch nicht glauben, daß sie je aus dem Besitze dieses Lo cals gesetzt werden würde, da die Staatsregierung in späterer Zeit die Kirche für eine Pfarrkirche erklärte, und man doch un möglich annehmen könnte, daß eine Pfarrkirche in einem solch prccairen Zustande gelassen werden könnte, der die Unbrauchbar keit des Locals zu kirchlichen Zwecken nichtdurch Zufall, sondern, wie cs scheint, durch einen von der Verwaltung angeordireteü Bau herbeiführen werde. Ich bin wert entfernt, zu glauben, daß dieser Bau mit Absicht geschehen wäre; aber es ist von der Staatsregierung selbst angebeutet worden, daß derselbe nicht die Ursache dazu gewesen sei. Man hat gesagt, es wäre das Local schon früher baufällig gewesen; aber gerade deshalb dürfte es bedenk lich gewesen sein, daß in den vbern Löcakvorrathskammem schwere Gegenstände ausgestellt worden sind. Ich glaube, dqs Local ist quch durch den nöchigen Bau für ewige Z eiten zu kirch lichen Zwecken unbrauchbar geworden, weil man große Unter mauerungen angebracht hat; aber für andere Zwecke bestehen die Raume noch. Ich komme noch auf einen zweiten Punkt, näm lich es ist gesagt worden, die katholische Gemeinde wäre keines wegs hülfsbedürftig, sie habe bereits 9,000 Thlr. zum Ankauf eines Grundstücks verwendet; es ist mir aber aus sicherer Hand bekannt, daß die katholische Gemeinde zu diesen 9,000 Thlr. auch nicht einen Heller beigetragen hat; es ist diese Summe vielmehr durch den Credit des Vorstandes der katholischen Kirche in Sachsen ausgenommen worden und es war übrigens auch noth-
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