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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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wottet hat. Jndeß benutze' ich das mir vergönnte Wort, um im Allgemeinen über den in Rede stehenden Gegenstand meine un maßgebliche Ansicht auszusprechen. Hatte die katholische Ge meinde zu Leipzig die Unterstützung des Staates ohne Weiteres aus Billigkeitsgründen nachgesucht- so wäre die Sache auch lediglich aus diesem Gesichtspunkte zu betrachten, und Nie mand würde geneigter gewesen sein, für die Bewilligung zu spre chen, als ich. .Ja ich muß aufrichtig bekennen, selbst dann hätte ich gewünscht, es wäre dieses Billigkeitsgefühl auf eine andere Weise als durch einen Antrag bei der Ständeversammlung in Anspruch genommen worden. Es ist ziemlich allgemein bekannt, daß zum Zweck der Erbauung einer neuen katholischen Kirche für die leipziger Gemeinde im Auslande Sammlungen veranstaltet worden sind, deren Ertrag, wie ich vernommen habe, sehr ergiebig sein soll. Es wäre mir erfreulich gewesen, wenn die geehrten Vorstände der katholischen Gemeinden in Sachsen dasselbe Zu trauen auch zu ihren sächsischen Landsleuten gehabt hätten. Ich bin überzeugt, daß die Protestanten insgesammt es als eine Christenpflicht angesehen haben würden, diesem Zutrauen zu ent sprechen, und daß, dafern sie nur eine Veranlassung erhalten hät ten, sie gern Jeder soviel, als in seinen Kräften stand, beizu steuern,- bereit gewesen wären, um ein Gotteshaus für ihre katho lischen Mitbrüder in Leipzig nicht nur in einer nothdürftig zurei chenden, sondern in einer anständigen und würdigen Gestalt zu erbauen. — Es ist Keines vonBeiden geschehen. Weder hat man, so viel mir bekannt — möglich ist es, daß Etwas der Art gesche hen ist, was nicht zu meiner Kenntniß gelangt ist — weder hat man, sage ich, soviel mir bekannt, die sächsischen Protestanten zu einer freiwilligen Beisteuer aufgefordert, noch hat man sich an die Ständeversammlung aus Billigkeitsgründen gewendet, und das von dem hohen Cultusministerio in das Budjet aufgenonimene Postulat ist lediglich aufRechtsgründe gestellt. Da,muß ich denn freilich sagen, daß, wenn von Rechtsansprüchen die Rede ist, es wenigstens mir, dem Juristen, verziehen werden möge, wenn ich die Unterlagen zu sehen begehre, auf rvelche sich dieselben grün den, Nichts, desto weniger trete ich aus vollem Herzen den An sichten und Aeußerungen bei, welche heute mehrfach, in dieser Kammergehörtworden sind, daß es nicht wünschenswerth sei, eine Angelegenheit der Art durch einen förmlichen Proceß,. durch eine Entscheidung der Justizbehörde zu Ende zu bringen, und daß es voxzuziehey ser, wenn die Staatsregierung sich die von der katholischen Gemeinde zu Leipzig behaupteten und aufgestellten Nechtsgrsinde unmittelbar vorlegen läßt, und nach vorausgegan- generPrüfung das, was sie für billig erachtet, ohneWeiteres zu gesteht und das nach der Berechnung sich ergebende Capital aus zahlt. Auf diesen Weg scheint der Vorschlag des Herrn v. Hey nitz zu führen. Ich habe seine Rede gleich anfangs nur so ver standen, daß er wünscht, es solle der katholischen Gemeinde zu Leipzig eine jährliche Zahlung von 300 Lhlrn. vorläufig bewil ligt werden, das heißt bis zu dem Momente, wo entweder eine von der Staatsregierung zu veranstaltende Erörterung der Sache ein solches Ergebniß geliefert haben wird, daß darauf ein Ver gleich über das Capital geschlossen und dieses Capital selbst aus- I. 69. .'gezahlt werden kann, oder im Gegrnfalle bis zu dem Momente/ wo es gewiß ist- daß die gepflogene Verhandlung zu keinem Ver gleich führt, sondern die Sache auf den Weg Rechtens gewiesen ! werden muß. Will nun der Herr Antragsteller, wie ich nach sei ner Erläuterung annehmen darf, seinen Antrag in diesem Sinne verstanden wissen, so werde ich ihm beitreten kn derUeberzeu-. gung, daß aufdieseWeise allen Forderungen, sowohl, der Ge rechtigkeit als der Billigkeit und der christlichen Bruderliebe Ge nüge geschehe. - . ' v. Großmann: Augenblicklich und mit Freuden habe ich nach dem Einsturz der katholischen Kirche in Leipzig die Hand ^geboten, der dasigen Gemeinde den Mitgebrauch der Neukirche zu bewilligen, soweit ich dabei concurrirte. Ebenso würde ich, augenblicklich und mit Freuden für einen Beitrag zu ihrem Kir chenbau aus Staatsmitteln stimmen, wenn ein solcher ausfall gemeinen Billigkeitsgründen, wie es von Seiten mehrer prote stantischen Gemeinden auf diesem Landtage der Fall gewesen ist,, gefordert würde. Da es sich aber um eine Rech tsforderung handelt, und die angeführten Gründe mir nicht stichhaltig er scheinen , so muß ich unbedingt dem Anträge der geehrten De putation beistimmen. Man hat angeführt, daß ja der reformirten Kirche auch eine solche Billigkeit bewiesen worden sei. Ich muß das leugnen; gerade das Gegentheil hat stattgefunden. Die re- formirte Gemeinde hat in der ihr von Seiten des Staates über .ihre Kirche vor LOO Jahren ausgestellten Urkunde — wie noto risch verlautet, denn gesehen habe ich sie nicht, — den Ausdruck für sich gehabt: die Kirche solle der reformirten Gemeinde ,-ge widmet" sein. Gleichwohl hat die Staatsregierung diesen Ausdruck nicht gelten lassen, der, wenn er von der katholischen 'Kirche «»gezogen würde, einer hohen Erwägung würdig zu er achten wäre, sondern die reformirte Gemeinde ist genöthigt ge wesen, ihre Kirche, die sie länger als LOO Jahre in Gebrauch gehabt und gegen eine Kaufsumme erworben hatte, nochmals dem Staate abzukausen. Dieser Fall kann schlechterdings zu Gunstenderkatholischen Gemeinde keine Anwendung leiden, er jkann nur gegen sie zeugen. Die von den Katholiken angeführ ten Gründe haben wohl einigen Schein des Rechts für sich, Wahr heit aber kann ich in keinem einzigen anerkennen. Daß aus einem 131jährigen Besitzstand keine Folgerung herflicße, vermöge de ren der Staat verbunden sek, die Kirche der Katholiken zu bauen,. hat bereits der Herr Bürgermeister Wehner auf schlagende Weise dargelegt. Der zweite Grund, welcher davon hergenommen ist, chaß der Einsturz nicht durch einen Casus, sondern in Folge eines Unternommenen Baues erfvlgtjei, beruhtnichtinvollerWahrhcit; jdenn nicht durch einen Bau ist der Einsturz erfolgt, sondern in Folge der eigenthümlichen Benutzung des die Kirche einschließen den Gebäudes zur Aufbewahrung von mehren hundert Centnern Gewehre/ die auf das Gewölbe gedrückt haben. Der dritte Grund, die gegenwärtige Benutzung bringe dem Staate Gewinn, erscheint mir ebenfalls nur als ein Scheingrund. Soviel ich weiß, wird die Räumlichkeit zu nichts benutzt, als zur Haupt wache des dort casernirten Jägerbataillons, und den Werth die ser weiß ich nicht zu quantifkciren. Man hat das Postulat fer- 2 *
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