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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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daß eine Kirche gebaut wird, ohne daß die Negierung als oberste Aufsichts- und Schutzbehörde die Erlaubniß dazu gibt; ja es kann dieses nicht einmal mit einer Schulanstalt geschehen. Die Kreisdirection wird davon allemal in Kenntniß gesetzt. Staatsminister v. Zeschau: Als dem Minifterio bekannt wurde , daß, wie behauptet wird, in Folge eines vorgenomme nen Baues die katholische Kirche imSchlosse zu Leipzig unbrauch bar geworden sei, und als späterhin Anträge an die Regierung gelangten, dem Bedürfniß auf andere Weise abzuhelfen, konnte, abgesehen von allen Rechtsgründen, sich das Ministerium doch nicht verschweigen, daß erhebliche Billigkeitsgründe vorlägen, aus denen der Gemeinde eine Entschädigung oder Vergütung, gleichviel, wie man es nennen will, zu gewähren sei. Es stellte sich dabei die Frage heraus, ob diese Vergütung zu gewähren sei durch Unterstützung der Gemeinde bei Beschaffung einer andern Kirche, welche in Hinsicht der Räumlichkeit der vorhandenen ent spreche, oder ob man die Beschaffung eines geeigneten Locals der Gemeinde allein überlasse und ihr durch Gewährung eines Zu schusses durch Rente oder Capital zu Hülfe komme. Die veran stalteten Ermittelungen hatten noch, zu keinem Resultat geführt, als das Budjet der geehrten Kammer vorzulegen war. Es stand bei der Regierung so viel fest, daß die größte Billigkeit vorwalte, Etwas für die Gemeinde zu thun. Es war auch bekannt, daß die Gemeinde diesen Gegenstand allerdings aus dem rechtlichen Standpunkte beurtheile und glaube, es. bestehe eine diesfallsige Verpflichtung für die Regierung- Ich lasse indeß den Rechts punkt bei Seite, wiewohl ich nicht verkennen mag, daß, wenn es auch ein bekannter Rechtssatz ist, daß, wenn eine zur Benutzung eingeräumte Sache untergeht, der Nutznießer sein Nutzungsrecht verliert, dabei doch wohl noch die Frage entsteht, wie es dann zu halten ist,, wenn die Schuld der Unbrauchbarkeit der zurBenutzung eingeräumten Sache yon dem Besitzer vcranlqßt worden ist. Die Regierung wenigstens glaubte unter diesen Umständen der geehr ten Kammer eine Summe vorschlagen zu müssen, welche sie als diejenige bezeichnete, die der katholischen Kirchengemeinde zu ge währen wäre, immer aber, wie auch in der Budgetvorlage be merktworden ist, in der Ungewißheit, oh mit dieser Summe eine Vereinigung zu Stande kommen würde. Um so mehr glaubte die Regierung, daß sie ein diesfallsiges Anerbieten zu thun hätte, da von dem Ministers bei vielfachen Gelegenheiten ausgesprochen und von der geehrten Kammer mehrfach al.s sachgemäß anerkannt worden ist, daß. man Proccsse mitchem Staatssiscus so viel.als möglich vermeiden müsse und Nichts verabsäumen dürfe, eine gütliche Vereinigung zu Stande zu. bringen. Es ist bei mehren Gelegenheiten erklärt worden, daß man sich zu solchen Gütever suchen um so mehr verpflichtet halte, als es dem Staatssiscus nicht so schwer würde, Processe zu führen, wie Gemeinden und andern Corporationen, weil die Kosten für denselben einen unbe deutenden Gegenstand, für Corporationen aber ein oft sehr bedeu tendes Object bilden. Warum sollte das Ministerium in dem vorliegenden Falle nicht ebenso verfahren und der katholischen Ge meinde mit einem Erbieten entgcgentreten, warum sollte es ohne Weiteres gleich auf die Nechtsausführung verweisen? Jeden falls , glaube ich, wird die geehrte Kammersich überzeugen, daß das Ministerium sich leicht einen Vorwurf hatte zuziehen können, wenn es nicht eine Vereinigung versuchte. Der Antrag deS Herrn Vicepräsidetiten scheint mir unter diesen Umständen der ' angemessenste. Er aUtorisirt das Ministerium, der katholischen ^Gemeinde eine Rente von 300Thlr. oder das entsprechende Ca- I pital zu gewähren , wenn sie allen weitern Ansprüchen entsagt, i Es ist dieser Antrag geeignet, die Sache mit einem Male abzu- thun oder sie beim nächsten Landtage wiederum an die Kammer j zu bringen ; denn es wird diese Summe entweder angenommen «und dann ist der Gegenstand erledigt, oder sie wird nicht ange nommen und dann liegt es in dem Ermessen der Regierung, ob sie glaubt, auf ihre eigene Verantwortlichkeit eine höhere Summe zugestehen zu können und der nächsten Ständeversammlung dar über eine Mittheilung zu machen, oder ob sie es vorzieht, von der Ständeversammlung beim nächsten Landtage darüber eine Er klärung zu erfordern. Es wird aber auch die Staatsregicrung, mach dem Anträge, auch dann, wenn die katholische Gemeinde auf den Vorschlag nicht eingeht, sondern zu Anstellung der Klage verschneiter, nicht verhindert werden, diese Angelegenheit im Wege des Vergleichs während, des Processes zu beseitigen. Es wird nach dem Stande des Processes, nach'der Lage der Wahrschein lichkeit oder Unwahrscheinlichkeit, daß sie im Proceß obtiniren werde, der Negierung unbenommen sein, einen Vergleich abzu schließen. Noch muß ich hinzufügen, daß die Regierung sich be sonders aus dem Grunde veranlaßt gesehen hat, nicht ohne Wei teres zur rechtlichen Ausführung zu verweisen, weil sie besorgte, daß sie selbst dadurch einer schiefen Bcurtheilung unterworfen werden könnte. ES ist bereits darauf hingedeutet worden, daß zu dem Bau der katholischen Kirche in Leipzig im Auslände Bei träge gesammelt worden sind. Es würde, da das Bedürfniß unzweifelhaft vorhanden ist, und die katholische Gemeinde seit 130 Jahren im Besitz der fraglichen Räume gewesen ist, die Staatsregierung sich nicht ohne Grund dem Tadel des Auslandes ausgesetzt haben, wenn von ihrer Seite gar Nichts geschehen wäre. Eine zweite Rücksicht, weshalb die Regierung glaubte, ihre Hand nicht ganz abziehcn zu dürfen, war die Rücksicht auf die Gewährung eines geeigneten Gotteshauses für die vielen Mess- ftemden. In Leipzig ist für den jüdischen und griechischen Eultus auf'die Meßftcmven geeignete Rücksicht genommen, und ich bc- daure, daß ich der geehrten Kammer nicht eine vollständige Mit- itheilung darüber gewähren kann, was von Seiten der Regierung -zu Braunschweig wegen der Meßfremden in dieser Beziehung ge schehen ist. Die Deputation hat, um die Behauptung zu unter stützen, daß die Gemeinde nicht ganz, arm sei, auf den Ankauf 'eines Bauplatzes hingewiesen, wofür-sie 9,000 Lhlr. bezahlt habe. Ich bin von diesem Verhältnisse näher unterrichtet, und kann darüber Aufklärung geben. Der natürlichste und einfachste Weg, um die katholische Gemeinde bei diesem Baue zu unter stützen, schien dem Ministers zu sein:, daß man ihr.einen Bau chlatz und eine angemessene Unterstützung zur Ausführung des Baues gewähre. Ein solcher Bauplatz wird in kurzer Zeit ganz in der Nähe des Schlosses disponible, und es könnte dabei in
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