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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Mi tth ei lungert über die Verhandlung en des Landtags. I Kammer. A9. Dresden, den 20. Mak 1843. Acht und vierzigste öffentliche Sitzung am II. Mai 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Anzeige vom Tode des Ge nerallieutenants v. Gablenz. — Urlaubsertheilung. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über eine von dem Herrn Superintendenten v. Großmann bevorwortete Petition des emeritirten Predigers Friedrich Purchard H ofmann zu Großmilkau. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über einen Antrag des Herrn Abg. v. Thielau, welcher dahin geht, die hohe Staatsregierung um Vorlegung eines vollständigen Organisationsplanes hin sichtlich der Ephorien zu ersuchen. — Berathung des Berichts . der zweiten Deputation über das allerhöchste Dekret we gen Gleichstellung der Oberlausitz mit den al- . ken-Erblanden rücksichtlich der Staatsschul den. -—> Peralhung des Berichts der zweiten Deputation über das allerhöchste Dekret, die Bewilligung einer außerordentlichen Unterstützung von 65,000 , Thlr. zur Abhülfe des Nothstandes in mehren Gegenden des Landes betr.— Die Sitzung beginnt um 11^ Uhr in Gegenwart von 38 Mitgliedern mit dem Vortrage des über die letzte Versammlung von dem Herrn Secretair Bürgermeister Ritterstädt aufge nommenen Protokolls, welches genehmigt und von den Herren v. Friesen und Bürgermeister W e h ner mit vollzogen wird. Zur Registrande waren eingegangen: 1. (Nr. 329.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 4., 5. und 8. Mai 1843, das Ausgabebudjet und zwar sub v) das Departement des Ministern des Innern. Präsident v. Gersdorfr Würde an die zweite Deputa tion abzugeben sein. . . 2. (Nr. 330.) Bericht der dritten Deputation über eintn von der zweiten Kammer beschlossenen Antrag an die hohe Staats regierung rücksichtlich des Verkaufs des Futtersalzes. Präsident v. Gersdorf: Dieser Bericht ist schon a» die Druckerei abgegeben, und wird wahrscheinlich morgen vertheilt werden. Bei Bestimmung der nächsten Tagesordnung werde ich auf diesen Gegenstand zurückkommen. — Soeben ist die An zeige eingegangen, daß in dieser Nacht-der Gouverneur der Stadt r. 49. Dresden, der Gencrallr'eutenant v. Gablenz gestorben ist. — Um Urlaub hat Herr v. Crusius für den 13., 14. und 15. ge beten. — Die Gegenstände, welche heute auf der Tagesordnung stehen, sind die Berichte 8,8, v, k. Zunächst werden wir uns mit dem Bericht 8 beschäftigen, und ich ersuche den Herrn v. Heynitz, als Referent die Rednerbühne zu besteigen. Es ist zwar noch keiner der Herrn Regierungscommissarien zugegen; allein ich glaube, wir können mit dem Vortrag beginnen, da er nicht im Mindesten etwas Behinderndes zu enthalten scheint. Referent v. Heynitz trägt nun den Bericht über eine von dem Herrn Superintendenten 0. Großmann bevorwortete Pe tition des emeritirten Predigers Friedrich PurchardHof- mann vor, wie folgt: In der am 20. März gehaltenen 27. öffentlichen Sitzung der ersten Kammer ging unter Nr. 196 der Registrande eine Petition des emeritirten Pfarrers Friedrich Purchard Hofmann zu Großmilkau ein, wurde von dem Herrn Superintendenten v. Großmann zu der seinigen gemacht und in Folge dessen an die dritte Deputation zur Berichtserstattung verwiesen. Um diesem Auftrag zu genügen, hat die dritte Deputation der geehrten Kammer Nachstehendes als Hauptresultat ihrer Be rathung über diesen Gegenstand mitzutheiien: Das Gesuch des Herrn Detenten ist: die Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß den emeritirten Predigern ihre Provisionen nach Verhältniß der mehr oder minder dotirten Pfarrstellen ganz oder zum Theil aus Staatscassen gewährt werden möchten. Er führt dafür und gegen das jetzt als gesetzlich anerkannte Verfahren, nach welchem das Einkommen her Stelle zwischen emeritus und Nachfolger getheilt wird, hauptsächlich folgende Gründean. 1) Die Nachfolger emeritirter Prediger würden dadurch bei kleineren Stellen in eine höchst mißliche Lage versetzt, sie hät ten eine sehr kümmerliche Subsistenz und konnten wohl zu Seufzern über die lange Lebensdauer des emeritus verleitet werden. 2) Für den emeritus sei es sehr drückend, zur Befriedigung seiner Bedürfnisse seine oft arme, durch Communal- und Parochiallasten erschöpfte Gemeinde in Anspruch zu nehmen, ohne ihr noch Etwas zu gewähren. 3) Träte leicht eine Erkaltung der Gesinnung der Gemein- deglicder gegen ihren vielleicht hochbetagten vieljährigen Seel sorger ein. 4) Liege darin, daß die Staatsdiener beim Austritt aus ihren Stellen ohne irgend einen Abzug am Gehalt ihrer Nachfol- 1
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