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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheiluirgeir über die Verhandlungen des Landtags. . I. Kammer. 55. Dresden, den 15. Ium 1843. Vier und fünfzigste öffentliche Sitzung am 9. Juni 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. —- Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betr. (§§. 1— 9). — Urlaubser- theilung. — Die Sitzung, zu welcher sich Staatsminister Nostitz und Jänckendorf, königl. Commissar 0. Schaarschmidt und 39 Mitglieder eingefunden haben, wird um ^11 Uhr eröffnet. Das Protokoll über die letzte Sitzung wird nun zunächst vom Secretair v. Biedermannverlesen, woraus der Präsident v.Gersdorf nach der Frage: ob der Inhalt des Protokolls den Beifall der Kammer finde? äußert: Es wird Nichts dagegen erinnert. Zur Mitvollziehung ersuche ich den Herrn Bürgermeister Schill und den Herrn Rittmeister v. Har- titzsch. Auf der Negistrande ist eingegangen: 1. (Nr. 383.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 30. Mai 1843, die ständische Schrift über die Petition des Abg. Herrn Grafen v. Ronnow wegen zu verbessernder Einrichtung der Zeugenverhöre in Civilsachen betreffend. Präsident v. Gersdorf: Diese Schrift wird nebst dem Protokollextracte an die dritte Deputation abzugeben sein, um sie zu prüfen, und sodann durch den jetzt abwesenden Herrn Se- eretair Ritterstädt Ihnen in Vortrag gebracht werden. 2. (Nr. 384.) Allerhöchstes Decret, die Zurücknahme des Gesetzentwurfs, die Vertretung der evangelisch - lutherischen Kir chengemeinden und die Vorlegung eines anderweiten Entwurfs' über die Vertretung gedachter Kirchengemeinden inNechtsstreitig- kciten betreffend. Präsident v. Gersdorf: Dieser Gesetzentwurf wird ver fassungsmäßig an unsere erste Deputation abzugebcn sein. — Endlich, meine Herren, ist noch Etwas cingegangen, ohne An gabe des Orts und des Verfassers, also anonym. Es ist blos eine Bitte um Festsetzung eines Aages zu einem allgemeinen Erntefeste, wie der Neujahrstag auch ein allgemeiner Festtag sei, und zwar ist hierzu der 29. September in Vorschlag gebracht worden. In der ß. 118 der Landtagsordnung ist jedoch im 2. Satze enthalten: „Anonyme Beschwerdeschristen werden nicht I. 55. angenommen, sondern sogleich zurückgegeben oder vernichtet." Nun das Zurückgeben hat seine Schwierigkeiten, das Vernichten kann geschehen. Es steht in dem 3. Satze: „Alle anderen werden in die Registrande eingetragen u. f. w." Daraus geht hervor, daß anonyme Eingaben gar nicht in die Registrande auf zunehmen sind, sie waren also auch gar nicht vorzutragen. Ich habe dies aber aus folgendem Grunde gethan: der ungenannte Verfasser wird die Mittheilungen wahrscheinlich lesen, er könnte glauben, es wäre die Sache verloren gegangen. Dadurch könnte über den Gang der Geschäfte in unserer Kammer und namentlich in der Canzlei die Idee sich verbreiten, als fehle es an Ordnung. Ich habe es auch deshalb zur Sprache gebracht, damit Zeder end lich so gefällig sei, seinen Namen zu unterschreiben, wenn er irgend wünscht, daß der von ihm angeregte Gegenstand zur Sprache und Berathung gebracht werde. Es ist dieses Schreiben also zu ver nichten, und wird nicht nythig sein, dieses in dem Protokolle zu erwähnen. Es kommt aber diese Bemerkung in die Mittheilun gen, und das ist meine Absicht, damit nicht falsche Gerüchte über die hier herrschende Ordnung entstehen können. — Wir würden mm zu dem Berichte sub Ll der ersten Deputation unserer Kam mer, den Gesetzentwurf über den Schutz derRechte an li terarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, übergehen könne». Den Herrn Gehcimjustizrath Bür germeister v. Gross ersuche ich, den Vortrag der Kammer zu er öffnen. Referent Bürgermeister V, Gross: Das allerhöchste De kret, welches diesen Gegenstand betrifft, lautet: Se. Königliche Majestät lassen in den Anlagen den getreuen Ständen den Entwurf zu einem Gesetze, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und -Werken der Kunst betreffend, mit den dazu gehörigen Erläuterungen und Beweggründen zu-, gehen, und sind ihrer Erklärung darauf in Huld und Gnaden erwärtig, womit Sie denselben jederzeit wohl beigcthan bleiben. Dresden, den 21. November 1842. Friedrich August. Eduard Gottlob Napitzund Zänckendorf. ' Referent Bürgermeister v. Gro ff: Damit ist ein zweites,, später eingegangenes Decret zu verbinden, was unter Nr. 28.der 1. Abth. 1. Bd. S. 679 abgedrucki ist und folgendermaßen lautet: S,e. Königliche Majestät finden Sich bewogen, den» Gesetzentwürfe, den Schutz derRechte an literarischen Erzeug nissen und Werken der Kunst betreffend, einen nach der 13. 1
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