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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. - »4^ 62. Dresden, den 29. Juni 1843. Ein und sechzigste öffentliche Sitzung am 23. Juni 1843. Inhalt: Vertrag aus der Reglstrande. — Anzeige von dem Ablauf der Auslegungsfrist hinsichtlich mehrer Petitionen. — Fort setzung und Schluß der Berathung des Berichts der e r st e n Deputation, die Befreiung der über 20 Bogen im Druck starken Schriften von der Censur betr. (Besondere Berathung, §§. 5 b— 11. — Schlußantrage. Schlußabstimmung.) — Berathung des Berichts der vier ten Deputation, die Beschwerden des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Hainichen betr. — Die Sitzung beginnt H11 Uhr mit Verlesung des über die letzte aufgenommenen Protokolls durch Bürgermeister Nitter- städt in Anwesenheit von 39 Kammermitgliedern, und da bei dem Inhalte des verlesenen Protokolls Niemand Etwas zu be merken hat, so wird dasselbe von den Herren v. Metzsch und v. Friesen mit vollzogen. Auf der Regiftrande sind folgende Nummern einge- Zangen: 1. (Nr. 416.) Der Buchhändler Jackowitz zu Leipzig über reicht einen Nachtrag zu seiner unter Nr. 391 eingetragenen Be schwerde. , . 'Präsident y. Gersdorf: Ich wollte den Herrn Bürger meister Wehner fragen, ob er hierbei der Kammer Etwas vor zuschlagen habe?' . Bürgermeister Wehner: Der Buchhändler Jackowitz be schwert sich nämlich darüber, daß ihm eine Broschüre, unter dem Titel Antigone bekannt, confiscirt worden sei, und daß er nicht hinreichende Entschädigung erhalten habe, und verlangt die Jntercession der Kammer in dieser Hinsicht. Zugleich hat er mit angeführt,, daß er nachgesucht habe, von dieser Schrift eine zweite Auflage veranstalten zu dürfen, und deshalb gebeten habe, man möge ihm die Stellen anzeigen, weshalb die Schrift confiscirt worden sei, er wolle dann diese weglassen und eine neue Auflage veranstalten. Das sei.ihm aber abgeschlagen wor den, und darauf habe er seine Beschwerde gewissermaßen mit bezogen. In der zweiten Kammer sei man jedoch nicht darauf eingegangen, und man habe ihn mit der ganzen Beschwerde ab gewiesen. Die Deputation der ersten Kammer habe nun auch Bericht erstattet, welcher Heute hätte vorgetragen werden sollen, I. 62. . und hätte anrathen wollen , der zweiten Kammer beizutreten, weil sie das, was Jackowitz jetzt hervorhebt, nicht als eine be sondere Beschwerde betrachtet habe. Er hat aber in seiner neuen Eingabe diesen Punkt besonders herausgehoben, so daß wohl zu untersuchen sein dürfte, ob die gedachte Beschwerde eine beson dere Berücksichtigung verdienen.möchte. Unter diesen Umstän den würde es wohl nöthig sein, daß diese Schrift nochmals der vierten Deputation überwiesen und der Bericht jetzt in Ruhestand so lange gelassen werden möchte, bis die Deputation anderweit die Beschwerde geprüft hat. ' Präsident v. Gers do rf: Dann wird die Kammer einem anderweiten Berichte entgegenzusehen haben, und der gegen wärtige ist von der Tagesordnung zurückzunehmen. v. Zedtwitz: Es ist mir nicht recht klar, ob der Herr Bürgermeister Wehner bereits da.von Kenntniß hat, was nach den Landtagsmittheilungen Seite 1820 bei der zweiten Kammer über diesen Gegenstand vorgetragen worden ist. Hiernach scheint die Beschwerde überhaupt um deswillen gar nicht zulässig zu sein, weil nach der Erklärung der hohen Staatsregierung der Buch händler Jackowitz inzwischen wegen seines vermeintlichen An spruchs den Rechtsweg betreten und gegen die hohe Staatsregie rung förmliche Klage erhoben hat. Mit Recht hat daher wohl der jenseitige Herr Referent sich hierüber folgendermaßen ge äußert: „ Jackowitz wolle sich von zwei Seiten her Recht ver schaffen , einmal durch Proceß und das andere Mal durch Ver wendung der Kammer bei der Staatsregierung. Die Deputa tion sei aber keinen Augenblick darüber zweifelhaft gewesen, daß das nicht gehe. Wer durch, Proceß sein Recht verfolgen wolle, der könne nicht außerdem auch noch gleichzeitig die Verwendung der Kammer bei der Staatsregierung in Anspruch nehmen, und deshalb schlage die Deputation vor, die'ganze Beschwerde äuf sich beruhen zu lassen." Auch dort ist von der Beschwerde und dem Verlangen des Buchhändlers Jackowitz die Rede, daß man ihm die Stellen des Werkes bezeichnen möchte, welche Anstoß bei der hohen Staatsregierung gefunden hatten. Nichts desto weniger ist aber die Beschwerde zurückgewiesen worden. Also würde eigentlich wohl kaum etwas Anderes übrig bleiben, als die Beschwerde auch hier im Allgemeinen zurückzuweiftn. Jndeß . überlasse ich es dem Herrn Referenten, ob diese Ansicht die rich tige und was überhaupt nach Lage, der Sache in derselben jetzt weiter zu beschließen sei. , Bürgermeister Wehner: Der Sprecher vor mir hatge-- äußert, daß man kaum dahin gelangen würde, etwas Anderes i 1
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