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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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beim Inquisitionsverfahren darin ausgenommen wurde, so gebe ich dies Mes zu; allein, meine Herren, wenn, was aufzunehmen sei, Niemanden anders überlassen werden kann, als dem Protokollan ten der ersten Instanz oder dem Gerichte, soistcsauch möglich,daß der zweiten Instanz etwas Erhebliches vorkommen könnte, was in der ersten Instanz als unerheblich weggelassen worden ist, und daß, wäre es nicht weggeblieben, die Entscheidung der zweiten Instanz anders ausgefallen sein würde. Sie sehen daher, daß, will man einendem Zwecke entsprechenden Jnstanzenzug, man mit oberflächlichen Protokollen keineswegs ausreicht. Dieses im Allgemeinen. Was den Güntherschen Antrag betrifft, so zerfällt er meines Erachtens in drei Th eile. Zuvör derst liegt ihm die Absicht unter, die gegenwärtig vorliegende Frage zu vertagen öderes heute nicht zur Entscheidung zu bringen, ob man die Znquisitkonsmaxime beinhalten, oder ein aufOeffent- lichkekt und Mündlichkeit basirtes Strafverfahren einführen wolle. Zm Allgemeinen könnte auch ich mit diesem Lheile seiner Ansich ten mich unter einer später zu erwähnenden Voraussetzung einver standen erklären. War ich nämlich früher auf denjenigen Land tagen, wo man bei der Regierung die Vorlegung eines neuen Strafproceßgesetzes beantragte, der Meinung, daß ein solches Gesetz gewissermaßen zu spät komme, weil ich allerdings so man che Mängel in der jetzigen Verfassung nicht wegleugnen kann, so bin ich doch jetzt fast der Ansicht zugeführt worden, es komme die Berathung eines neuen Criminalprocesses noch zu früh, weil mir die Ansichten bei dieser hochwichtigen Frage noch keineswegs so gelautert, so berichtigt erscheinen, als sie es sein sollten. Es ist nicht zu leugnen, daß sich eine bedeutende Partei für Oeffentlich- keit und Mündlichkeit auch außerhalb der Kammer ausspricht. Mein wenn Sie.erwägen, daß derjenige, welcher das, was be steht,- aufrecht erhalten zu sehen wünscht, der Natur der Sache nach mehr still schweigt, während der Neuerungssüchtige (ich ge brauche diesen Ausdruck in keinem verwerflichen Sinne) seine Ansichten laut verkündigt, um ihr Anhänger zu gewinnen, so ist es doch wohl auch möglich, daß in dem Volke auch so Man cher, wenn er auch seine Meinung nicht laut äußert, für Beibe haltung der Jnquisitionsmaxime sich erklärt. Wenn ferner der Günthersche Antrag die Rückgabe der Criminalpatrimonialge- richtsbarkeit zum Gegenstände hat, so kann ich, als Mitglied der Deputation, sogar vollkommen und unbedingt mit ihm überein stimmen /und wenn Herr Günther diese Rückgabe ohne besondern Canon beantragt, so ist dies, mag es auch mit dem Deputa- tionsgutachten nicht Übereinkommen, dennoch kein Gegenstand, Ser von solcher Bedeutung ist, daß man sich nicht würde im Fort gänge der Berathung über ihn vereinigen können. Wenn aber endlich drittens Herr Domherr v. Günther in seinem Anträge schon den bestimmten Wunsch darlegt, daß ein collegialisch geord netes Gericht in der ersten Instanz schon Platz greife, und daß die zeither übliche Versendung der Acten in Wegfall komme, so möchte ich mich nicht ohne Weiteres dafür erklären. Nach alle dem würde ich mit dem Güntherschen Antrag stimmen, jedoch ohne erstens meine besondere Ansicht über collegialische Unterge richte gefangen zu geben, und zweitens unter der Voraussetzung, daß die Staatsregierung mit diesem Vcrtagungsvorschlage sich vereinigt. Die Staatsregierung hat nämlich das unbestrittene Recht, von uns eine bestimmte Erklärung über die Frage zu ver langen, die sie uns vorlegt. Verzichtet die Staatsregierung auf dieses Recht, wohlan, so kann auch ich mir deren Umschiffung gefallen lassen; beharrt aber die Staatsregierung darauf, so halte ich es für unsere Schuldigkeit, uns auch heute schon darüber zu erklären. Zn diesem letztem Falle bin ich aber um meine Abstimmung nicht verlegen. Es steht meine Ueberzeugung zur Zeit noch unerschüttert fest, und so wäre es in der That der erste Tag in meinem ständischen Leben, wo ich mich scheute, dieselbe offen darzulegen und mich bei der endlichen Abstimmung auch frei und unumwunden zu ihr zu bekennen. Staatsmknister v. Könneritz: Das Ministerium hat bis jetzt auf das Wort verzichtet, vielleicht zum Nachtheil der Beur- theilung des Entwurfs, dahierdurchmöglicherweise manche bisher zweifelhafte Stimmen inmirtelst für Ocffentlichkeit und Münd lichkeit gewonnen worden und sich bereits ausgesprochen haben; allein es geschah in der ganz offnen Absicht, jedes Mitglied erst seine Ansicht aussprechen zu lassen, ohne daß dieRegierung einen Einfluß darauf ausübt. Am Schlüsse aber, und nachdem alle Redner sich erklärt, wird das Ministerium bitten, das Wort neh men zu können. Ich gestehe aber, daß die vorgerückte Zeit dies kaum in dieser Sitzung gestalten wird. v. Großmann: Die Gegengründe des Herrn Referen ten gegen die Ansicht, für welche ich mich mit mehren Gliedern der geehrten Kammer ausgesprochen habe, erscheinen in der Form ihrer Darlegung so gewichtig, daß ich mich gedrungen fühle, Etwas darauf zu erwiedern. Sie sind nämlich mit einer großen Ruhe, einem Gefühl hoher Zuversicht, einer Unparteilich keit vorgetragen worden, daß es kaum fehlen kann, sie werden hier und da Eindruck gemacht haben. Gleichwohl kann ich, wenn ich sie mit den Augen des Verstandes betrachte, nicht ber gen, daß sie mich nicht überzeugt haben, sondern an logischen Fehlern leiden, welche gewiß der Herr Referent selbst nicht in Abrede stellen wird. — Fürs Erste „fechten mehre derselben gegen eine Voraussetzung, von der gar nicht die Rede ist, die Voraus setzung von Geschwornengerichten." Ich gestehe, daß, wäre in dem Deputationsgutachten der zweiten Kammer die Rede da von, ich mich mit Hand und Fuß dagegen wehren würde, nicht etwa wegen der Freisprechung in Straßburg, — die ist hervor gerufen, dabei bin ich beruhigt — sondern wegen anderer Rück sichten und hauptsächlich deshalb, weil ich nie zugeben kann und werde, daß eine andre Macht im Staate herrsche, als die Macht der Aufklärung, der Vernunft, der Bildung und Weisheit, und nicht etwa die der großen Masse, die auf irgend eine Art impo- niren kann. Gerichtet muß sein von einem Gerichte, das den Character an sich trägt, es repräsentire die waltende Vernunft; dann bin ich beruhigt, wenn es auch Strafe verhängt. Dieser Theil der Gegcngründe ist also nicht treffend. — Fürs Zweite fehlt es denselben an Vollständigkeit. Herr Referent hat kein Wort erwähnt vom Gange der Wissenschaft, er hat sich blos be zogen auf die Wünsche der Völker, die diese Einrichtung entbeh-
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