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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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mündliche Gerichtsverfahren zuerst aufkam. Mein dieses Versah-, renhat sich bewährtin den Zeiten des Heidenthums, wie unter der Herrschaft des Christenthums, bewährt in der Zeit der Rohheit, ehe noch Städte in Deutschland erbaut wurden , sowie in der Städteverfassung, bewahrt in der Zeit der absoluten Mo narchie, wie in den Zeiten constitutioneller Verfassungen. Diese vielfache geschichtliche Bewahrung des Instituts muß noth- wendig den Schluß begründen und rechtfertigen, daß in ihm selbst etwas Naturgemäßes, etwas Rationales und Nationa les- etwas die Änerkennung Erzwingendes und auf alle Ver hältnisse Anwendbares liege. Diesen Punkt hat der Herr Re ferent durchaus noch nicht widerlegt. Es wurde ferner der buch von mir neulich im Vorbeigehn angeführte Grund be leuchtet, daß, da die heiligsten Gemeingüter des Volkes beim Criminalproceß auf dem Spiele ständen, Jeder da Z-Höchste In teresse nicht nur, sondern auch das Recht habe, zu wissen, wie es dabei zugehe. Hier hat denn der Herr Referent ausdrücklich sich dagegen erklärt und gemeint, das Volk habe wohl ein Interesse, aber kein Recht, sich um seine heiligsten Güter zu bekümmern. Nun frage ich, wenn ich nicht ein Recht habe, mich um mein Le ben zu bekümmern, (Eine Stimme. Das ist nicht gesagt worden;) ausdrücklich hat er geleugnet, es habe nicht ein Recht, eine Controle zu üben, sich darum zu bekümmern. Wenn ich nicht ein Recht habe, mich um mein Recht zu bekümmern, so habe ich auch kein Recht, mich um das Recht Anderer zu beküm mern. Ich gebe zu, die große Masse kann die Gerichte nicht controliren im eigentlichen Sinne des Worts; aber die Oeffent- lichkeit selbst ist eine Controle, die eine heilsame Scheu vor jeder Einseitigkeit, vor jeder Ungerechtigkeit, vor jeder moralischen Tor tur, vor jeder Inhumanität, in Behandlung der Jnquisiten schützen kann, und damit ist viel gewonnen; sie kann davor schützen, daß nicht auf bloßen Verdacht hin Unschuldige Jahre lang gefangen gehalten und um ihr ganzes Glück gebracht wer den. Das sind gewiß wichtige Rücksichten, es sind ganz ähnliche wie die, welche die OeffeNtlichkeit der ständischen Berathungen in der Volksurkunde motivirt zu haben scheinen! Endlich wurde der Grund angefochten, der aus dem weitverbreiteten Wunsche der diese Einrichtung Entbehrenden nach deren Besitz und der Vorliebe der sie Besitzenden hergenommen ist. Sonst pflegt man von dem conseusll gentium auf die innere Nothwendigkeit, oder auf den wesentlichen Gehalt des fraglichen Gegenstandes zu schlie ßen. Das hat der Herr Referent nicht gcthan, und ich will auch diesen Mangel nicht urgiren; aber er hat dagegen etwas Anderes gethan, das uns Alle, die wir für Oeffmtlichkeit und Mündlich keit gesprochen haben, auf das Tiefste schmerzen muß. Er hat seine Zuflucht genommen zur politischen Verdächtigung,. er hat gemeint, der Grund jenes Wunsches sei nicht in dem innern Werthe der Sache, sondern in ganz andernDin- gen zu suchen; er meint, ein politisches Interesse sei es, das man dabei habe, und warum man jener Einrichtung nacheifre. Nun, ich als Geistlicher bescheide mich dessen, da die christliche Kirchengeschichte selbst von dem Heilaud als dem Opfer einer po litischen Verdächtigung ausgeht. Aber in diesem Saale einen solchen Vorwurf zu vernehmen, der allerdings schon aus ei» Nem anderen Munde gehört worden ist, kommt mir unerwar tet. Ist denn der Herr Referent ein Herzenskündiger gewor den? Hat er denn Ursache, die Aufrichtigkeit des hier erst vor nicht langer Zeit von den Versammelten abgelegten heili gen theuern Eides im Mindesten zu bezweifeln? Glaubt er denn etwa, daß Personen, wie ich, die weder Neigung, noch Zeit, noch Beruf haben, nur eine politische Schrift, oder ein politi sches Journal zu lesen, sich durch eitle politische Rücksichten beste chen lassen? Traut er uns nicht zu, daß wir als redliche deutsche Männer, nach ernster Prüfung und gründlicher Ueberlegung, kurz nach bestem Wissen und Gewissen uns bei unsrer Abstimmung entscheiden ? Ich gestehe, dieser Vorwurf ist mir höchst schmerz lich, und ich muß mich, und soweit ich die andern Herrn, welche damit betroffen werden können, auch für diese schlechterdings da gegen verwahren. Ich sehe also in alle dem, was der -Herr Re ferent in seiner Entgegnung zu Tage gebracht hat - daß er seiner Sache nicht nur keinen, sondern in mancher Beziehung auch ei nen schlechten Dienst geleistet hat. Für mich haben alle seine Gegengründe nicht die geringste überzeugende Krafts Wenn er sagt, das Argumentum Ä tute —.' müssen prävaliren in allen Zweifelsfällen, so gebe ich das zu; aber wenn ich zu einer Ueberzeugung kommen kann, so geht mir diese über Alles. Auch will ich mit ihm darüber nicht rechten, daß et erst die Erfahrun gen eines großen Nachbarstaates abwarten will. Allein es würde doch auch eine Ehre für unser kleines Land sein, wenn es sich, da es in weit entscheidenderen Momenten der Geschichte die Vermittelung übernommen hat, auch hier in' diesem Berufe zeigen wollte. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Es scheint, meine Herren, als ob seit gestern in der Kammer von denjenigen Her ren, die sich mit dem Deputationsgutachten nicht einverstanden erklären können, mit Gründen gestritten würde, wie sie zeither in der ersten Kammer nie vernommen worden sind, als ob man gegen mich Waffen führe,-die ich selbst nicht führen kann und mag, weil mir die Einigkeit in der ersten Kammer, die Würde derselben höher steht: Ich werde Mich daher nur auf eine kurze Widerlegung des letzten Sprechers, der in mehr als einer Hin sicht mich mißverstanden, der Mir Worte untergelegt hat, an die ich im Entferntesten nicht gedacht habe, geschweige daß ich sie ausgesprochen hätte, beschränken, jedb Persönlichkeit aber streng vermeiden. Es wurde erwähnt, Meine 'Gründe seien weniger gegen die Mündlichkeit und Oeffmtlichkeit, als gegen die Ge^ schwornengmchte gerichtet gewesen. Ich selbst aber muß am Besten wissen, was ich mit jenen Gründen habe erreichen- Was ich durch sie habe bekämpfen wollen. Es ist ein altes wahres Wort: guillbet ost vxtiruris vorboruin snortMr inwrpres. Haben meine Gründe den Endzweck verfehlt, wurden sie für nicht stichhaltig, nicht durchschlagend gehalten, wohlan, so be kämpfe, so verwerfe man sie; aber man lege mir nicht eine Ab sicht dabei unter, die ich nicht gehabt habe. Nach den Ansichten, die ich gestern und heute vernommen, hielt und halte ich es für unnöthig, mich gegen Geschwornengerichte zu erklären; denn-
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