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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Berathung des Budgets an die zweite Deputation abzugeben sein. Ich bemerke hierbei, daß ich die Zahl der Exemplare nicht einmal weiß; reichen sie nicht aus, um allen Herren überreicht zu werden, so wird dasselbe wie früher eintreten müssen, bei Druck schriften, deren Exemplare zu dem gedachten Zwecke nicht aus reichen. 5. (Nr. 42.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 3. December, die Ueberreichung der Petition der Stadtverord neten zu Mitweida: 1) wegen Erhaltung des Petitionsrechts und 2) wegen Einführung des Anklageprocesses mit Mündlich keit und Oeffentlichkeit, sowie die Abgabe einer Druck schrift über das Criminalverfahren betreffend. Präsident v. Gersdorf: Es würden diese Schriften unter Protokpllextract an unsere außerordentliche Deputation, die zur Beurtheilung dieses Gegenstandes niedergesetzt worden ist, ab zugeben sein, jedoch mit dem Bemerken, daß die Petition von Mitweida, da sie zwei Gegenstände betrifft, insoweit sie die Erhaltung des Petitionsrechtes umfaßt, -an die vierte Depu tation abzugeben sein wird. Prinz Johann: Der Gegenstand selbst ist bei der ersten Deputation in Berathung, und es dürste also zweckmäßig sein, wenn man die Petition in Bezug auf die einzelnen Punkte ge- theilt an die betreffenden Referenten abgäbe, da die Berathung derselben vielleicht nicht möglich, und ihrer bei einer Discussion vielleicht nur mit einigen Worten wird können gedacht werden. Präsident v. Gersdorf: Diese Ansicht ist auch die mei nige. — Der Herr Graf v. Vitzthum hat sein heutiges Außen bleiben von unserer Berathung durch einen Todesfall in seiner Familie bei mir ausreichend entschuldigt. Bürgermeister Wehner: Durch Kammerbeschluß ist in Beziehung auf Petitionen festgesetzt worden, daß solche einstwei len aufbewahrt werden sollen, bis die Petitiousfrage entschieden worden ist. Dergleichen Petitionen sind auch an die vierte Deputation mehrmals verwiesen worden und wir haben dermalen mehre liegen. Nun sind manchmal diesen Petitionen Beilagen angefügt, welche den Petenten von Werth sind; die Deputation hat aber zur Aufbewahrung derselben kein Local und hat mich deswegen beauftragt, den Antrag zu stellen, daß in Zukunft der gleichen Petitionen gleich an die Kanzlei zur Aufbewahrung ver wiesen werden. Wir wissen nicht, was wir damit machen sol len, wenn Documente darin enthalten sind, und also ist mein Antrag wohl gerechtfertigt. Präsident v. Gersdorf: Ich habe darauf dem Herrn Bürgermeister zur Antwort zu ertheilen, ob es nicht angemessen erscheine, sie an die Deputation zwar zu verweisen, ihr jedoch zu überlassen, daß sie dieselben, nach genommener näherer Einsicht, an die Kanzlei abgebe, zu einstweiliger Aufbewahrung, bis zu dem Augenblicke, wo etwas zu thun sein wird. Bürgermeister Wehner: Die Petitionen liegen todt da, die vierte Deputation hat nichts mehr damit zu thun, denn es muß erst die Frage entschieden werden, ob sie anzunehmen sind. Wir haben unter andern Petitionen gefunden, die einestheils „an die erste Kammer" überschrieben sind, anderntheils „an die Ständeversammlung." Da nun die Frage, auf welche die Deputation einzugehen keine Veranlassung hat: ob nicht diese an die Ständeversammlung gerichteten Petitioncndrr zwei ten Kammer mitzutheilen wären? aufgeworfen worden ist, so berühre ich dasblos und muß es der ersten Kammer selbst über lassen, ob sie in der nächsten Sitzung oder auf irgend eine Weise einen Beschluß deshalb fassen will, da ihr nach tz. 101 der Ver fassungsurkunde und tz. 118 der Landtagsordnung nicht zuzu stehen scheint, Petitionen, welche an die Ständeversammlung gerichtet sind, in das Grab zu legen, ohne solche an die zweite Kammer zu verweisen. Präsident v. Gersdorf: Wohin ging die Ansicht der geehrten Deputation selbst? Bürgermeister Wehner: Die Deputation ist auf diese Frage noch nicht eingegangen; aber ich glaubte es doch erwähnen zu müssen, weil es scheint, als ob eine Mittheilung an die Depu tation derzweiten Kammer erforderlich sei. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich kann nicht leugnen, daß mir alle die vom Herrn Vorstande der vierten Deputation heute dargelcgten Bemerkungen in mehr als einer Beziehung müßig erscheinen. Es ist nämlich zwar neuerlich von uns ein Beschluß dieser Art gefaßt worden, dieser Beschluß trug aber die Natur eines Jnterimistici an sich. Es unterliegt nun kei nem Zweifel, daß, wenn nicht heut, doch schon in der nächsten Sitzung über diesen Gegenstand berathen und definitiv beschlos sen werden wird, und da bin ich denn doch der Meinung, daß ein Verzug von ein bis zwei Lagen nicht den nachtheiligen Einfluß haben kann, den der Herr Bürgermeister Wehner seiner Rede nach wahrzunehmen schien. Ich glaube also, wir können von der Beschlußfassung über die auf die Bahn gebrachte Frage heute völlig absehen und abwarten, wie sich die erste Kammer über den Bericht ihrer Deputation, der jenes allerhöchste Decret zum Ge genstände hat, äußern werde. Bürgermeister Wehner: Ich bin mit der Ansicht des Herrn Viceprasidenten ganz einverstanden, und habe die Sache blos erwähnen wollen, weil sie zur Sprache gekommen war. Präsident v. Gersdorf: Es wird also diese Angelegen heit auf sich beruhen können, und wenn sonst von einem einzel nen Mitgliede nichts zu bemerken ist, so komme ich auf die Ta gesordnung, und bemerke, daß in der vorliegenden Angelegenheit der Herr Referent die Nednerbühne zu betreten hat, in einer An gelegenheit, über welche sich so viele Redner mit Wärme ausge sprochen haben, und welche von allen Mitgliedern der Kammer mit dem größten Interesse ausgenommen worden ist. Ich glaube daher, daß es, da über die letzte Session das Protokoll soeben erst vorgelesen wurde, nicht nöthig sein dürfte, daß ich
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