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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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ohne den Kammern ihre Entschließung zu verargen. Was im Schooße der Zukunft liegt, das, meine Herren, kann Niemand wissen, und so sehr die Regierung jetzt nach ihrer festen Ueber- zeügung ihren Entwurf vertheidigt, so wenig wird sie künftig, wenn sie sich von dem Vorzüge des mündlichen Verfahrens überzeugen sollte, Anstand nehmen, es zu gewähren. Aber etwas Anderes ist es, wenn Sie nebenbei, Und während Sie sich über dasPrincip des Entwurfs aussprechen, den Antrag bringen, es möge die Regierung einen Plan wegen Bildung von colle- gialen Gerichten und Uebernahme der Cnminalgerichtsbarkeit von den Patrimonialgerichten vorlegen. Sofort auf diesem Landtage diesem Anträge zu entsprechen, würde allerdings nicht möglich sein, einmal weil bei dem Budget darauf keine Rücksicht genommen worden ist; aber auch deshalb nicht, weil diese Frage eine sehr genaue Erwägung bedarf, und namentlich der Vor schlag desÄbg. v. Günther eine reife Prüfung hinsichtlich seiner Ausführbarkeit bedingt.— Komme ich nun zu der Vertheidi- gung des Entwurfs selbst, so ist zuvörderst zu bemerken, daß die Regierung einen auf einem andern Princip gebauten Entwurf vorzulegen, weder Veranlassung gehabt, noch zugesichcrt hat. Die Regierung hat vor und nach der Verfassungsurkunde etwas Anderes nicht beabsichtigt, als eine Revision und Zusammen stellung der Vorschriften über das Verfahren. Sie hat, wo immer die Rede davon gewesen, sich gegen Deffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen, sie hat also einen Wunsch darnach nicht rege gemacht und ist daher nicht etwa in der Lage, daß sie eine Hoffnung unerfüllt ließe, die sie angeregt hätte. Es ist aber auch von den Ständen ein Antrag darauf nicht gemacht worden. Allein es hat auch die Negierung in den Wahrneh mungen, die sie über die Strafrechtspflege gemacht hat, keine Veranlassung gefunden, von dem zeitherkgen Princip abzugehen. Mag man über manche Gebrechen, lange Dauer der Untersu chungen , über Behandlung durch den Inquirenten bei Einzel richtern, mag man darüber) daß man die früheren schützenden Formen aus praktischem Gesichtspunkte nach und nach zu sehr verlassen habe, geklagt haben; über ungerechte Urtheile ist Weber in Sachsen, noch in andern Ländern, wo das diesseitige Ver fahren besteht, Beschwerde geführt worden , wenigstens nicht häufiger geklagt worden, als dies auch bei einem andern-Ver fahren wird ftattsinden können. Die Vertheidiger des münd lichen und öffentlichen Verfahrens führen zwar jetzt häufig zum Beleg, daß bei dem schriftlichen Verfahren ungerechte Urtheile gefällt würden, Criminaluntersuchungen an, in denen das zweite Urtheil dett Angeklagten freigesprochen, während das erste ihn für schuldig erkannt, wie z. B. in der Untersuchung gegen den Tischlermeister Wendt. Schon Mittermaier bemerkt sehr richtig, daß' dies nichts beweise, weil man ja nicht wisse, üb derAngeklagte nicht auch bei öffeiitlichem und mündlichem Ver fahren würde verurtheilt worden sein. Es zeigt dies aber auch überhaupt von einer irrigen Auffassung der Institution der zwei ten Instanz. Die Gesetzgebung, welche zwei Instanzen gestat tet, stellt gar nicht den Grundsatz fest, daß das erste Urthel untrüglich sei. Das ist nur bei den Gesetzgebungen, der Fall, die keine zweite Instanz kennen. Man geht vielmehr bei einer zweiten Instanz von der Ansicht aus: irren ist menschlich, und man kann kein Erkeuntniß gegen einen Angeschuldigten zur Vollziehung bringen, ohne daß es einer nochmaligen Erwägung und Prüfung durch ein anderes Richtercollegium unterworfen und von diesem bestätigt wird. Es liegt also darin, daß ein Urtheil erster Instanz in zweiter Instanz geprüft werden muß und ge mildert werden kann, nur eine Fürsorge, eine Humanität ge gen den Angeschuldigten. Keineswegs liegt darin eine Aner kennung, daß das erste Urthel falsch sei; sondern man will es nur nicht vollstrecken lassen, insofern es nicht von einem zweiten Richtercollegium bestätigt worden ist. — Nichtsdestoweniger hat das Ministerium geglaubt, weil nun einmal so viele Stim men für Deffentlichkeit und Mündlichkeit, Jury und Anklage verfahren sich aussprechen, auch diese Fragen in den Motiven beleuchten zu müssen. Das Ministerium hat es offen gethan und ist sich wenigstens bewußt, nach der Wahrheit gestrebt zu haben. Es ist dies selbst von Schriftstellern anerkannt wor den. Ob diq Darstellung unbefangen sei, darüber, meine Herren, können die Verfasser nicht urtheilen , und ich möchte um so weniger darüber sprechen, als ich bekennen muß-, daß ich auch bei den Gegnern Unbefangenheit nicht gefunden habe. Selbst die geistreichsten und klarsten Köpfe unter den Gegnern stellen in ihren Schriften Gründe auf, die ich nur Scheingründe nennen kann, stellen Behauptungen auf, deren Beweis sie schuldig bleiben, ja tadeln ost bei dem JnquisttioNsverfahren, was sie bei dem mündlichen loben, und sind ost in dem, was sie wollen, schwankend. Was die Regierung hingestellt hat, ist die Frucht langjährigen Studiums. Entschuldigen Sie, meine Herren, wenn ich nicht ganz parlamentarisch und gegen meine Gewohnheit in eigner Person spreche. Allein, wo es auf ein Studium, aüf Beobachtungen ankommt, kann die Persön lichkeit nicht aus dem Spiel bleiben. — Es ist die Frucht mei nes langjährigen Studiums. — Habe ich mich auch nicht län gere Zeit in Staaten, in denen Deffentlichkeit und Mündlichkeit herrscht, aüfgehalten, habe ich nur einzelnen Gerichtssitzungen beigewohnt, so habe ich doch die Gesetzgebung jener Staaten ge nau zu studiren, habe mich mit dem Geiste jener Institutionen bekannt zu machen gesucht, habe die vielen Schriften dafür und dawider, die fast eine eigene Bibliothek bilden, gelesen, habe mir practische Beobachtung dadurch zu verschaffen gesucht, daß ich seit Jahren die wichtigeren Criminalpröcesse Frankreichs in den Tag für Tag erscheinenden Blättern in sehr ausführlichen Auszügen gelesen und so die niedergelegten Erfahrungen aus je nen Niederschriften geschöpft habe. Auch nach dem Zusammen tritt der Deputationen habe ich das Studium fortgesetzt, alle Schriften für und wider den- Entwurf geprüft und mich eines Andern nicht überzeugen können, i Der Bericht der Deputation der zweiten Kammer ist von mir ebenfalls einer genauen Er wägung unterworfen worden. Ich lasse diesem Berichte alle Gerechtigkeit widerfahren, er ist mit großer Gründlichkeit und mit dem Streben nach Wahrheit abgefaßt; allein wenn ein Ab geordneter neulich sagte, die Motive der Regierung wären darin
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