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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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los oder durch die äußere Lage des Landes. Lassen Sie jeder Re gierung ihren eigenen Character, Sie werden die sächsische Regie rung wenigstens immer wahr und offen finden, den Wünschen der Stände, wenn sie sich von der Zweckmäßigkeit überzeugt, zwar genügend, aber offen entgegentretend, wenn sie von dem Gegen- theil überzeugt ist und, was sie für das Bessere hält, opfern müßte. Hier, meine Herren, habe ich Ihnen die Gründe gegeben, welche das Ministerium bestimmen, auf dem Gesetzentwürfe zu bestehen. Es nehme sich Jeder daraus, was für ihn bestimmt war. Hat Jemand noch einen Zweifel, wünscht er die Fortsetzung der Dis- cussion, das Ministerium fordert ihn auf, die Zweifel, die Ein wendungen zu bringen. So weit es mir möglich sein wird, werde ich Antwort geben. Noch einen Zuruf an die, welche bisher zweifelhaft waren. Das Ministerium verschmäht jeden bedenk lichen Einfluß und will überzeugen. Es ruft Ihnen daher nicht zu, zu der Einsicht und dem! guten Willen der Regierung Ver trauen zu haben, aber das glaube ich Ihnen zurufen zu können: Zweifeln Sie, was vorzüglicher sei, so thut man besser, das zu behalten, was man hat, als etwas Neues anzunehmen, was man noch nicht kennt. Das glaube ich Ihnen zmufen zu können: Behalten wir das jetzige Verfahren, so können wir stets noch in künftigen Zeiten zur Mündlichkeit und Oeffentlichkeit übergehen. Ist aber Oeffentlichkeit und Mündlichkeit einmal gewahrt, so läßt sich dies nimmermehr wieder zurücknehmen. Bürgermeister Starke: Wenn ich von der Aufforderung des Herrn Iustizministers Gebrauch machen und mir erlauben darf, seinem Vortrage einige Worte zu entgegnen, so glaube ich, daß zuvörderst Niemand in dieser Kammer sein wird, der Sr. Excellenz nicht für seinen klaren, vollständigen und belehrenden Vortrag innigst verbunden wäre. Hat der Herr Justizminister indeß am Schluffe desselben zu erkennen gegeben, daß die Regie rung durch das Organ, welches zu der Kammer gesprochen, kei neswegs beabsichtige, einen bestimmten Eindruck in dieser Ver sammlung hervorzurufeu, so muß ich zwar dahingestellt sein lassen, inwieweit jener Vortrag in Andern Ansichten berichtigt, oder Überzeugungen wankend gemacht habe, da ich diesfalls nur von mir selbst urtheilen darf, kann aber auch nur voraus setzen und annehmen, daß dies nicht geschehen, und dadurch eine sofortige gemeinsame Ansicht nicht geweckt worden sei, weil dies leicht die Vermuthung rechtfertigen dürste, als ob die bisher aus gesprochenen gegentheiligen Ansichten der gehörigen Unterlage einer auf sorgliche Erwägung gestützten Ueberzeugung entbehr ten. Indeß wenn dem auch so wäre, und durch diesen Vortrag gemeinsam oder überwiegend eine Vereinigung über einen be stimmten Entschluß errungen würde, ja selbst angenommen, es spräche dieser sich für Acceptation des Gesetzentwurfes aus, so würde dadurch immer für die gute Sache, d. h. für eine, mit allseitigem Einvcrständniß zu realisirende Beseitigung der vorlie genden Angelegenheit noch immer nur wenig gewonnen sein. Es treten nämlich jedenfalls noch zwei Hindernisse entgegen, welche zu bekämpfen die Kammer nicht einmal im Stande ist, nämlich einmal der Beschluß der zweiten Kammer, und dann die öffent liche Meinung, auf welche nach den vernommenen Andeutungen allerdings nicht der Werth gelegt wird, welchen ich in der vorlie genden Angelegenheit darauflegen zu müssen mich überzeugt hielt. Was den Beschluß der zweiten Kammer betrifft, so läßtsich ohne großen prophetischen Geist das Prognostiken stellen, daß er sich auf den Wunsch nach Oeffentlichkeit und Mündlichkeit reducirm werde, und wenn dies der Fall sein sollte, so ist zwar noch nicht alle Hoffnung aufgegeben, daß die hohe Staatsregierung auch ihrerseits Alles, was in ihren Kräften liegt, beitragen werde- um diesen Wunsch zu verwirklichen, vorausgesetzt, daß dies ihrer wahren, festen, gewissenhaften Ueberzeugung entspricht; nach den heute vernommenen Andeutungen muß aber mehr befürchtet werden, daß dem nicht also sein, und daß die solchenfalls zu be sorgende Entstehung einer Vereinigung unter den Kammern den traurigsten Erfolg, den diese Angelegenheit überhaupt je gewinnen kann, nach sich ziehen werde, nämlich die Rücknahme des Ge setzentwurfs, und mit solchem das Stehenbleiben auf dem Stand punkt, auf welchem das gegenwärtige Criminalverfahren beruht, und die Enttäuschung der Hoffnung auf Verbesserung des Straf rechtsverfahrens, welche Jeder auch wohl in dieser Kammer hegt- Gäbe es nun auch Gründe, um ohneLeichtsinn und ohne Betrüb- niß über einen solchen Erfolg sich zu trösten, so scheint doch in dem vorliegenden Fall die öffentliche Meinung nicht völlig unbeachtet gelassen werden zu dürfen. Die neuesten Tageblätter selbst der Residenz bezeugen, wohin sie sich ausspreche, und wenn auch in solcher viele Stimmen begriffen sein möchten, denen ein klares Bild dessen, was sie verlangen, nicht vorliegt, so ist doch die Mehrheit von dem Geiste ihres Strebens durchdrungen und sich der reinen Tendenz bewußt; und darum darf wohl vor dieser Stimme das Ohr nicht völlig verstopft werden, wenn ich auch weit davon entfernt bin, die Ansicht zu hegen, daß diese öffent liche Meinung den mit Ueberzeugung gefaßten Beschluß dieser Kammer schwächen dürfe. Der Beschluß der Kammer, wenn er auf Annahme des Gesetzentwurfs sofort gerichtet werden sollte, wird daher dadurch dessen in's Lebentrctung nicht, ohne Weiteres bewirken; aber, da ich ferner zwar weit von dem Ge danken entfernt bin, daß die öffentliche Meinung nur versuchen werde, das zu ertrotzen, was ihr als vermeinter billiger und ge- gerechter Wunsch versagt werden möchte, wohl aber glaube, daß sie durch bescheidene Bitten sich geltend machen werde, so könnte eine solche ja auch von der Ständeversammlung unternommen, und diese auf Ergreifung von Maßregeln gerichtet werden, welche mindestens ein völliges Stehenbleiben unsers Strafrechtsverfah rens auf seinem gegenwärtigen Standpunkte verhinderten. Aller dings tritt diesem Vorschläge der Umstand hindernd in den Weg, daß die Ansichten unter den Mitgliedern der Kammer noch zu ge- theilt sind, und daher nicht einmal die Realisirung einer Vereini gung zu einem bestimmten Anträge zu erwarten steht; allein eben dieser Umstand, so wie die Rücksicht, daß bei einer vorzu nehmenden Abstimmung die Abstimmungsfrage mannichfachen Schwierigkeiten unterliegt, endlich, daß gewiß Niemand wün schen kann, daß dasjenige völlig ignorirt und unbeachtet gelassen werde, was von dem hohen Iustizministerio uns so eben mitge- theilt worden, diese Gründe drängen mir den Wunsch ab,
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