110 es möge diese Abstimmung nicht sofort vorgcnommm und über eilt, sondern die niedergesetzte Deputation ersucht werden, die ausgesprochenen Ansichten in thunlichster Eile einer nochmaligen Prüfung zu unterwerfen und dabei sowohl die Folgen, welche die Rücknahme des Gesetzentwurfs, oder die Adoption des Princips -er Mündlichkeit und Oeffentlichkeit nach sich ziehen möchten, zu beleuchten, als auch die von mehren Seiten gestellten Anträge näher zu erörtern, und hierüber nochmals an die Kammer zu berichten, ehe die Verhandlungen mit der zweiten Kammer hier über beginnen. Und diesen Wunsch vergönne ich mir der Er wägung der hohen Kammer ergebens! zu empfehlen. (Beschluß folgt.) Berichtigung. Zn Bezug auf das in Nr. 2 der Mittheilungen Seite 9, Spalte 2, Zeile 22, von unten, muß statt „regellose" stehen „rechtlose" und Zeile 6, von unten, muß es statt „Verfassung" heißen „Nachlassung", was auf einem Correctur- und Schreibfehler in der Ab schrift des fraglichen Inserats beruht, wie Letzteres das in den Händen der Redaction befindliche Manuskript beweist. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: v. Gretschel