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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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IM Königl. Hoheit als Antragsteller das Recht absprechen wird, heute auf Abstimmung über seinen Antrag zu dringen. Würde also heute der Ritterstädt'sche Antrag angenommen, nebenher aber auch über den Sr. Königl. Hoheit abgeurtheit, so wäre die Frage ja schon entschieden, über die die Deputation sich erst noch berathen soll; denn in der Hauptsache kommen die Amendements des v. Günther und Prinz Johann auf Eins hinaus. v. Po fern: Ich kann nicht leugnen, es steht der Regie rung frei, zu verlangen, daß wir über das Princip jetzt abstim men sollen. Ich sollte aber meinen, daß cs besser wäre, wenn dies jetzt nicht geschähe. Nach dem Anträge des Herrn V. Gün ther soll uns künftig ein Plan über Organisation der neuen Cri- minalgerichte vorgelegt werden. Bei dieser -Vorlage nun wer den wir jedenfalls wieder darauf zurückkommen, weil nach dem Günther'schen Vorschläge Deffentlichkeit sowohl, als auch Mündlichkeit im weiteren Sinne ausgeschlossen sein können, aber nicht ausgeschlossen sein müssen. Wenn wir auch jetzt ab gestimmt haben, es werden sich immer wieder Stimmen für die ses oder jenes Princip erheben, und es wird unsere jetzige Ab stimmung nichts helfen, wohl aber befürchte ich, wenn nicht große Vorsicht bei der Fragstellung, die diesmal große Schwie rigkeiten darbietet, angewendet wird, Verwirrung; denn wohl kann ich aus Ueberzeugung, weil ich für den Günther'schenVor schlag bin, gegen das Princip, welches die Deputation der zweiten Kammer an die Spitze gestellt hat, stimmen, gleich wohl nicht für den Gesetzentwurf, weil derselbe mir zu wenig bietet. Staatsministerv. Könneritz: Von Organisation derGe- richte wird man nicht sprechen können, wenn man nicht vom Princip geredet hat. Bürgermeister Hübler: Ich muß den geehrten Sprecher v. Posern darauf aufmerksam machen, daß selbst in dem Falle, wenn der Gesetzentwurf in dieser Kammer mit Majorität durch gehen sollte, es dann der Kammer immer noch frei bleibt, den Antrag des Herrn v. Günther an die Staatsregierung zu bringen. v. Posern: Ich glaube nur, bei der künftigen Berathung wird immer wieder die Frage über das Princip auftauchen, weil, kommt dieses erst aufdem künftigen Landtage vor, die dann ver sammelten Kammern sich nicht an den jetzigen Beschluß gebun den erachten würden. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, es scheint, da man sich auf die Fragstellung einläßt, nunmehr an der Zeit zu sein, daß ich auf dieselbe zurückkomme. Die hohe Staatsregie rung hat offenbar das Recht, zu verlangen, daß wir über ihren Antrag durch Abstimmung unsere Meinung zu erkennen geben. Es liegen aber mehreAmendements vor. Das eine von Herrn Bürgermeister Wehner ist nicht ausreichend unterstützt worden; ich würde mich also nur auf die zu beziehen haben, welche ausrei chend unterstützt wurden. Undda treten sie chronologisch so ins Le ben, daß das erste von Hertn V. Günther hervorging in der Mom tagssitzung; in der Dienstagssitzung eins vom Herrn Secretair Bürgermeister Ritterstädt, welches dahin ging, daß das erste vom Herrn Domherrn Günther an die Deputation zur Begutachtung zu geben und dann an die Kammer zu bringen sei; das dritte Amen dement ist heute von Sr. Königl. Hoheit ausgegangen. Nun haben wir es immer so gehalten und es liegt in der Natur der Sache, daß die Unteramendements erst beantwortet werden müssen. Meine Ansicht geht dahin, und es hat der Herr Referent ganz meine Ansicht getroffen, wie ich sie mir ausgezeichnet hatte: cs möge zuerst der Ritterstädt'sche Antrag zur Abstimmung kommen, dann der von Sr. königl. Hoheit, und wenn dieser nichtAnnahme findet, dann erst der Antrag des Domherrn Günther. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß dem letzten Antrag doch wohl erst die Frage über das Hauptprincip vorausgehen möge. Präsident v. Gersdorf: Es würde dann die Frage auf den dritten Antrag erst gestellt werden können, wenn über das Princip abgestimmt ist. Die beiden erster» Fragen würden daher vorausgchen, dann die Hauptfrage über das Princip folgen nnd endlich über den Günther'schen Antrag abgestimmt werden. Graf Hohenthal-Püchau: Ich muß mir doch von dem Herrn Staatsminister eine Erläuterung ausbitten: ob nach seiner Ansicht, wenn über das Princip zu Gunsten der Staatsre gierung abgestimmt werden sollte, der Günther'sche Antrag nicht fiele? Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube, der Antrag vom Domherrn Günther geht dahin, den Entwurf bei Seite zu legen, und keine Erklärung zu geben. Wenn aber der Antrag vom Herrn Secretair Ritterstädt angenommen wird, dann ist der Antrag des Domherrn Günther nicht präjudicirlich. Prinz Johann: Ich wünsche, daß mein Antrag lieber nach der Principfrage komme, damit die Herren, welche für den Re gierungsentwurf stimmen, dadurch nicht präjudicirt werden.' Präsident v. Gersdorf: Zuerst würde somit der Ritter städt'sche Antrag kommen, dann die Hauptfrage über das Prin cip, hierauf der Antrag Sr. Königl. Hoheit und endlich der des Herrn Domherrn Günther. — Wenn man über die Fragstellung einig ist, so wäre die Debatte für geschlossen zu erachten, und nach dem dies erfolgt ist, werde ich zur Fragstellung übergehen und wünsche nur von der Kammer zu wissen, ob ich jeden Antrag, ehe ich die Frage darauf richte, vorlcsen soll. — Zuerst würde ich den Ritterstädt'schen Antrag vorlescn; er lautete: „Daß der Günther' sche Antrag an die betreffende außerordentliche Deputation abge geben und von dieser noch vor der Abstimmung über die vorlie genden Principfragen begutachtetwerden möge/' — Ich frage die Kammer: ob sie den Ritterstädt'schen Antrag annimmt? Der Antrag wird von 33 Summen gegen 8 abge lehnt. — Präsident v. Gersdorf: Es würde nun der Namensauf ruf einzutreten haben; denn ich würd.'glauben, daß wenn über das Hauptprincip abgestimmt wird, darüber mit Namensaufruf abzustimmen ist, und ich bitte nur, daß keiner der Herren eher ant-
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