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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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richtet werden kann: „Insoweit er den bereits gefaßten Beschlüs sen über das Princip des Entwurfs nicht mtgegentritt." Präsident v. Gersdorf: Dabei würde ich zu bemerken haben, daß vorhin die Ansicht dahin g'ng, daß zuvörderst der An trag von Sr. Königl. Hoheit zur Abstimmung gelange. Und ich würde fragen, ob Sie den Antrag von Sr. Königl. Hoheit (s, denselben oben S. 114) anzunehmen gemeint sind? v. Po fern: Ich erlaube mir die Frage: Schließt ein An trag den andern aus oder nicht? Prinz Johann: Meins ist ein Unteramendement vom Anträge des Domherrn Günther. v. Günther: Ich würde mir erlauben, an Se. Königl. Hoheit die Frage zu richten, ob Dieselben geschehen lassen wollen, daß über meinen Antrag zuerst abgestkmmt werde, weil er mehr umfaßt, und wenn er nicht angenommen wird, dann bei Annahme Ihres Antrags das, was ich vorgeschlagen habe, immer noch, nur in geringerm Maße, stattsinden kann. Prinz Johann: Ich muß mich dem unterwerfen, was die geehrte Kammer beschließt; es ist aber die Frage schon festgestellt, und ich glaube nicht mehr berechtigt zu sein auf eine veränderte Ordnung anzutragen. Secretair Bürgermeister Rittcrstädt: Ich würde mir auch noch eine kleine Bemerkung über den Günther'schen Antrag erlauben. Wenn man die Frage stellt, ob man ihn annehmen will, insofern er nicht dem Principe des Entwurfes entgegen sei, so fürchte ich, daß Zweifel darüber stattfinden könnten, inwie weit er dem Princip entgegen sei, und daher mache ich den Vor schlag, lieber die Worte zu bezeichnen, welche zufolge des über das Princip gefaßten Beschlusses nunmehr wegfallen müssen, die Worte nämlich: „unter einstweiliger Aussetzung der Debatte über den Gesetzentwurf." v. Po fern: Gewarnt durch die vorige Abstimmung,'bitte ich jetzt, die Kammer ausdrücklich zu befragen, ob sie der Ansicht ist, daß der Antrag von Sr. Königl. Hoheit den Günther'schen Antrag ausschließt. Prinz Johann: Ich bin allerdings der Ansicht, daß sich die Anträge ausschließen. v. Welck: In diesem Augenblicke sind wir noch nicht in Widerspruch gekommen; aber ich seheWidersprüche wie Gewitter wolken am Horizont Heraufziehen und erlaube mir, die Anfrage an den Herrn v. Günther zu richten, ob er nicht glaube, daß er dasselbe noch erreichen könne, was die Oausa wovens seines An trags ist, wenn er diesen Antrag gleichsam in homöopathische D.osen zerlegt und so als Amendements bei den einzelnen bringt. Der Antrag steht ja an und für sich gar nicht im Wider spruch mit den Regierungsmarimen, und ich glaube, wie schon ge sagt, er läßt sich bei den einzelnen tz§. des Gesetzentwurfs berück sichtigen. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, es war früher bestimmt, daß der Antrag von Sr. Königl. Hoheit vorausge nommen werde. Se. Königl. Hoheit haben zwar erklärt, Sie überließen es der Entscheidung der Kammer, ob Ihr oder der Günther'sche Antrag zur Annahme gebracht werde; aber es scheint, als ob einer den andern ausschlösse. Prinz Johann: Es kann mir nicht in den Sinn kommen, daß ich der Kammer Vorschriften geben wolle; doch bis jetzt war beschlossen, den meinigen vorauszunehmen, aber ich bekenne offen, daß der, welcher vorausgenommen und angenommen wird, dann die Abstimmung des andern nicht mehr zuläßt. 0. Günther: Ich nehme meine Bemerkung zurück und conformire mich damit, daß über den Antrag Sr. Königl. Hoheit zuerst abgestimmt werde. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich wünschte, daß man klar würde, was man unter beiden Anträgen verstände. Es will mir scheinen, daß, wenn der von Sr. Königl. Hoheit ange nommen wird, der Antrag des v. Günther noch offen bleibe. Prinz Johann: Das kann ich nicht zugeben, daß der Günther'sche Antrag meinen nicht ausschlösse. Herrv. Günther hat ausgesprochen, daß Alles, was an collegialisch besetzte Ge richte kommen soll, von diesen entschieden werde; aber mein Antrag geht dahin, daß diese Frage noch erwogen werde. Secretair v. Biedermann: Demnach würde der Gün ther'sche Antrag vorausgenommen werden können. Prinz Johann: Es schließt einer den andern aus. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Ich hatte die An sicht dargelegt, daß der Antrag von Sr. Königl. Hoheit voraus genommen werden müsse. Ich lege auch das Bekenntniß offen dar, daß der, welcher den Antrag Sr. Königl. Hoheit annehme, eben dadurch gegen den Günther'schen stimmen müsse. Der Grund, weshelb ich wünschte, daß der prinzliche Antrag vor ausgehen möge, lag aber darin, daß er vagerer Natur, ja ge wissermaßen ein Antrag auf Vertagung war. Graf Hohenthal-Püchau: Ich bin mit der Ansicht des Herrn Vicepräfldenten einverstanden und finde keine Gefahr für die Abstimmung; nur muß jeder Stimmende sich klar ma chen, daß, wenn er den Antrag des Prinzen Johann abwirst, er den des v. Günther annimmt. Prinz Johann: Das ist nicht nothwendig, denn beide können verworfen werden. Präsident v. Gersdorf: Bemerken muß ich, daß die Reihenfolge so bestimmt wurde, daß der Antrag Sr. Königl. Hoheit vorausgehe. Diese Bestimmung besteht noch; insofern man sie ändern wollte, würde ich nun wohl meine Frage dahin zu richten haben, welche Frage vorausgenommen werden soll. Ist die Kammer gemeint, den Antrag von Sr. Königl. Hoheit voraus zur Abstimmung bringen zu lassen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Dieser Antrag lautet derma ßen : „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, der Ständever sammlung einen Plan zu collegialischer Organisation der Crimi- nalgerichte erster Instanz vorzulegen, und würde dabei 1) von der Ansicht auszugehen sein, daß die Criminalgerichtsbarkeit, so weit nöthig, von den Privatpersonen und Communen, in deren
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