Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Händen sie sich befindet, an den Staat werde abgegeben werden, und 2) die Frage naher zu prüfen sein, ob und inwiefern diesen collegialischen Gerichten die Entscheidung der von ihnen verhan delten Criminalsachen zu übertragen sein werde." Ich frage die Kammer, ob sie diesen Antrag annehme? — Wird durch 23 Stimmen gegen 18 Stimmen abgelehnt. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich den Antrag des Domherrn Günther mit Auslassung der bezeichneten Worte zur Abstimmung zu bringen haben. Ich frage die Kammer, ob sie ihn annehme?— Wird durch 33 gegen 8 Stimmen angenommen. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, die Tagesord nung für morgen würde bestehen im übrigen Theile der bisheri gen Tagesordnung, nämlich der Berathung über den Bericht der ersten Deputation über Einreichung von Petitionen, und zwei tens über den Bericht derselben Deputation über subsidiarische Verbindlichkeit der Gemeinden rc. Zur Verhandlung über diese Gegenstände lade ich Sie zu morgen 10 Uhr ein. Schluß der Sitzung H 4 Uhr. Sechste öffentliche Sitzung am 10. December 1842. Inhalt: Vortrag aus der Registrande.— Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Decrek, die Einrei chung von Petitionen an den Landtag betr. — .Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetz entwurf über subsidiarische Verbindlichkeit der Gemeinden, zu Verpfleguugsbeitragen für die in die Taubstummenanstalten aufgenomme nen Zöglinge betr. — Die Sitzung beginnt Morgens 1 Uhr in Anwesenheit des Staatsministers v. Lind en au und des königlichen Commissars v. Watzdorf und in Gegenwart von 41 Kammermitgliedern, mit Verlesung des über die zuletzt vorhergegangene Sitzung auf genommenen Protokolls, welches, da keine Erinnerung dagegen gemacht wird, vom Decan Kutschank und vom Superinten denten v. Großmann mit vollzogen wird. Hiernach schreitet man zum Vortrage aus der Registrande ; es ist darauf nur eine Nummer eingegangen. 1. (Nr. 43.) Petition des Advocaten v. Julius Volkmann zu Chemnitz um bessere Verfassung der Criminalgerichte, sowie namentlich um Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit bei dem Criminalverfahren. Präsident v. Gersdorf: Dieser Gegenstand, meine Her ren, kam gestern bei uns zur Erledigung, und ich dürfte wohl vorschlagen, daß diese Petition an die zweite Kammer abgege, ben werde. — Dies wird einstimmig genehmigt. Prinz Johann: Vielleicht dürfte dasselbe auch der Fall sein mit dem Theile der P tii.n, die wir gestern berathen ha ben; ein Lheil derselben bezieht sich auch auf den heutigen Gegen stand, ein Theil auf d.n gestrig m. Secretair v. Biedermann: Beim Verlesen des Proto kolls siel mir auch ein, es würde nothwendig sein, dieselbe an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zur Tages ordnungübergehen können, nämlich zum Vortrage des Berichts der ersten Deputation über das allerhöchsteDecret vom 20. No vember 1842, die Einreichung von Petitionen an den Landtag betreffend, und ich würde den Domherrn v. Günther zu ersuchen haben, die Rednerbühne zu betreten. Referent Domherr I). Günther: Der Inhalt des aller höchsten Decrets an die Stande, die Einreichung von Petitionen an den Landtag betreffend, ist folgender: Se. Majestät der König haben in dem Landtagsab schied vom 22. Juni 1840 den getreuen Ständen eröffnet: „wie es Allerhöchstdenenselben nicht entgangen sei, daß denselben durch die zahlreichen, bei der Stände versammlung eingegangenen Petitionen einzelner Unter- thanen und Corporarionen eine bedeutende Arbeitslast zu gewachsen und selbst auf die Dauer des Landtags em nachtheiliger Einfluß geäußert worden sei, und wie Al- lerhöchstdieselben, da das hierunter beobachtete Ver fahren ohnedies in der Verfassung nicht begründet befun den werden möge, es Sich vorbehielten, wegen Abstel lung der sich hierin gezeigten Uebelstande, der dermaligm Standeversammlung besondere Eröffnung zu machen." In Erinnerung di ses Vorbehalts finden Se. Majestät der König Sich zu der nachfolgenden Mirth.'ilung veranlaßt: Allerhöchstdieselben erkennen in dem den Unterthanen eingeraumten Rechte, Beschwerden an die allgemeine Stände versammlung zu bringen, ein wichtiges Befugniß, das auf keine Weisezuschmalernist. Allerhöchstdieselben wollen auch den Unterthanen die Gelegenheit nicht entziehen, ihre Ansichten und Wünsche in Angelegenheiten, welche an sich zur ständischen Competenz gehören, durch Petitionen an die ständischen Kam mern gelangen zu lassen und durch deren Vermittelung höchster Prüfung und Entschließung zu unterlegen. Allein, um den wohlthätigen Zweck dieser Bestimmungen auch wirklich zu errei chen, müssen Se. Königliche Majestät wünschen, die stän dische Behandlung bloßer Petitionen nach den weiterhin ausge sprochenen Grundsätzen geregelt zu fthen, damit die Ständcver- sammlung nicht von den ihr ohnehin obliegenden zahlreichen und wichtigen Arbeiten abgezogen, die Dauer der Landtäge über die Gebühr verlängert und sowohl die Organe der Regierung, als der Kammern, ihrem sonstigen Beruf nicht mehr entfremdet werden, als es das wahre Bedürfniß und Wesen der Sache er fordert. Daß im Lauf der vergangenen drei Landtäge eine große Anzahl Vorschläge und Anträge früher an die Kammern, als an die Regierung gelangten, und somit aller Unterlagen zu einer gründlich vorbereiteten Berathung ermangelten, und daß sich durch eine wohlwollende Nachsicht, hinsichtlich der Behandlung derartiger Petitionen ein Verfahren gebildet hatte, welches für den hohem ständischen Beruf nur störend werden konnte , darüber
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder