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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Ende wurde der Landtag, unbeachtet dieser Petitionen, aufge hoben, denn was nicht bearbeitet werden konnte, blieb liegen. Unter diesen Umständen wäre mir es allerdings am angenehmsten gewesen, wenn es bei der zeitherigen Praxis geblieben wäre. Wir werden übrigens nicht viel Nutzen aus der neuen Maßregel schöpfen. Ich bin überzeugt, daß, wer eine Petition einzureichen beabsichtigt, sich an einen Stand wenden wird, und sie werden nicht zurückgewiesen werden, wenn die Sache so beschaffen ist, daß man Leinen Grund findet, sie zurückzuweisen, nämlich, wenn solche nicht ganz unvernünftig sind, wie wir sie allerdings gehabt haben. Ich werde also beitreten; aber ich hätte gewünscht, es wäre statt dieser Maßregel zur Einreichung von Petitio nen eine Frist bestimmt worden, inneihalb welcher dieselben hätten übergeben werden müssen, z. B. im ersten Monat der Ständeversammlung. Dadurch wäre dem eigentlichen Uebel- stande, nämlich der späten Uebcrgabe, abgeholfen worden, und es würde Zeit zur Verhandlung der Petitionen nicht gemangelt haben. Secretair Bürgermeister Ritt erst« dt: Es hat mir nöthig geschienen, noch eine Frage an den Herrn Referenten zu stellen zur Aufklärung des Ganges, welchen die Deputation sich in Bezug auf die in Frage befangenen Petitionen gedacht hat. Ich glaube zwar, daß sie sich den Gang eben so gedacht haben wird, wie ich; ich wünschte aber, daß Etwas darüber ins Pro tokoll käme. In dem Falle nämlich, daß eine Petition an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, muß sie be kanntlich zuerst an die erste Kammer abgegeben werden. Wenn sie nun in der ersten Kammer nach dem Vorschläge der ersten Deputation eine 8tägige Frist ausgelegen und Niemand sich in der ersten Kammer ihrer angenommen hatte, so würde doch ge wiß diese Petition noch an die zweite Kammer abzugeben sein. Es ist dies nicht ganz ausdrücklich in dem Deputationsberichte erwähnt, ich glaube aber annehmen zu dürfen, daß die Deputa tion es sich so gedacht hat. ReftrentDomherrv. Günther: Es ist darüber allerdings im Berichte Etwas nicht gesagt worden; allein es ist nur des halb weggeblieben, weil man Seiten der Deputation geglaubt hat, daß, wenn eine Petition an die Standeversammlung ge richtet, und deshalb zuerst an die erste Kammer übergeben worden ist, alsdann dieselbe nothwendig an die zweite Kammer abge geben werden müsse. Man ist der Ansicht gewesen, daß sich das von selbst versteht, da der zweiten Kammer das Recht nicht entzogen werden kann, über eine solche Petition ebenfalls ihren Beschluß zu fassen. Bürgermeister Gott schuld: Ich habe an der Praxis, welche sich an frühem Landtagen in Bezug auf die Behandlung von Petitionen gebildet hat, einigen Antheil und freue mich dessel ben; ich freue mich auch darüber, daß die Deputation von dieser Praxis zu retten gesucht hat, was nur immer möglich war. Da gegen bedaure ich in der Lhat den Erlaß der Regierungsvorlage, theils im Interesse der hohen Staatsregierung selbst, theils auch im Interesse der Ständtversammlung des Landes. Ich be daure es imJnteresse der hohen Staatsregierung, weil ich fürchte, ll. 7- daß durch diese Vorlage ein Mißtrauen gegen die Regierung werde im Volke hervorgerufen werden, welches sie durchaus bä dem überall sichtbaren Bestreben, das Wohl des Landes zu be fördern, nicht verdient. Ich bedaure es auch in Bezug aus die Ständeversammlung und das Land, weil ich fürchte, daß dem Vor schläge der Deputation ungeachtet dennoch manche Petitionen wegbleiben werden, die außerdem an die Ständeversammlung würden gelangt sein. Niemand von uns wird so eitel sein und von sich behaupten wollen, er kenne allein, was das Land zu sei nem Wohl bedarf, und ich glaube annehmen zu dürfen, daß die Ständeversammlüng in ihrer Gesammtheit dies von sich nicht wird behaupten wollen. Werfen wir nur einen Blick in die frühem Landtagsacten und das Gesetz- und Verordnungsblatt, so werden manche Gesetze und Verordnungen uns begegnen, die lediglich in Petitionen, welche von Außen eingegangen sind, ihren Ursprung haben. Es sind mir bei dieser Veranlassung, ohne wei ter nachgeschlagen zu haben, sofort folgende Gesetze und Verord nungen in das Gedächtniß gekommen, welche nur durch Petitio nen hervorgerufen worden sind; so z.B. die neue Armenordnung von 1840. Man wird sinden, daß diese hervorgcrufen worden ist durch zwei Petitionen beim ersten Landtage, nämlich durch die Petitionen, welche eingingen aus der Gegend von Borna und aus Meißen, und zu ihnen kam noch eine Eingabe des Herrn Magister Lange. Diese Petitionen enthielten Bitten und Wünsche in Bezug auf das Bettel ° und Armenwesen. Man wird weiter finden, daß das Gesetz über die Kodtenschau, eben falls auf eine Petition gegründet ist, und zwar auf die Petition des Herrn v. Hofmann. Wenden wir unfern Blick auf die Landeswaisenanstalt in Großhennersdorf, so werden wir finden, daß diese Anstalt hauptsächlich aus einer Eingabe des Herrn Magister Lange hervorgegangen ist. Weiter ist das Gesetz, die Erleichterung in Betreff der Stempelabgabe in gewissen Ver waltungsbranchen, welches Gesetz in Bezug auf die allgemeinen Landespolizeiangelegenheiten höchst wichtig ist, aus einer Peti- titiort und zwar aus der Lausitz hervorgegangen. Ferner die Holzverkaufanstalten, die hervorgerufen worden sind im Lande durch die Häncl'sche Petition, und so ebenfalls das Gesetz wegen des. Schneeauswerfcns. Das sind nur die Gesetze und Ver ordnungen, welche mir ohne Weiteres ins Gedächtniß gekommen sind; aber bei weiterem Nachschlagen würde sich finden, daß noch viel mehr durch Petitionen von Außen ins Leben gerufen worden sind. Im Decret wird nur als Motiv angeführt, daß der Ständeversammlung dadurch eine große Arbeitslast erwachse und erwachsen sei. Ich gebe zu, daß einzelnen Deputationsmitglie- dern eine größere Arbeitslast zugewachsen sein mag; indeß für sämmtliche Kammermitglieder ist das, wie ich glaube, nicht der Fall gewesen. Und meine Herren, zum Vergnügen sind wir nicht hier, sondern um zu arbeiten, und die Mitglieder, die es ge troffen hat und welche mehr dadurch zu thun bekommen, werden darüber nicht ungehalten gewesen sein. Es wird ferner ange führt, daß auf die Dauer der Landtage dadurch ein nachtheiliger Einfluß geäußert worden sei. Aber auch das bestreite ich; ich behaupte vielmehr, daß der Landtag dadurch um keinen Tag ver- 3*
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