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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Begründung hatte, das ist ebenso anerkannt^ als der Kammer selbst wohl öfterer empfindlich fühlbar geworden. War somit eine Abhülfe nothwendig, so wird durch die Art und Weise, wie das Decret und die D.-putationsantrage solche bezwecken, dem wichtigen Petitionsrechte der Staatsangehörigen ein weiter Spielraum gelassen. Denn in Bezug auf Regierungsvorlagen kann durch die vorliegenden Bestimmungen selbst eine Erweite rung des Bestehenden insofern stattfinden, daß die auf Regie rungsvorlagen bezüglichen Petitionen auch ohne Empfehlung eines Kammermitgliedes an die betreffenden Deputationen zur beliebigen Benutzung bei der Berathung des Hauptgegenstandes abgegeben werden können, wahrend bei andern Petitionen die genehmigte oder verweigerte Berathung einzig und allein von dem Ermessen der Kammer abhängig gemacht wird. Reicht so mit eine einzige Stimme aus, um zur Berücksichtigung einer Petition zu verpflichten, wahrend Stimmeneinhelligkeit der gan zen Kammer zur Zurücklegung einer Petition erforderlich ist, so ist damit gewiß Alles geschehen, was zur Sicherung jenes Be- fugnisses nur irgend geschehen kann. Ist aber eine solche Ein helligkeit vorhanden, wird von dieser die Petition für so nutzlos, zwecklos, werthlos erachtet, daß Keiner deren Empfehlung über nehmen will, und wird diese Ansicht von Männern ausgespro chen, die allen Ehesten des Landes, allen Standen angehören, die in ihrer Gesammtheit jede Art der Befähigung und Erfah rung vereinigen, dann muß ein solches Urtheii unstreitig für ein vollständig begründetes gelten, und es würde ein unbilliges Verlangen sein, wenn eine solche Petition doch erneuert und da mit die edle Zeit versplittert werden sollte. Hätte jedoch der geehrte Abgeordnete gegen ein solches Urtheil irgend ein Beden ken; fürchtete er, dadurch ein Unrecht begangen zu sehen, so würde es lediglich von seinem Ermessen abhängen, dieser Be fürchtung dadurch zu steuern, daß er die Petition oder den ein zelnen Antrag zum seinigen macht. Die Behauptung des Ab geordneten, daß im Lauf der vergangenen Landtage mehre nütz liche Gesetze durch Petitionen hervorgerufen worden seien, räume ich gern ein, glaube aber solche mit der Versicherung erwidern zu können, daß es Petitionen dieser Art in der Mitte dieser Kam mer an einer bereitwilligen Aufnahme gewiß nie fehlen wird. Bürgermeister Gottschald: Der Herr Staatsminister scheint meine Aeußerung mißverstanden zu haben. Erinnere ich mich recht, so habe ich nichts Anderes geäußert, als, daß ich es beklage, daß dadurch Veranlassung zu einem Mißtrauen ge gen die Staatsregierung gegeben worden, und daß man Ursache habe, dieses zu beklagen, da die. Regierung ein solches Miß trauen nicht verdiene, weil das Streben der Negierung, das Wohl des Landes zu befördern, überall sichtbar sei. Sonach muß ich nach dem, was der Herr Staatsminister im Eingänge seiner Rede erwähnte, mißverstanden worden sein. Staatsminister v. Lindenau: Die vom geehrten Ab geordneten jetzt wiederholten Aeußerungen sind es, auf die ich Einiges erwidern zu müssen glaubte. v° Welckr Ich habe die Aeußerung des Herrn Bürger meister Gottschalb geradeso verstanden, wie erste eben wieder holt hat, und befürchte allerdings, daß dadurch ein Samenkorn ausgeworfen worden ist, welches Mißtrauen erzeugen könnte gegen eine Maßregel, gegen die durchaus nichts zu sagen ist, wenn man sich an den wörtlichen Inhalt der Verfaffungsurkunde hält. Ist dieses aber der Fall, so kann ich der Regierung nur Glück wünschen, daß sie Kraft genug gehabt hat, um eine Praxis abzuschaffen, die durch die frühere zu große Nachsicht entstanden war; ich kann uns selbst nur Glück wünschen, daß uns durch dieses Resultat ein großer Lheil der kostbaren Zeit erhalten wird, der früher durch höchst unnöthige Petitionen verschwendet wurde. Ich erinnere nur an die inhaltschweren Namen Müller, Heldrich und Rumpelt, wie viel ganz unnöthigen Zeit- und Arbeitsauf wand haben sie nicht der Kammer verursacht! Auch ich bin über zeugt, daß wir nicht des Vergnügens wegen hier sind, erlaube mir aber doch auch daran zu erinnern, daß wir nicht „umsonst" hier sind; die Kosten des Landtags sind bedeutend für das Land, und wenn sie durch solche Eingaben noch gesteigert werden sollten, so ist dies nicht zu verantworten. Auch glaube ich, daß der vernünf tigere Theil des Volkes es uns gewiß Dank wissen wird, wenn dergleichen Zeitverluste vermieden werden. v. Metzsch: Was ich sagen wollte, ist bereits durch den Herrn v. Welck geschehen. Ich muß dies vollkommen bestätigen, denn ich bin seit zwei Landtagen Mitglied der vierten Deputation gewesen, und habe daher Gelegenheit gehabt, auch Petitionen zu sehen, durch deren Vortrag die Kammer belästigt und ihre Ge duld auf die Probe gestellt worden ist. — Von dem befürchteten Mißtrauen im Volk gegen die Regierung kann hier um so weniger die Rede sein, als die Bestimmungen in der Verfassung begründet sind, und, wie man aus dem Dccrete selbst ersehen wird, nur eine wohlwollende Nachsicht der Regierung die bisherigen Uebelstande veranlaßt hat. Referent v. Günther: Ich habe geglaubt, die Worte des Abg. aus Plauen in einem weit mildern Sinne auffassen zu müssen. Er wollte, scheint mir, nur sagen, daß, wenn es im Lande bekannt werde, es sei ein Decret in Bezug auf die Peti tionen gegeben worden, eine größere oder geringere Anzahl von Staatsbürgern in die, obschon irrige Meinung versetzt werden würde, als solle ihnen das, was ihnen verfassungsmäßig gebührt, entzogen werden. Ich mag es durchaus nicht in Abrede stellen, daß ein solcher Glaube hier und da entstanden sein kann. Wir Alle wissen, wie unvollständig oft die Nachrichten über öffentliche Angelegenheiten ins Publicum kommen, wie häufig nur der oft sogar unrichtig angegebene Eitel einer Anordnung einer großen Anzahl von Menschen bekannt wird, nicht aber der Inhalt, und wie leicht sich hieraus Mißverständnisse bilden können. Indeß hat allerdings eine solche Besorgniß die Staatsregierung nicht abhalten dürfen, einDecret zu geben, welches, worüber alle Stim men in dieser Kammer einverstanden zu sein scheinen, kein ver fassungsmäßiges Recht berührt, und dessen Nothwendigkeit oder doch hohe Räthlichkeit kaum Jemanden zweifelhaft- sein kann. Was den Inhalt dieses Decrctes betrifft, so wird er, wenn nicht früher, doch durch die Mittheilurgen vom Landtage dem Publi cum — denen aber, welche den Verhandlungen der Kammern bei-
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