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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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wohnen, durch die Oeffentlichkeit der Sitzungen uud durch das, was in ihnen gesprochen wird, bekannt, und es ist zu hoffen, daß diejenigen, welche nur irgend einen, wenn auch noch so geringen Grad von gutem Willen haben, sich von der wirklichen Absicht der Staatsregierung und der Kammern zu unterrichten, sehr bald aus dem Jrrthum werden gerissen werden, als ob ein verfassungs mäßiges Recht der Staatsbürger habe geschmälert werden sollen. So habe ich geglaubt, die Ansicht des Abg. von Plauen auffaffen und das Nöthige darauf erwidern zu müssen. Präsident v. Gersdorf: Zuerst ersuche ich den Herrn Vicepräsidenten um Aufklärung darüber, ob er einen Antrag stellen will. Vicepräsident v. Carlo witz: Ich war eben im Begriff, an das Präsidium die Frage zu stellen: ob es gemeint sei, nach Stellung der Hauptfrage über Annahme des Deputationsvor schlags noch eine Frage an die Kammer dahin zu richten, ob sie das von ihr zu befolgen beschlossene Verfahren sofort ins Leben treten lassen wolle? Bedarf es hierzu eines Antrags, so stelle ich hiermit einen solchen. Bürgermeister Starke: Für den Fall, daß der Antrag des Herrn Vicepräsidenten angenommen wird, erlaube ich mir die Frage, ob er auch rückwirkende Kraft auf die eingegangenen Petitionen haben solle? Ware dem also, so würde ich in Be zug auf eine-Petition, welche bereits zur Kenntniß der Kammer gelangt ist, künftig einen Antrag zu stellen mich veranlaßt fühlen. Prinz Johann: Ich würde Vorschlägen, die eingegange nen Petitionen nach dem heutigen Beschluß acht Tage lang aus liegen zu lassen. Dann steht es jedem Kammermitgliede frei, sie zu der seinigen zu machen. Präsident v. Gersd o rf: Ich stimme unbedenklich für das Gesetz und das Deputationsgutachten, weil die Regierung nach meiner innersten Ueberzeugung hier in vollem Rechte ist und mit Liberalität Alles gewährt hat, was irgend gewährt werden kann. v. Großmann: Der Gesetzvorschlag setzt, wenn er gel ten soll, erst die Vereinigung der Regierung und der Kammern voraus. Die Genehmigung der Regierung ist da, allein die Zustimmung der zweiten Kammer noch nicht. Wenn ich nun auch wünsche, die asservirten Petitionen aus ihrer Haft zu be freien, habe ich doch das Bedenken, daß der Form gemäß die Einstimmung beider Kammern vorausgehen muß. Vicepräsident v. Carlo witz: Auf die letzte Bemerkung erlaube ich mir zu entgegnen, daß doch zwischen dem vorliegen den Decrete und den Decreten, mit denen ein Gesetzentwurf an uns gelangt, ein Unterschied statrflndct, der dem Sprecher sehr bald ins Auge fallen wird, wenn er sich vergegenwärtigt, daß, gesetzt auch, die Kammer vereinigte sich mit den vorliegenden Grund sätzen, es gleichwohl auf eine Hinausgabe derselben ins Publi cum nicht abgesehen ist. Es ist kein Gesetzentwurf, nur eine Norm für die Kammerpraxis, um die es sich hier handelt. Es hat nicht in der Absicht der Regierung gel gen, dann, wenn die Kammer sich mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt, ein Publicandmn zu erlassen. v. Posern: Zch gestehe, ich fühle das nämliche Beden* ken, was der Herr v. G.oßmann geäußert hat. Stellt nämlich das Decret und der D.'putationsbericht blos das Verhältniß so wieder h:r, wie es der Verfassungsurkunde gemäß sein soll, so wäre diese Herstellung des Zustandes, wie er sein sollte, nur die Abschaffung einer irregulären, mithin zur Zeit, und bis die Verfaffungsurkunde abgeändert wird, unzulässigen Praxis, und es würde dann jede Kammer, sobald sie ihren Jrrthum erkannt hat, einseitig sofort davon abgehen können. Durch dieses Decret und die Zusätze der Deputation wird aber allerdings eine Erwei terung des Petitionsbefugnisses der Unterthanen bezweckt, es wird dadurch, und ich freue mich dessen, den Unterthanen mehr zugestanden, als sie bisher der Verfassungsurkunde gemäß haben sollten; ich glaube daher, da dies wenigstens eine Erläuterung der Verfassungsurkunde ist, daß die erste Kammer erst den Be schluß der zweiten Kammer darüber abwarten muß. Vicepräsident v. Carlowitz: Ist von der Kammerpraxis nichts ins Publicum gelangt, so wird auch von der Abänderung derselben nichts dahin gelangen. Wir haben die Praxis am er sten Landtage ins Leben gerufen, ohne etwas kund zu thun. Nur durch die Mittheilungen kann das größere Publicum von unserer Praxis Kenntniß erlangt haben, und so möge es auch lediglich durch diese deren beschlossene Abänderung erfahren. v. Po fern: Es ist, mindestens darüber scheint mir kein Zweifel zu sein, in gewisser Hinsicht eine Erläuterung der Ver fassungsurkunde. Prinz Johann: Es scheint, als wenn der Sprecher vor mir der Meinung wäre, als ob kein Bedenken sei, wenn man aufdie Strenge der verfassungsmäßigen Bestimmung zurückginge, das ist ein Mehres, das, was vorgeschlagm worden ist, ein Minderes, und überdies ist die Zustimmung der Regierung da. v. Friesen: Ich fürchte, daß aus dem Vorschläge des Herrn L). Großmann zwei Nachrheile entstehen würden. Der erste, daß die Sache desto länger unentschieden bliebe, und daß die bis jetzt bestandene fehlerhafte Kammerpraxis desto langer fort bestehen würde, ein Nachtheil, der alfo die Sache selbst treffen würde. Zweitens aber ein Nachtheil für die Petitionen und für die Petenten selbst, deren Rechte dadurch benachlhesiigt werden würden; denn so lange die Sache unentschieden bleibt, würde die Kammer verhindert sein, mit den eingehenden Petitio nen so Zu verfahren, wie es das Decret sub Z. und 2. nachge lassen hat. D. Großmann: Ich habe keinen Vorschlag machen, son dern nur ein Bedenken zur Sprache bringen wollen. Staatsminister v. Lindenau: Von Seiten der Regie rung hat man sich den Ansichten Sr. Königl. Hoheit und des Herrn Vicepräsidenten anzuschließen, da die fraglichen Vor schriften nur den innern vorbereitenden Geschäftsbetrieb betref fen. Auch ist deshalb im Decrete über diese Vorschläge keine Er klärung erfordert, sondern derm.Berücksichtigung den Kammern anheimgegeben worden. Prinz Johann: Ich setze voraus, daß nm 'm Folge
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