Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dieser Ansicht ungeachtet, schien cs angemessen, nicht allein der Gleichmäßigkeit mit dem im Gesetze vom 26. Mai 1834 aus gesprochenen Grundsätze halber, sondern auch, um für Regierung und Stände wenigstens die Möglichkeit künftiger Herabsetzung des jetzigen Postulats offen zu lassen, die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde bis auf die Hälfte des Specialverpflcgungsaufwan- des zu erstrecken. Das Deputationsgutachten enthält Folgendes: Zu ß. 3. Aus den oben im Allgemeinen angedeuteten Rücksichten auf die Verhältnisse der Gemeinden, schlägt die Deputation bor, ihnen die Anschaffung und Unterhaltung der Lagerstätte zu er lassen. Man hat dabei insbesondere ins Auge gefaßt, daß die erste Ausstattung der Taubstummen laut den Motiven 34 Thlr., also 6 Khlr. mehr als die eines Blinden kostet, welche nur 28 Lhlr. beträgt, was sich dadurch leicht erklärt, daß erstere durch ihre Ge brechen an der freien Bewegung nicht behindert sind und daher an Kleidung mehr verderben als die Blinden. Auch ist nicht zu ver kennen, daß theils die Anschaffung an sich zweckmäßiger und so gar wohlfeiler von der Anstalt erfolgt, als von den einzelnen Ge meinden, theils das Mitbringen eigner Lagerstätten, das bei der andern Modalität kaum zu vermeiden wäre, in Bezug auf Rein lichkeit und Gesundheit manche Bedenken gegen sich hat. . Man schlägt daher vor, anstatt: „Kleidung, Wäsche und Lagerstätte" zu setzen: . „Kleidung und Wäsche." Mit allen drei Erinnerungen zu den ZZ. sind übrigens die konigl. Commiffarien einverstanden gewesen. Schließlich erlaubt sich noch die Deputation den Vorschlag, in der Schrift einen Antrag dahin zu richten: die hohe Staatsregierung wolle eine Ermäßigung der jährlichen Berpflegungsbeiträge dann eintreten lassen, wenn der volle Beitrag zu bedeutend für die Kräfte der Gemeinden sein würde. So gering nämlich auch an sich genommen der nach den Motiven zu fordernde Beitrag ist, so kann es doch Fälle geben, wo auch ein solcher allzudrückend sein würde. Die Deputation hat hierbei die nach einer bekannten Erfah rung nicht seltenen Fälle im Auge, wo einer Familie mehre taub stumme Kinder geboren werden und daher einer vielleicht sehr bedürftigen Gemeinde zur Last fallen würden. Für dergleichen Fälle schien der obenerwähnte Antrag angemessen, den man übrigens lieber nicht, wie es im Jahre 1834 geschehen, in's Ge setz aufzunehmen vorschlägt, um nicht zu viele Erlaßgesuche zu veranlassen. Referent Prinz Johann: Ich muß zur Erläuterung be merken, daß bei den Blinden für Lagerstätte 14 Lhaler und für Wäsche und Kleidungsstücke ebenfalls 14 Lhaler, also io summa 28 Lhaler verlangt werden. Wenn die Lagerstätte bei den Taubstummen wegfällt, so würde es ziemlich dasselbe sein, während die Summe bei diesen vielleicht noch größer sein würde, weil sie in einem höher» Alter einzutreten pflegen, und daher eine größere Lagerstätte bedürfen. Präsident v. Gcrsdorf: Es liegt ein Antrag des Herrn Secretairs v. Biedermann vor, welcher dahin geht, die Worte in 3: „die Anschaffung des bei der Aufnahme erforderlichen Bedarfs an Wäsche, Kleidung und Lagerstätte," in Wegfall bringen zu lassen. > Secretair v. Biedermann: Ich glaubte, das, was ich über den Kostenpunkt sagen möchte, bis zur Berathung der Z. 3 verschieben zu müssen. Im Allgemeinen kann ich-dcn Wunsch nur theilen, den Herr Bürgermeister Schill aussprach, daß es möglich gewesen sein möchte, die Gemeinden Wit allen Beiträ gen zu verschonen; denn in meinem dienstlichen Berufe habe ich die Erfahrung oft gemacht, wie schwer cs den Gemeinden wird, die Beiträge für Unterbringung von Geisteskranken, die auf einige und 20 Rthlr. sich belaufen, aufzubringen, und zwar selbst bei solchen Gemeinden, welche man nicht zu den ärmsten meines Bezirkes rechnen kann. Hinsichtlich des hier angesetzten Kostenbeitrags hatte ich, da es nur 10 Rthlr. jährlich sind, aller dings weniger Bedenken, doch es steigert sich, nachdem wir von dem konigl. Herrn Commiffar erfahren haben, daß durch schnittlich eine 8jährige Dauer für den Unterricht anzunehmen sei, und es ist außerdem zu berücksichtigen, daß, wie wir heute schon vernommen haben, nicht selten Fälle vorkommen, wo mehre Laubstumme in einer und derselben Gemeinde versorgt werden müssen. Daß aber dann außer den jährlichen Beiträgen noch die Ausstattungsbedürfnisse bezahlt werden sollen, scheint mir allerdings zu hart. Denn werden auch durch den Vorschlag der geehrten Deputation diese Kosten verringert, so kann man doch annchmen, daß der Bckleidungsaufwand noch immer auf 20 Rthlr. sich beläuft, so daß also eine Gemeinde im ersten Jahre 30 Rthlr. aufzuwenden haben würde. Ich gestehe, daß diese Kosten der Grund sein können, daß ein Laubstummer nicht in die Anstalt ausgenommen wird, und daß der wohlthätigen Absicht der Regierung dadurch ein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Ich habe daher den Wunsch, daß Alles, was auf die erste Ausstattung Bezug hat, in Wegfall komme. Referent Prinz Ioh a n n: Auch das, was auf die Kosten des Kransportes sich bezieht? Secretair v. Biedermann: Nein, blos was die An schaffung betrifft. Präsident v. Gersdorf: Ich frage demnach: ob die Kam mer den Antrag unterstütze? — Wird zahlreich unterstützt. — Bürgermeister Wehner: Ich habe den Antrag unterstützt, und wie ich glaube, aus voller Uebcrzeugung. Es ist allerdings die Bemerkung sehr richtig, daß in einer Familie mehr als ein Glied taubstumm sein kann, und ich erinnere mich einer Familie, in der sich 3 Laubstumme befanden. Ich glaube, daß, wenn der Ausstattungsaufwand in Wegfall käme, die andern Bei träge sich eher aufbringen ließen. Aber wenn bei einem solchen Unglücksfalle für 3 und vielleicht mehre bezahlt werden soll, und außerdem jährlich 10 Lhaler für jedes, so würde dies allerdings schwer und drückend werden. Referent Prinz Iohann: Ich erlaube mir einen Vorschlag, mit welchem sich vielleicht alle Mitglieder vereinigen würden, nämlich den, daß der Antrag der Deputation auch auf die Aus stattung ausgedehnt würde.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder