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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Staatsminister v. Wietersheim: Ich glaube doch, daß diese Befürchtung, welche allerdings für den ersten Augenblick begründet zu sein scheint, bei näherer Untersuchung sich wesentlich mindern dürste. Ich muß bemerken, daß das zeither ohne Aus nahme stattgefundcn hat, daß die Zöglinge vollständig bekleidet und mit der nöthigen Wäsche versehen in die Anstalt eingetreten sind. Die Regierung hat wenigstens niemals Etwas dazu be willigt. Es ist vielleicht möglich, daß die Ausstattung manch mal ziemlich mangelhaft gewesen ist lind daß man aus dem für die Unterhaltung und Erneuerung dieser Gegenstände bestimm ten Fonds etwas zugeschossen hat; aber bedeutend kann dies nicht gewesen sein, und ich erlaube mir, zu bemerken, daß, wenn ein Kind nicht den ärmsten Aeltern angehörte, es mit Wäsche und Kleidung versehen sein muß, und da man nicht eben viel mehr fordert, als daß es nur das mitbringe, was es hat, so ist es für Viele keine Beschwerung. Am Ende kann man auch darauf rechnen, daß Aeltern, wenn sie ihr Kind aus ihrer Verpflegung in eine andere zu bringen wissen, und wenn sie ihre Pflicht erfüllen, für die Ausbildung ihrer Kinder Zu sorgen, das Möglichste hierin thun. Es fehlt auch nicht an mitleidigen Personen, welche Un terstützungen hierzu gern leisten, wahrend ich aus meiner Erfah rung versichern kann, daß fortlaufende Beiträge zu erlangen fast nie gelungen ist. Ueber die Ausstattung ist aber nie eine Diffe renz vorgekommcn. Wollte man diese Bestimmung hier weg lassen , so müßte man das Postulat im Budget um 400 Thaler vermehren, weil dann zu befürchten steht, daß die Kinder in der schlechtesten Kleidung in die Anstalt gebracht werden. Secretair v. Biedermann: Es wird durch diese Erklä rung des Herrn Staatsministers der Standpunkt der Sache aller dings etwas verändert. Wenn nur von nothdürftigem Anzuge und nvthdürftiger Wäsche die Rede ist, so ist das eine Sache, die sich von selbst versteht und die vielleicht mit 5 Thalem abzuma chen ist; aber wenn man auf das sieht, wovon in den Motiven die Rede ist, so scheint doch, wenn ich auch die Lagerstätte hin wegnehme, auf ein Wehres gerechnet zu sein. Uebrigens muß ich den Antrag dahin erläutern, daß ich Aeltern und Anverwandte, welche vermögend und verbunden sind, diese Kosten zu tragen, nicht davon befreien will, sondern nur den Fall vor Augen habe, wo die Gemeinden subsidiarisch cintreten sollen. v. Schönberg (auf Kommerau): Die geehrte Deputation schlägt vor, womit ich mich einverstandenerkläre, diehoheStaats regierung wolle eine Ermäßigung der jährlichen Verpflegungs beiträge dann eintretcn lassen, wenn der volle Beitrag zu bedeu tend für die Kräfte der Gemeinden sein würde; jedoch wünscht sie nicht, daß dieser Zusatz in dem Gesetze erwähnt werde. Ich muß bekennen, daß ich nicht weiß, auf welche Weise die Gemeinden davon benachrichtigt werden sollen, wenn dies nicht durch das Gesetz erfolgt. Referent Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß ich diese .Besorgnisse nicht theile. Das sind Wege, welche die Gemeinden und die Privatpersonen stets finden. Bürgermeister Sch ill: Ich habe den Antrag unterstützt, ich werde aber nach der Erläuterung, welche der Herr Staats minister gegeben hat, dagegen stimmen. Zuvor möchte ich aber noch eine Erklärung darüber haben, was an Wäsche und Kleidung bei der Einlieferung verlangt wird. Das scheint nöthig zu sein, ehe man sich darüber entscheiden kann, ob das, was verlangt wird, nicht zu schwer für die Gemeinden werde. Die gewöhn liche Kleidung und Wäsche wird man immer beschaffen, und es versteht sich, daß man das Kind nicht in seiner gewöhnlichen abgetragenen Kleidung hinschickt, sondern ihm eine anständige Kleidung gewährt. Ebenso wird man für einige Wäsche sor gen. Zunächst wünsche ich also zu wissen, wieviel man an Wäsche verlangt. Königl. Commissar 0. Hübel: Ich kann ein Verzeich- niß der Gegenstände mitthellen, welche zur Ausstattung eines Zöglings in den Taubstummenanstalten zu Dresden und Leipzig verlangt werden. Man verlangt eine Winter - und eine Som merkleidung, und die nöthigste Wäsche vierfach, im Einzelnen also an Kleidung und Wäsche für einen männlichen Zög ling: eine Tuchjacke, eine Paar Tuchhosen, eine Tuchweste, eine Zeugjacke, ein Paar Zeughosen, eine Zeugweste, eine Tuchmütze, ein Paar Wintcrhandschuhe, zwei Paar Schuhe, vier Hemden, vier Halstücher, vier Schnupftücher, vier Paar Socken, eine Lein wandschürze, drei Handtücher. Für einen weiblichen Zögling: einen Obcrrock, ein Mie der, zwei Kleider, eine wattirte Jacke, zwei Unterröcke, eine Winter haube, ein Paar Winterhandschuhe, zwei Paar Schuhe, vier Hem den, vier Halstücher, vier Schnupftücher, vier Paar Strümpfe, vier Schürzen, drei Handtücher. Diese Gegenstände sind zeither schon von allen in die Anstalt mitgebracht worden, wenn auch bisweilen in einem mangelhaften Zustande. Bürgermeister Schill: Ich muß freilich bemerken, daß mir das ein bischen viel vorkommt. Eine doppelte Kleidung an- zuschaffcn, scheint mir für die Gemeinde zu viel zu sein. v. Crusirrs: Je weniger ich mich veranlaßt finden konnte, den Antrag des Herrn Bürgermeister Starke zu unterstützen, da ich überzeugt war, daß durch das Schulgesetz das erreicht werde, was er bezweckte, desto mehr muß ich mich für den Antrag des Herrn Secretair v. Biedermann erklären; denn die Vor aussetzung des Herrn Staatsministers, daß bereitwillig und gern die Gelegenheit benutzt werden würde, die Versorgung und den Unterricht der taubstummen Kinder möglichst vollständig zu er langen, kann ich den von mir gemachten Erfahrungen zufolge nicht theilen; denn noch immer bestehen, besonders auf dem Lan de, große Vorurthcile und eine große Abneigung, von den Wohl- thaten der jetzt so sehr vervollkommneten öffentlichen Anstalten Ge brauch zu machen. Allerdings beruht diese Abneigung auf einer mangelhaften und beschränkten Ansicht, aber genug, sie findet statt, und deshalb muß ich angelegentlich im Interesse des Unter richts, welchen ich diesen unglücklichen Individuen wünsche, da fürsein, daß so viel wie möglich eine Erleichterung der Aufnahme stattfinde; dies um so mehr, als, wie bereits von mehren Seiten erwähnt worden ist, in neuerer Zeit die Belastung der Gemeinden
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